Auf dem Weg zu einer aus Lizenz-Sicht abgesicherten Zukunft haben Sky Krimi, Sky Sport HD 1, Sky Sport HD 2 sowie die Sky Fanzone nun die nächste Hürde genommen. Nach der BLM haben nun auch die Medienwächter der ZAK grünes Licht für die nächsten Jahre gegeben.
Auch die zweite Hürde ist genommen: Nachdem in der vergangenen Woche bereits die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Die zwei Sportsender Sky Sport HD 1 und Sky Sport HD 2 sowie der thematisch auf Serien und Spielfilme aus dem Krimi- und Detektiv-Bereich fokussierte Kanal Sky Krimi dürfen damit auch weiterhin auf Sendung gehen. Gleiches gilt für die Sky Fanzone, die bei Sport-Sendungen die Möglichkeit bietet, mehrere Übertragungen auf einem Bildschirm zu verfolgen.
Die Lizenz der Sky-Sender wird dabei für die Dauer von acht Jahren verlängert. Bevor diese jedoch in trockenen Tüchern ist, muss zunächst noch eine weitere Instanz grünes Licht geben. Denn die Entscheidung der ZAK steht noch unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK).
Quelle: digitalfernsehen
Auch die zweite Hürde ist genommen: Nachdem in der vergangenen Woche bereits die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
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zugestimmt hatte, die Zulassung der Spartensender Sky Krimi, Sky Sport HD 1, Sky Sport HD 2 sowie der Sky Fanzone zu verlängern, hat nun auch die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) den Antrag des deutschen Pay-TV-Anbieters abgenickt. Wie die Medienwächter am Dienstag nach ihrer Sitzung in Berlin verkündeten, sehen sie keine Einwände, die gegen eine Verlängerung der Zulassung spräche.Die zwei Sportsender Sky Sport HD 1 und Sky Sport HD 2 sowie der thematisch auf Serien und Spielfilme aus dem Krimi- und Detektiv-Bereich fokussierte Kanal Sky Krimi dürfen damit auch weiterhin auf Sendung gehen. Gleiches gilt für die Sky Fanzone, die bei Sport-Sendungen die Möglichkeit bietet, mehrere Übertragungen auf einem Bildschirm zu verfolgen.
Die Lizenz der Sky-Sender wird dabei für die Dauer von acht Jahren verlängert. Bevor diese jedoch in trockenen Tüchern ist, muss zunächst noch eine weitere Instanz grünes Licht geben. Denn die Entscheidung der ZAK steht noch unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK).
Quelle: digitalfernsehen