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TV-Sender „blizz“ und „Family TV“ verlieren Rundfunkzulassung

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat der ITV Media Interactive e.K., Inhaber Timo C. Storost, die Zulassung zur bundesweiten Verbreitung des Internet-TV-Programms blizz entzogen. Das gab die BLM am 27. Juli bekannt. Auch das weitere Programm „Family TV“ habe die Zulassung verloren, hieß es weiter.

Aufgrund des besonderen Einflusses auf die Meinungsbildung ist Rundfunk zulassungspflichtig. Private Rundfunkanbieter müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Der Entzug der Zulassung war zwingend, da nicht mehr alle Voraussetzungen vorlagen. So wurde u.a. ein nicht unerheblicher Teil von blizz mit Inhalten bestritten, für die der Anbieter keine Urheberrechte hatte.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten hat daraufhin entschieden, dem von der BLM genehmigten Internet-TV-Sender blizz die Zulassung zu entziehen (InfoDigital berichtete).

Ein weiteres Programm der ITV Media Interactive e.K., das von der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) genehmigte Family TV, hat ebenfalls seine Zulassung verloren. Family TV wird u.a. unverschlüsselt über Satellit Astra 19,2° Ost ausgestrahlt.

Die BLM habe nun die Entscheidung der ZAK umgesetzt. Ein entsprechender Bescheid sei bereits zugestellt worden, hieß es abschließend.
familyblizz.jpg

Quelle: INFOSAT

LFK: „Family TV“ muss Sendebetrieb umgehend einstellen


Die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) hat gegenüber Timo C. Storost die Zulassung zur Verbreitung des bundesweiten Fernsehangebotes „Family TV“ widerrufen und einen entsprechenden Bescheid zugestellt. Der Sendebetrieb sei umgehend einzustellen, teilte die LFK am 27. Juli mit. Auch die Zulassung zur bundesweiten Verbreitung des Internet-TV-Programms „blizz“ wurde entzogen (InfoDigital berichtete).

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Screenshot vom Sender Family TV auf Astra 19,2° Ost (27.07.2017, 12:20 Uhr)
Das Programm war am 27. Juli 2017 auf Satellit Astra 19,2° Ost gegen Mittag noch auf Sendung.

Damit habe die Aufsichtsbehörde über privates Radio und Fernsehen in Baden-Württemberg zum ersten Mal einem Fernsehveranstalter eine Zulassung direkt entzogen, hieß es. Die LFK setze einen einstimmigen Beschluss der bundesweiten Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten in Deutschland um, so die LFK weiter.

Grund für diese bislang einmalige Maßnahme war die Feststellung der fehlenden Zuverlässigkeit des Veranstalters, die auf der Prüfung unterschiedlicher Kriterien beruhte.

Unter anderem war es im Programm zu wiederholten Urheberrechtsverletzungen und zu Verstößen gegen medienrechtliche Bestimmungen gekommen.

Wichtiger Hinweis: „Family TV“ hat nichts mit dem baden-württembergischen Familiensender „BW Family.TV“ zu tun. Darauf wies die LFK abschießend darauf hin.

Quelle: INFOSAT
 
ist zwar nicht der beste Sender aber man konnte ab und zu rein zappen.........schade um "Family TV" & "blizz.tv" :cry:
 
