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MarcBush was nun??

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...wenn einer mal, sagen wir im Jahr 2000 bei Sky einen Vertrag abgeschlossen hat und ihn nie kündigt und immer weiter laufen lässt, soll der im Jahr 2050 dann noch immer seine uneingeschränkte Gültigkeit haben?
Yes, hat er! Und wenn einer der beiden Vertragsparteien sich denkt nun etwas anderes machen zu wollen, muss dies so angekündigt und umgesetzt werden, dass die jeweils andere Vertragspartei dem widersprechen und zum nächstmöglichen Termin den Vertrag kündigen kann.

Das hat auch nichts mit Sky zu tun... so ist unsere Rechtsprechung und sind schließlich auch unsere Gesetze.

Logischerweise enthalten aber Verträge, die auf eine längere Laufzeit ausgelegt sind, entsprechende Klauseln, die gewisse Änderungen abfangen... z.B. hat kein Kunde das Recht einen bestimmten Sender einzufordern... Sky beschreibt es beispielsweise so, dass solange sich der "Charakter eine Paketes" nicht ändert, der Kunde nicht das Recht hat das Paket oder den Vertrag zu kündigen.

Eine solche Klausel hätte es auch für die Verwendung von Receivern geben müssen - gab es aber nicht. Daher ist sämtliche Diskussion zur juristischen Einordnung eigentlich obsolet.
 
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viel text in den letzten tagen und wieder mal nur "aufgebrühter alter kaffee". wenns denn so einfach und eindeutig ist, wo bleibt denn endlich die erfolgreiche klage auf vertragserfüllung ?
 
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Berechtigte Frage @pidi
So wie ich MarcBush verstehe (bzw. verstanden habe), hat Sky dann außergerichtlich die Leute aus ihren Verträgen gelassen/geschmissen - was ja dann auch einem Schuldeingeständnis nahe kommt.
 
...kann man anders auch als Kulanz bezeichnen


"""Eine solche Klausel hätte es auch für die Verwendung von Receivern geben müssen - gab es aber nicht. Daher ist sämtliche Diskussion zur juristischen Einordnung eigentlich obsolet."""

Das ist doch eine Selbstverständlichkeit, vielleicht sollte man auch noch reinschreiben " aber nur wenn morgen die Sonne wieder aufgeht"

Wie viele Seiten sollen wegen solchen Kinderkram die AGB noch gebären.
Sind doch eh schon viel zu lang, so das sie keiner mehr liest.

Entweder ich will ein Produkt, dann muss ich die Bedingungen des Verkäufers akzeptieren, gefallen mir diese nicht zwingt mich niemand das Produkt zu erwerben.
Habe ich das Produkt schon und es gefällt mir wegen der geänderten Bedingungen nicht mehr ich lass es einfach auslaufen und kündige zum nächstmöglichen Termin.
Was ist daran so schwierig zu verstehen.
Muss ich eben in der restlichen Zeit die gute Technik von SKY verwenden.

Warum soll ich mich vor Gericht wegen ein paar Monaten Restlaufzeit rumstreiten das ich aus dem Vertrag komme?
Da sind mir meine Nerven aber mehr Wert als die paar Quiecker die ich vielleicht einsparen könnte.
Gibt wichtigeres auf der Welt als SKY.
 
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Ich sage es nochmal, (der Paragraph dazu interessiert mich als Laie nicht), wenn sich Rahmenbedingungen ändern, dann hat der Kunde mitzuspielen. Wann diese Änderungen schwerwiegend genug sind oder als wichtig genug bewertet werden um dem Kunden zuzumuten die Änderung mitzumachen, steht auf einem anderen Blatt. Wenn ein übergeordnetes Interesse besteht, ist das zumindest möglich. Sky ist es dann nicht anders möglich die vertragliche Leistung zu erbringen, als die Technik neuen Sicherheitsstandards anzupassen. Diese Änderungen müssen dem Kunden natürlich zumutbar sein (was in Skys Meinung natürlich so ist). Das war bei der Umstellung Nagra-NDS ähnlich.

Alles weitere habe ich in meinem Vorbeitrag gesagt.


Zwar simpel beschrieben, aber so ähnlich sehe ich das auch.

Bei Änderungen im Vertragswesen gibt es Fristen und eine entsprechende Infomationspflicht seinem Vertragspartner.. gegenüber.

