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PC & Internet Landgericht Berlin: LinkedIn darf sich nicht Do-Not-Track-Signalen widersetzen

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Klage gegen das soziale Netzwerk LinkedIn eingereicht. Konkret geht es da um die Do-Not-Track-Funktion des Browsers. Dieses übermittelt den Wunsch, dass die Online-Aktivitäten nicht nachverfolgt und ausgewertet werden sollen.

LinkedIn gab auf der eigenen Webseite bekannt, dass man auf derartige Signale, entgegen dem Nutzerwillen, nicht reagiert. Entgegen der Nutzer würden personenbezogene Daten, wie die IP-Adresse, zu Analyse- und Marketingzwecken ausgewertet werden und auch an Drittanbieter weitergegeben werden. Die vzbv ist der Ansicht, dass dies ein klares Signal an den Webseitenbetreiber ist. Dieser Auffassung schloss sich jetzt das Landgericht Berlin an, welches der Klage weitgehend stattgab.

LinkedIn darf auf seiner Webseite nicht mehr mitteilen, dass es auf „Do-Not-Track“-Signale nicht reagiert, mit denen Nutzer dem Tracking ihres Surfverhaltens per Browsereinstellung widersprechen. Dieser Hinweis würde suggerieren, dass ein solches Do-Not-Track-Signal keine Relevanz habe. Nutzer können aber auch über derartige automatisierte Verfahren ihr Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung von persönlichen Daten ausüben. Ein solches Signal stelle, so das Landgericht, einen deutlichen und wirksamen Widerspruch dar, an den sich auch LinkedIn zu halten habe.

Das Gericht untersagte dem Unternehmen außerdem eine Voreinstellung (bei erstmaliger Anmeldung), nach der das Profil des Mitglieds auch auf anderen Webseiten und Anwendungen sichtbar ist. Auch ohne explizite Zustimmung war das Profil außerhalb des Netzwerks, beispielsweise auf Suchmaschinen, öffentlich sichtbar. Das Landgericht stellt klar, dass Nutzerprofile nicht automatisch durch das Anlegen öffentlich einsehbar sein dürfen.

Bereits im vergangenen Jahr hat das Landgericht Berlin erwirkt, dass LinkedIn keine E-Mail-Einladungen an Verbraucher außerhalb des Netzwerks senden darf, wenn keine Zustimmung zur Verwendung ihrer Mail-Adresse vorliegt.

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Quelle; caschys
 
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