Der Sky-Kunde war allein in der Verhandlung, Richterin und Anwalt von Sky - insgesamt drei Personen.
Kläger fragte, welche Geräte man denn nutzen dürfe, da Sky behauptet, man werde nicht zu Leihgerät gezwungen.
Sky-Anwalt wusste nicht, welche Geräte, hatte aber auf 38 (!) Seiten als Anlage alle Receiver und TV ausgedruckt, die man mit Sky+Modul nutzen kann, aber das Sky+Modul ist ja auch ein Leihgerät nach 1.1.1 der AGB, musste man dem Sky-Anwalt auch erst erklären.
Dann dem Anwalt auf sky.de gezeigt, dass der PDR iCord HD noch zugelassen sei, aber nach Fax vom Großhandel tags zuvor nicht mehr lieferbar ist.
Also doch Zwang zum Leihgerät? Kläger zeigt diverse sky-zertifizierte eigene Receiver vor Ort dem Gericht: mehrere HD1000 und 1 x Vodafone TV Center. Mit Aufdruck "Geeignet für Sky HD" und "Geeignet für premiere HD". Sky: Ja, die sind auch zugelassen.
Kläger: "Aber HD1000 kann kein Pairing, erlaubt aber immer noch neue Verträge online." Und Mail von Humax 28.10.2014 und 03.11.2015: "HD1000 ist sky-zertifiziert und von Sky zugelassen."
Dies alles dem Sky-Anwalt erklärt, der etwas zerknirscht wirkte.
Gericht empfahl Sky Entgegenkommen, aber da es nur erster Termin Eilverfahren war, kam da nichts konkretes als Ergebnis, doch die nächsten Wochen stehen weitere Termine in mehreren Verfahren an.
(Dies mal so als lockere Nacherzählung der kleinen Vorgeschichte. Urteile werden folgen. Die großen Schriftsätze sind ausgetauscht, Sky wird vieles korrigieren müssen, denn noch immer sind neue Verträge ohne Pairing und mit solo V14 möglich. Man verlangt viel Geld für Leih-Festplatte und bestreitet die Haftung für die Leihgeräte, irrt sich beim HD1000 usw. Was dann das Gericht entscheidet, muss man abwarten, aber Sonderkündigungsrecht, die Sky derzeit verweigert, wird dann plötzlich jeder Kunde wohl haben. Und ob das Pairing dann so durchgeht wie im Moment, im laufenden Vertrag, glaub ich nicht.)
@ Brillo5
Im neuen Schriftsatz schreibt Sky wörtlich zur Haftung:
"Die unsubstantiierte Behauptung des Antragsgegners, dass er bei Leihgeräten in unbekannter Höhe haften müsse, ist unsinnig. Die Nutzung eines Leihgeräts der Antragsgegnerin bedeutet folglich für ihre Abonnenten keine wesentliche Vertragsänderung im Sinne von § 311 BGB."
Hier wird also JEDE Haftung ausgeschlossen für den Kunden, von Sky dem Gericht schriftlich mitgeteilt. Bemerkenswert. (Also wenn jemand mal in Haftung genommen wird von Sky, bitte PN, wenn da mehr Infos gewünscht sind. Betrifft ja vielleicht auch viele, die wegen Pairing ihr Leihgerät plötzlich nutzen sollen und es nicht finden..)