Das mag alles durchaus sein. Formfehler, Lücken in der Logik (Humax 1000)......usw.
Aber hier sprechen wir ja eigentlich rein über die theoretische Möglichkeit, etwas zu ändern ohne das der Kunde etwas einwenden darf.
Warum das von c42walli negiert wird, erschließt sich mir nicht.
Ich komme jetzt absichtlich nicht mit gesundem Menschverstand (....schließlich hat er zeitweise Jura studiert....).


Nein, das ist nicht so. Sky müsste neue AGB ausdrücklich vereinbaren. Bei einer automatischen Verlängerung das Abos (also Vollpreis) gelten dann immer noch die Uralt-AGB.
Bei Kündigung und VVL gelten die neuen AGB auch nur dann, wenn Sky diese bei der schriftlichen Bestätigung "wirksam mit einbezieht".

(Das man imho trotzdem nicht in jedem Fall (!!) auf ewige technische Unveränderbarkeit bestehen kann, habe ich ja schon erläutert)
 
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...kann man anders auch als Kulanz bezeichnen

kann man nicht, weil dieses "Entlassen aus dem Vertrag" erst nach Einschalten eines Anwaltes mit Klageandrohnung erfolgt.

Von Kulanz könnte man sprechen, wenn es dem Kunden statt unsinniger Standard-Antworten auch direkt per eMail angeboten worden wäre.
 
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ich weiss garnicht wofür ihr euch aufregt
es gibt nur schwarz oder weiss
verkäufer und käufer
ob agb oder nicht
solange der käufer sein geld zurückbekomt
sind seine rechte nicht beschnitten
 
@dia
Ich glaube, das ist hier nicht dein Terrain......:hearteyes:....
 
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es macht aber spass was einige von sich geben lach
 
Ja, das stimmt (schließe mich ein).
Verträge sind weitaus "ungreifbarer" als EMM, Payloads und Tiers........
 
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kann man nicht, weil dieses "Entlassen aus dem Vertrag" erst nach Einschalten eines Anwaltes mit Klageandrohnung erfolgt


Also will doch SKY nur das Beste für seine Kunden, es entlässt sie aus Kulanz damit sie nicht auch noch die Kosten für einen verlorenen Prozess zu zahlen haben, da Sky gesehen hat das der Kunde doch so dumm ist mit Klage zu drohen.
Und das nur wegen ein paar Monaten....die Leute müssen wirklich keine anderen Sorgen haben.

""" Sky müsste neue AGB ausdrücklich vereinbaren. Bei einer automatischen Verlängerung das Abos (also Vollpreis) gelten dann immer noch die Uralt-AGB."""

Musst du an jeder Kasse in jedem Geschäft den AGB zustimmen?
Ich glaube nicht, sie müssen nur für jeden Kunden einsehbar sein, und das ist bei SKY auf jeden Fall gegeben.
Und somit akzeptierst du sie auch indem du einen Vertrag abschließt.
Ob du sie dann liest oder nicht...dein Problem.
So ist es allgemein üblich!
 
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Ich glaube nicht......

Ich weiß es aber, das es so ist.
Und das wird Dir auch jeder bestätigen, der sich halbwegs mit der Materie beschäftigt hat.
 
was hier so einige leute über verbraucherschutz denken oder zu wissen glauben, da kräuseln sich einem die fußnägel

sicher... sky hat immer recht und darf natürlich machen was sky für angemessen hält. sie bieten ja schliesslich ihr hochwertiges programm an, da dürfen die auch gerne mal flunkern und anbieten, daß man eigene leihardware für die vertragslaufzeit nutzen darf. wenn sie dann lust haben dürfen sie diese klausel natürlich auch ohne wenn und aber in der schublade verschwinden lassen und sagen "mein name ist hase...." wenn man in bananaland wohnt ist das halt so. also regt euch nicht auf, seid still und geniesst....

zum glück bin ich aus dem pissladen raus. ich hoffe ihre bettelanrufe hören bald auf, sonst muss ich mir mal eine trillerpfeife zulegen...
 
Musst du an jeder Kasse in jedem Geschäft den AGB zustimmen?
Ich glaube nicht, sie müssen nur für jeden Kunden einsehbar sein, und das ist bei SKY auf jeden Fall gegeben.

du vergisst aber eine Tatsache, an der Kasse schließt du einen einmaligen Kaufvertrag ab, bei Sky einen Vertrag über eine Laufzeit von 12 oder 24 Monaten, das ist doch wohl ein kleiner Unterschied. Zudem, würde sich Sky an seine bei Vertragsabschluss gültigen AGBs halten, wäre doch alles ok, machen sie aber nicht.
 
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