ITV Media nimmt Bezug auf LFK- und BLM-Pressemitteilung - ITV Media legt Rechtsmittel gegen Bescheide ein – FBT-TV GmbH i.G ...
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Augsburg, 27.07.2017. Vor rund zwei Wochen wurde durch die verschiedensten Medien bekannt, die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) habe den Sendern der ITV Media Group die Zulassungen für ihre Sender Family TV und blizz entzogen. Verschiedensten Medienberichten zufolge, sollte das (baldige) Aus erfolgen. Mit Pressemitteilung vom gleichen Tag hatte die ITV Media dem widersprochen. Entgegen den Pressemeldungen lief und läuft auch weiterhin der Sendebetrieb beider Sender uneingeschränkt weiter.
Die LFK, als auch die BLM haben am heutigen Donnerstag via Pressemitteilung kommuniziert, dass als Gründe für den Zulassungsentzug es zu „wiederholten Urheberrechtsverletzungen“ gekommen sei. Dem ist dagegen zu halten, dass es nicht, wie der äußere Anschein vermuten mag, willkürlich zu Ausstrahlungen ohne entsprechende Lizenzrechte gekommen ist, sondern die strittigen Programme unter insgesamt zwei Verträge mit ausländischen Vertragspartnern fielen, aus denen sich im Laufe der vergangenen Monaten aus Sicht beider Medienanstalten ergeben haben mag, dass diese beiden Lizenzgeber diese Programme nicht hätten weiter lizenzieren dürfen. Demzufolge kam es aus Sicht der Medienanstalten zu Ausstrahlungen, die nicht hätten erfolgen dürfen. Die ITV Media hatte zu keinem Zeitpunkt an der Legalität oder Authentizität dieser Verträge gezweifelt. Erst mit Bekanntwerden von Beschwerden bzw. Einleitung eines Verwaltungsfahrens wurde es in Betracht gezogen, dass die betreffenden Vertragspartner wohl nie im Besitz der entsprechenden Rechte waren, so dass diese hätten weiter lizenzieren dürfen. Entsprechende Programme wurden daraufhin seitens ITV Media aus dem Programm genommen.
Die Medienanstalten prangern zudem auch an, dass die Rechtekette stets bis hin zum Produzenten zurückverfolgt werden müssten, zu jedem Zeitpunkt. Da sich teilweise Vertragspartner hier geweigert haben, diese wiederum offenzulegen, war es auch der ITV Media nicht möglich, die Rechtekette bis hin zum Produzenten zurückzuverfolgen und darzulegen. Die Medienanstalten haben die angeblichen Urheberrechtsverstöße weder dem Grunde, noch dem Umfang nach ausschöpfend ermittelt und ausreichend rechtssicher festgestellt. Weder die LFK, noch die BLM haben gewürdigt, dass die ITV Media im Verwaltungsverfahren umfassend mitgewirkt hat und die zivilrechtlichen Vertragsgrundlagen und die damit zusammenhängende Vorkorrespondenz offengelegt hat. Die LFK, als auch die BLM sehen darin den Wegfall der Zulassungsvoraussetzungen, da laut deren Argumentation, die ITV Media nicht mehr die Gewähr dafür bietet „...dass sie unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der auf dieser Grundlage erlassenen Verwaltungsakte Rundfunk veranstaltet.“, wie aus § 20a, Abs. 1 Nr. 6 hervorgeht. Zu keinem Zeitpunkt in den vergangenen Monaten hat weder die LFK, noch die BLM die streitgegenständlichen Programme durch die ZAK feststellen und/oder ahnden lassen, mit Ausnahme der Filmbesprechung von „Grand Budapest Hotel“, wo selbst die ZAK einräumt, sie könne nicht zweifelsfrei feststellen, ob denn der gesamte Film oder nur die Filmbesprechung selbst gelaufen war.
Zwischenzeitlich hat die ITV Media die Bescheide der Landesanstalt für Kommunikation (LFK), sowie der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) erhalten. Gegen die Bescheide beider Medienanstalten wurde durch die anwaltliche Vertretung am vergangenen Montag bereits beim Verwaltungsgericht Augsburg, sowie beim Verwaltungsgericht Stuttgart am gestrigen Mittwoch Rechtsmittel gegen die Zulassungswiderrufe eingelegt. Es wurde Anträge nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO eingereicht. Ebenfalls wird in kürze Anfechtungsklage gegen den Bescheid der BLM beim Verwaltungsgericht Augsburg, sowie Widerspruch gegen den Bescheid der LFK bei der LFK selbst eingereicht werden.
Bereits vergangene Woche wurde sowohl bei der Landesanstalt für Kommunikation (LFK), als auch bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) jeweils Anträge auf Anbieterfortsetzung durch die FBT-TV GmbH i.G. eingereicht. Alleinige geschäftsführende Gesellschafterin ist Karin Tatz, die zukünftig die Aufgabe der Veranstalterin der beiden Sender Family TV und blizz übernehmen wird. Die entsprechende Anzeige gingen bei beiden Medienanstalten am 18. Juli 2017 ein. Die notwendigen Unterlagen wurden unverzüglich nachgereicht. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) wurde hierüber bereits in Kenntnis gesetzt. Auch ihnen liegen die entsprechenden Anträge vor. Entgegen ursprünglicher Aussage, dass die kommende ZAK-Sitzung am Dienstag, 1. August 2017 stattfinden soll, soll sie nun erst am 12. September 2017 in Saarbrücken stattfinden. Die FBT-TV GmbH i.G hatte in ihren Anträgen beantragt, hierüber im Rahmen der nächsten ZAK-Sitzung, die ursprünglich gegenüber der ITV Media für den 1. August kommuniziert worden war oder im Rahmen eines angestrengten sog. „Umlaufverfahrens“ zu entscheiden.
Die ITV Media wird hingegen zukünftig als technischer Dienstleister und Vermarkter tätig und die Online-Angebote der Sender betreuen. Bestätigt durch die LFK, als auch durch die BLM ist bislang nur der Eingang beider Anträge, die sie nun seit einigen Tagen vorliegen haben. Nun liegt es an der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) darüber, auch im eigenen Interesse, zügig darüber zu befinden.
Herausgeber & Kontakt: ITV Media / FBT-TV GmbH i.G Curt-Frenzel-Str. 12 86167 Augsburg E-Mail ITV Group: presse@itv-group.de E-Mail FBT-TV: kontakt@fbt-tv.de Tel. ITV Group: +49 821 / 455 416 – 0 / Tel. FBT-TV: +49 821 / 45 54 16 13
Quelle: Facebook/Family TV
 
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