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Mit e Scooter unfall

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Königreich Württemberg
Hi Zusammen,

ich habe letzte Woche mir einen e Scooter von Otto bestellt. Vorgestern hat sich beim fahren der hintere schutzblech gelöst und mich ins schwanken gebracht. Dadurch bin ich gestürtzt und hab jetzt einige schürfwunden. Hab an Otto es zurückgeschickt und die wollen noch dass ich einen Schadensmeldebogen ausfülle.

Wie sieht es in der rechtlichen Lage aus? Wer haftet der Hersteller oder Verkäufer? Kann Otto die rücknahme verweigern?
 
Während der Fahrt hat sich der Schutzblech gelöst... Muss ich dafür haften wenn die Ware nicht richtig zusammengebaut ist?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Otto meint es wird an den Hersteller gehen und die prüfen. Otto hat die ersten 30 Tage rückgabe recht. Was ich nicht bei diesem Rückgaberecht und Widderuf verstehe ist wie soll ich es rausfinden ob die Ware mangelhaft ist oder mir nicht gefällt ohne es zu verwenden... Ich bin mir auch 100 % sicher dass der Hersteller sagen wird eigenverschuldung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Schwierige Sache.
Du musst Dir den Scooter schon vorher anschauen und auf die Verkehrssicherheit überprüfen.
Ein loses Schutzblech könnte, schon vor der Fahrt, feststellbar gewesen sein.
Ich als Hersteller (hypothetisch) würde schon behaupten, das bei der Herstellung alles sorgfältig überprüft wurde und erst mal die Haftung ablehnen.
Hier können die Anwälte wieder gut Kohle machen.

MfG
 
Wird wohl daraus hinlaufen wenn Otto sagt ich lehne die Rücknahme ab. Hab mit einem Anwalt von der Rechtsschutz gesprochen der meinte auch sowas wie müssten dann auf rechtlichen wege lösen.

Bevor ich losgefahren bin konnte ich ja nichts feststellen. Optisch würde es mir definitiv auffallen da es einen gewaltigen unterschied wenn das teil lose ist und nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Hier wie am Auto ist das leicht dahingesagt aber doch total an der Realität und Praxisnähe vorbei.
1. Muss man auch fachlich in der Lage sein einen vorhandenen Zustand zu beurteilen. Selbst wenn das gegeben ist prüft keiner vor jeder Fahrt den Festsitz aller Anbauteile, wobei beim Auto auch eine Bühne vonnöten wäre.
2. Selbst wenn das Teil vor Fahrtantritt scheinbar verkehrstauglich ist muss das nach mehreren Schlaglöchern und Bordsteinquerungen so nicht mehr sein.

Kurz und gut:
In seinem Falle würde ich (falls er es ausfechten will) als erstes ein Gutachten bei Dekra, TÜV o.ä. in Auftrag geben und dabei auch den Sachverhalt schildern.
Sollten die auch zum Schluss kommen dass das Blech, z.B wegen Fehlkonstruktion oder ungeeigneter Befestigung, einfach abfallen kann ist er rechtlich jedenfalls erst mal auf der sicheren Seite und selbst in Sachen Schmerzensgeld wäre da noch was drin.
 
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Deswegen sagte ich ja "Falls er es ausfechten will".
Wenn das Teil ein asiatischer Import ist (wovon ich stark ausgehe) findet ein Sachverständiger da sicher was, denn ehrlich gesagt kommt da ja nur Elektroschrott her. Mich wundert nur das manche Sachen hier verkauft werden dürfen denen man schon als einfacher Kunde ansieht das sie gefährlich sind.
Ich kann es mir nur so erklären das die Flut der neuen Waren gar nicht geprüft werden kann. Die fluten den Markt auch absichtlich, weil sie um diesen Umstand wissen und selbst einzelne Verbote nicht ins Gewicht fallen.
 
Ich hab eine SB von 150 Euro bei der RV. Das Teil habe ich für 500 gekauft. Ob es sich lohnt vors Gericht zu gehen ist echt fraglich. Was mich nervt ist dass das Teil nach fast 1 Woche schon auseinander fällt... Schutzblech ist mit 2 billig schrauben befästigt und das wars... Erst im näheren betrachten sieht es echt nach mangelware aus...
 
Gib den E-Scooter wegen dem abgefallenem Schutzblech an Otto zurück und gut ist es. Otto ist nach meiner Erfahrung da kulant. Kann natürlich sein, dass Otto dich an eine „Vertragswerkstatt“ zur Reparatur verweist, also nicht ausdrücklich wegen dem abgefallenem Shutzblech reklamieren, sonder einfach Rücksendung wegen „Nichtgefallen“. Aber dafür scheint es schon zu spät zu sein, weil Otto schon von dem „Mangel“ des abgefallenem Schutzbleches informiert wurde.

Guter Rat von mit: Einen E-Scooter, den man wirklich alltäglich nutzen will und nicht nur zum Spaß, kauft man vor Ort beim Fachhändler mit eigener Werkstatt.
 
Hallo GORAX.

So ein Sturz hätte auch noch viel schlimmer ausgehen können. Zum Glück hast du "nur" einige Schürfwunden und nicht´s gröberes.

Meiner Meinung nach ist es vom Hersteller des E-Scooters aber fahrlässig, wenn sich bei normaler Benutzung Teile lösen und dann durch ein Unfall entsteht. Und hierbei handelt es sich um ein Schutzblech, welches sich gelöst hat.

Laut der Auskunft deiner Rechtsschutz-Versicherung könnte das nur im Rechtsweg gelöst werden. Da ist der Ausgang aber ungewiss und könnte für dich dann auch noch teuer werden. Da kommen dann von der Gegenseite wahrscheinlich noch diverse Gutachter, die belegen, dass es möglicherweise für jeden ersichtlich gewesen sei, dass das Schutzblech sich zu lösen beginnt.

Daher würde ich versuchen, mit dem Otto-Versand wegen dem Zurücksenden zu reden. Falls sie darauf nicht eingehen sollten, würde ich den Roller selbst reparieren und bei kritischen Schraubverbindungen entweder selbsthemmende Schrauben oder Schraubensicherungsmittel (z,B. Loctite / ... mittelfest) verwenden.

Viele Grüße.
 
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