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lohnanpassung - arbeitsvertrag

Registriert
17. März 2013
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hallo,
vielleicht kennt sich jemand dazu aus.
ich habe einen bestehenden arbeitsvertrag.
nun habe ich mit der letzten lohnabrechnung einen beibrief erhalten, in dem steht,
das durch die gute wirtschaftlichen situation & meine persönlichen leistung eine
lohnanpassung zu meinen gunsten ansteht bzw. mit der letzten lohnabrechnung schon gegriffen hat.
dazu erhalte ich auch eine urlaubstag mehr.
das ist ja alles schön.
dazu steht aber, das mein bisherigen arbeitsvertrag weiterhin gültigkeit hat.
wie soll ich das jetzt verstehen?
müsste dann nicht der arbeitsvertrag entsprechend geändert werden, wo eben diese lohnanpassung & der urlaubsanspruch neu geregelt ist?
ich versteht fasst so, wie auch in dem briefchen steht, das wir wieder weihnachtsgeld bekommen, darauf aber kein anspruch für das nächste jahr besteht.
gibt es denn hier paar insider?:)

meldet euch einfach mal.
 
Ist denn ein für deine Branche gültiger Tarifvertrag bestandteil deines Arveitsvertrages ?

Daraus resultiert dann ganz genau was dir zusteht , insofern du nichts gegenteiliges unterschrieben hast .

Gibt dir dein Chef also mehr als dort vorgesehen ist , berührt das in keinster Weise deine anderen Tariflich geregelten Rechte
 
Hi,

müsste dann nicht der arbeitsvertrag entsprechend geändert werden, wo eben diese lohnanpassung & der urlaubsanspruch neu geregelt ist?

Nein, eher nicht. Es ist eher unüblich, bei so etwas einen neuen Arbeitsvertrag zu erhalten.

Mein Rat und so mache ich das auch: beides jeweils 10x kopieren und sauber zusammmen ordentlich abheften. :)

Gruß
 
ich drück das mal ganz einfach aus, weil das alles nicht so meine gebiet, absolut nicht.
vorab, lohn passt, urlaub passt. ich kann jetzt nicht meckern.
er möchte mir 1€/std. mehr geben und einen tag urlaub/jahr.
es gibt aber kein neuen arbeitsvertrag (wurde schon 3 mal geändert), diesmal.
wenn er also zum 1.1. sagt, nein nix mehr 1€ mehr, nix mehr 1 tag jahresurlaub mehr, kann ich nix machen. oder ist das auch bindent als "erweiterung/änderung"?
das wollte ich einfach mal wissen.

dazu noch, ist ein arbeitsvertrag nicht ein zweiseitiger vertrag, wo beide parteien zustimmen müssen, damit er gültigkeit erlangt?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

wenn er also zum 1.1. sagt, nein nix mehr 1€ mehr, nix mehr 1 tag jahresurlaub mehr, kann ich nix machen. oder ist das auch bindent als "erweiterung/änderung"?

Das solltest Du Dir in jedem Falle schriftlich (als Ergänzung zu Deinem Arbeitsvertag) geben lassen.

Gruß
 
Wenn es doch bei der letzten Lohnabrechnung schon gegriffen hat solltest du an Hand deiner Abrechnung sehen was du da bei bekommen hast.
Weihnachtsgeld ist nicht tariflich festgelegt es muss nicht gezahlt werden wo bei wenn man es jahrelang bekommen hat ist es nicht so einfach seitens des Arbeitgeber es nicht mehr zu bezahlen es gilt ein Gewisses Gewohnheitsrecht.
Lohnerhöhungen oder Lohnkürzungen müssen nicht in einem bestehenden Arbeitsvertrag neu dokumentiert werden.
mfg
 
Lohnerhöhungen oder Lohnkürzungen müssen nicht in einem bestehenden Arbeitsvertrag neu dokumentiert werden.
mfg

ich habe doch nun einen brief bekommen wo eben eine solche erhöhung gechrieben ist.
wenn denn mal ein solcher brief mit eine kürzung bei mir eintrifft, ist das halt auch so???
dann geht ich zum chef, der sagt er habe mir doch einen brief zukommen lassen. dann sage ich, ich habe keinen brief bekommen.
und nun?????
 
Ich hatte in meinem bisherigen Arbeitsleben (hab 39 AJ), noch nie einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Lt Gesetz, ist Das aber egal und auch rechtlich zulässig.
Somit kannst Du dich glücklich schätzen, mehr Geld und auch noch einen Tag mehr Urlau zu bekommen - Glückwunsch.

MfG
 
Hi,

ich habe doch nun einen brief bekommen wo eben eine solche erhöhung gechrieben ist.

Kopieren und zum AV abheften, nochmal. Ich hoffe er ist auch unterschrieben. Dann ist alles gut. :)

Ich hatte in meinem bisherigen Arbeitsleben (hab 39 AJ), noch nie einen schriftlichen Arbeitsvertrag.

:eek::eek::eek::eek::eek:

Und was zeigst Du dem "Arbeitsamt", wenn es mal "unschön" wird? :confused:

Keine gute Idee, und ich habe schon in großen Konzernen/Behörden gearbeitet (knapp 20AJ).

Gruß
 
Ich arbeite schon seit 27 Jahren in einem sehr großen Unternehmen wir haben seit 5 Jahren die so genannte ERA Einstufung.
Das heißt jeder Arbeitsplatz wird bewertet und an Hand der erreichten Punktzahl ergibt sich deine Lohngruppe.
Aber Achtung wenn du schon Jahrelang an diesem Arbeitsplatz hast du erst mal nichts zu befürchten da du eine Gewisse Lohn Sicherung hast.
Aber alle anderen die nicht mindestens nach 6 Wochen wieder an ihrem Gewohnten Arbeitsplatz sind werden dann so eingestuft wie ihre bisherige Tätigkeit war.
Über meine ERA Einstufung möchte ich an dieser Stelle nichts sagen da wir (ich) genau diese Vorgaben bekommen um dieses in die Tat um zusetzten.....:coldsweat: scheiß Spiel sage ich euch....
mfg
 
wichtig ist was in dem briefchen steht. schwärze eine kopie mit ag und persönlichen daten und stelle diese ein. oder tippe mal betreff und ersten satz hier runter

Wenn da drin steht: Gehaltsanpassung ist alles grün. wenn da drin steht einmalige anpassung aufgrund der guten bla bla, dann ist es nur voorübergehend.
 
was zeigst Du dem "Arbeitsamt"
Darüber habe ich mir noch nie Gedanken gemacht, da ich den Laden noch nie (in Bezug auf Jobsuche) betreten habe. Ich bekomme ja Lohnzettel.
Außerdem: Da in meinem jetzigen Betrieb (Hauptsitz Baden-Württemberg [man staune]), die Bezahlung, unter aller Sau ist, habe ich beschlossen, noch mal einen neuen Job anzufangen (+50%). (Ich bin ja noch jung).
Natürlich wieder ohne Hilfe vom AA (oder wie der Laden jetzt heißt).

MfG
 
Hi,

ERA kenne ich nur zu gut...

Im öffentlichen Dienst ist es nicht anders...

Ich persönlich habe lieber ALLES! schriftlich.

Verfeuern kann ich es immer noch.

Gruß

PS: @TE, mach Dir mal keinen Stress, haste doch schriftlich.

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