Dies ist eine mobil optimierte Seite, die schnell lädt. Wenn Sie die Seite ohne Optimierung laden möchten, dann klicken Sie auf diesen Text.

lohnanpassung - arbeitsvertrag

Ich kenne viele Leute, die 1x pro Jahr oder alle zwei Jahre eine Lohnerhöhung bekommen. Der Arbeitsvertrag muss hierfür nicht geändert werden. Das Schreiben kannst Du als Zusatzvereinbarung zu Deinem Arbeitsvertrag werten.
Im Prinzip benötigt jede Zusatzvereinbarung das Einverständnis beider Seiten. Den AG wird aber davon ausgegangen sein, dass Du nichts gegen die Lohnerhöhung hast.
Sollte irgendwann eine Kürzung notwendig sein sollen (meistens betriebsbedingt) dann kannst Du einem entsprechenden Schreiben wiedersprechen und es wird dann auch nicht wirksam. Man sollte dann aber immer zuerst mit dem AG sprechen, den Entsprechendes macht ein Arbeitgeber eigentlich nur dann, wenn die Alternative ist die Firma zuzusperren.
 
Für die Nutzung dieser Website sind Cookies erforderlich. Du musst diese akzeptieren, um die Website weiter nutzen zu können. Erfahre mehr…