Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat der ITV Media Interactive e.K., Inhaber Timo C. Storost, die Zulassung zur bundesweiten Verbreitung des Internet-TV-Programms blizz entzogen. Das gab die BLM am 27. Juli bekannt. Auch das weitere Programm „Family TV“ habe die Zulassung verloren, hieß es weiter.
Aufgrund des besonderen Einflusses auf die Meinungsbildung ist Rundfunk zulassungspflichtig. Private Rundfunkanbieter müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Der Entzug der Zulassung war zwingend, da nicht mehr alle Voraussetzungen vorlagen. So wurde u.a. ein nicht unerheblicher Teil von blizz mit Inhalten bestritten, für die der Anbieter keine Urheberrechte hatte.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten hat daraufhin entschieden, dem von der BLM genehmigten Internet-TV-Sender blizz die Zulassung zu entziehen (InfoDigital berichtete).
Ein weiteres Programm der ITV Media Interactive e.K., das von der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) genehmigte Family TV, hat ebenfalls seine Zulassung verloren. Family TV wird u.a. unverschlüsselt über Satellit Astra 19,2° Ost ausgestrahlt.
Die BLM habe nun die Entscheidung der ZAK umgesetzt. Ein entsprechender Bescheid sei bereits zugestellt worden, hieß es abschließend.
Quelle: INFOSAT
LFK: „Family TV“ muss Sendebetrieb umgehend einstellen
Die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) hat gegenüber Timo C. Storost die Zulassung zur Verbreitung des bundesweiten Fernsehangebotes „Family TV“ widerrufen und einen entsprechenden Bescheid zugestellt. Der Sendebetrieb sei umgehend einzustellen, teilte die LFK am 27. Juli mit. Auch die Zulassung zur bundesweiten Verbreitung des Internet-TV-Programms „blizz“ wurde entzogen (InfoDigital berichtete).
Screenshot vom Sender Family TV auf Astra 19,2° Ost (27.07.2017, 12:20 Uhr) Das Programm war am 27. Juli 2017 auf Satellit Astra 19,2° Ost gegen Mittag noch auf Sendung.
Damit habe die Aufsichtsbehörde über privates Radio und Fernsehen in Baden-Württemberg zum ersten Mal einem Fernsehveranstalter eine Zulassung direkt entzogen, hieß es. Die LFK setze einen einstimmigen Beschluss der bundesweiten Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten in Deutschland um, so die LFK weiter.
Grund für diese bislang einmalige Maßnahme war die Feststellung der fehlenden Zuverlässigkeit des Veranstalters, die auf der Prüfung unterschiedlicher Kriterien beruhte.
Unter anderem war es im Programm zu wiederholten Urheberrechtsverletzungen und zu Verstößen gegen medienrechtliche Bestimmungen gekommen.
Wichtiger Hinweis: „Family TV“ hat nichts mit dem baden-württembergischen Familiensender „BW Family.TV“ zu tun. Darauf wies die LFK abschießend darauf hin.
Quelle: INFOSAT
Aufgrund des besonderen Einflusses auf die Meinungsbildung ist Rundfunk zulassungspflichtig. Private Rundfunkanbieter müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Der Entzug der Zulassung war zwingend, da nicht mehr alle Voraussetzungen vorlagen. So wurde u.a. ein nicht unerheblicher Teil von blizz mit Inhalten bestritten, für die der Anbieter keine Urheberrechte hatte.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten hat daraufhin entschieden, dem von der BLM genehmigten Internet-TV-Sender blizz die Zulassung zu entziehen (InfoDigital berichtete).
Ein weiteres Programm der ITV Media Interactive e.K., das von der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) genehmigte Family TV, hat ebenfalls seine Zulassung verloren. Family TV wird u.a. unverschlüsselt über Satellit Astra 19,2° Ost ausgestrahlt.
Die BLM habe nun die Entscheidung der ZAK umgesetzt. Ein entsprechender Bescheid sei bereits zugestellt worden, hieß es abschließend.
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Quelle: INFOSAT
LFK: „Family TV“ muss Sendebetrieb umgehend einstellen
Die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) hat gegenüber Timo C. Storost die Zulassung zur Verbreitung des bundesweiten Fernsehangebotes „Family TV“ widerrufen und einen entsprechenden Bescheid zugestellt. Der Sendebetrieb sei umgehend einzustellen, teilte die LFK am 27. Juli mit. Auch die Zulassung zur bundesweiten Verbreitung des Internet-TV-Programms „blizz“ wurde entzogen (InfoDigital berichtete).
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Screenshot vom Sender Family TV auf Astra 19,2° Ost (27.07.2017, 12:20 Uhr) Das Programm war am 27. Juli 2017 auf Satellit Astra 19,2° Ost gegen Mittag noch auf Sendung.
Damit habe die Aufsichtsbehörde über privates Radio und Fernsehen in Baden-Württemberg zum ersten Mal einem Fernsehveranstalter eine Zulassung direkt entzogen, hieß es. Die LFK setze einen einstimmigen Beschluss der bundesweiten Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten in Deutschland um, so die LFK weiter.
Grund für diese bislang einmalige Maßnahme war die Feststellung der fehlenden Zuverlässigkeit des Veranstalters, die auf der Prüfung unterschiedlicher Kriterien beruhte.
Unter anderem war es im Programm zu wiederholten Urheberrechtsverletzungen und zu Verstößen gegen medienrechtliche Bestimmungen gekommen.
Wichtiger Hinweis: „Family TV“ hat nichts mit dem baden-württembergischen Familiensender „BW Family.TV“ zu tun. Darauf wies die LFK abschießend darauf hin.
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