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Laberthread Sky V14 Pairing

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AW: V14 Pairing aktiviert?

Wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein .........:dfingers:
 
AW: V14 Pairing aktiviert?

Erinnert mich irgendwie an die alten Zeiten, als der erste "Forscher" Linux auf die Premiere D-Box aufspielte.

Nun diesmal ist es allerdings schon mal anders, denn mit der Leihe hat man kein Eigentumsrecht am Receiver. Und damit kann Sky jederzeit die Receiver zu Wartungszwecken einfach wieder tauschen, Du einen anderen, deiner muss zurück geschickt werden.
Wenn dann die Software eine Änderung der Software festgestellt wird, dann schaut es mau aus, dann kann Sky vom Kunden Regress fordern. Du kannst natürlich auch bewusst vor dem Zurücksenden den Receiver in den Himmel schießen, aber dafür reicht es nicht aus, 400V von den Außenleitern L1 zu L2 auf einen Steckdose zu geben, da wäre er zwar kaputt, aber die Veränderung könnte man nach Instandsetzung des Netzteil wieder feststellen.
Dazu kann dann Sky den Preis als Ersatz ins fast unendliche schrauben, wir arbeiten in der Schule mit Donglegeschützten Programmen, geht der Dongle verloren/ oder defekt, kostest der Spaß für einen neuen USB Dongle die Kleinigkeit von 1000€.
Damit vergeht auch dem letzten der Spaß am Dongle zu manipulieren.

Somit zahlt es sich für die aus, Leih-Receiver heraus zu geben, um dann noch mehr Kontrolle über die Kunden zu haben. Die D Boxen früher hatten alle ein Modem eingebaut, warum wohl?
In Heise gab es mal dazu ein Statement, damit in Zukunft der Kunde leicht über den Receiver seine Wunschfilme buchen kann, war damals die Aussage von Premiere, aber schon zu der Zeit (2002) gab es Diskussionen, ob damit nicht auch spioniert werden könne.
 
AW: V14 Pairing aktiviert?

Da es sich um einen Leihreceiver handelt, muss nur bei mutwilliger Zerstörung der Kunde Ersatz leisten.

Sky darf hier höchstens den EK nicht aber den VK berechnen !




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AW: V14 Pairing aktiviert?

Und wenn dann muss man ca 160€ Löhnen und das war's ;)
Bekomme hier langsam ein Tinnitus im Auge, wenn ich jetzt hier immer mitlese
 
AW: V14 Pairing aktiviert?

Jungs das pairing wird auch gehäckt. Genau wie bis jetzt alles ich gehen davon aus das sich die russen häker :-) sofort dran setzen.

Das war bis heute so und das wird auch so bleiben.


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Und warum haben die Russen NDS und Nagra3 noch nicht gehakt??So langsam bekomme ich Augen Krebs von diesen aussagen.
 
AW: V14 Pairing aktiviert?

Da es sich um einen Leihreceiver handelt, muss nur bei mutwilliger Zerstörung der Kunde Ersatz leisten.
Stimmt leider nicht:
[h=3]§ 602
Abnutzung der Sache[/h]
[FONT=Verdana, sans-serif]Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehenen Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Entleiher nicht zu vertreten.[/FONT]

Also schlichtweg alles was nicht unter den § fällt ist Sache das Leihnehmer, hat mir ja schon die Hotline bestätigt, wenn der Hamster meiner Frau das Anschlusskabel anknabbert darf ich Vertragsgemäß nicht mal das selbst tauschen, hier hat der Leihgeber immer die Hoheit.

Punkt 2:
Wie willst Du den EK von Sky bestimmen, sofern man nicht in deren Einkauf / Buchhaltung sitzt, ein offenlegen der Kalkulation gibt es im Privatrecht nicht, das ist nur in der VOB vorgesehen.
Zumal es sich bei Gerät um ein
[FONT=Verdana, sans-serif]gelabeltes handelt, vielleicht auch mit anderer Software. Der Preis auf welcher Sky als Offerte angibt, ist der Preis welcher für Kundenerhaltung oder Kundengewinnung kalkuliert ist, also kann jeder Zeit mit [/FONT][FONT=Verdana, sans-serif]Subventionierung begründet werden.
[/FONT][FONT=Verdana, sans-serif]
Wenn das alles so einfach wäre, dann würde man schon allein im I Net so viel über solche Verträge lesen können, wenn das kein Potential für Rechtsstreite wäre. Geliehenes ist eben meist von der privaten Haftpflicht ausgeschlossen, es sei denn es steht ausdrücklich im Vertrag drin, und da muss es Fahrlässigkeit sein, in der Hausrat steht bei mir drin, "die Sachen im Haus / Gebäude, welche sich im Eigentum des Vertragnehmers befinden" auch hier hätte ich Leihe als Extra dazu versichern müssen.
Blitz ist in der Stadt vielleicht nicht das Thema, wer jedoch in einem Bereich wohnt, wo der Blitzdichte sich bei 300 pro Quadrat Km / Jahr nach den Unterlagen im Beiblatt der DIN EN 62305-2 wohnt, der kann einfach nicht sagen, hier besteht kein Risiko der Haftung.
Aber auch in der Stadt kann es durch Abschaltungen des Niederspannungsnetzes schnell mal zu einer Überspannung im Außenleiter kommen, bedingt durch Induktion bzw. die Rückinduktion (entspricht einfach der Lenzen Regel unter anderem). Und auch hier wird man keinen anderen zu Haftung bekommen, die Netzbetreiber (früher EVU) genannt, hier gibt es den Ausschluss durch die TAB bzw, VDE ARN 4105, und sind nicht nur AGBs sondern die stützen sich auf die NAV (Niederspannungsverordnung).

So leider kann ich in den AGBs von Sky nichts finden, wo Sky schreibt, das sie für Schäden jeder Art aufkommen, bzw. den Leihnehmer von der Haftung freistellen.
Dazu noch ein Fakt, was hier ein User erwähnt hatte, das der Schrottreceiver das Unicable lahmlegt, dann denke ich auch hier an die arme Person, wo sich das in einer Wohngemeinschaft antut, wenn die Nachbarn dann ein dunkles Bild haben. Die rufen den Handwerker, welcher sich mühevoll durch die Wohnungen klingelt, um dann festzustellen, das Gerät hat den Fehler verursacht. Wer steht hier als erstes in der Haftung, wenn es um Kosten geht?
Nicht Sky, sonder der Leihnehmer darf mal dann abdrücken.

Wer sich das Leihgerät antun will, soll es tun, mit mir auf jeden Fall nicht. Ich werde alles tun um aus dem Vertrag zu kommen und der Verzicht auf Sky macht gar nichts aus. Es gab mal einen Staat der hatte seinen Bürgern gesagt was gut ist, es gibt auch noch die Partei, welche uns sagen will, was für uns gut oder schlecht ist, sprich Veggiday, aber einen Fernsehsender, wo den Kunden sagen will, was in Wohnzimmer zu stehen hat, und welche Farbe das Teil zu haben hat, nein der Diktatur werde ich mich nicht unterwerfen.

[/FONT]
 
AW: V14 Pairing aktiviert?

Wenn Dein Hamster das Kabel annagt, so ist dieses mutwillig.
Würde hingegen das Netzteil einen Defekt aufweisen, so MUSS der Vertragspartner (Sky) Dir ein neues Endgerät stellen.

Beispiel mit dem Hamster würde Deine Versicherung (sofern vorhanden) übernehmen. Diese wird nur den Wiederbeschaffungswert ersetzen. In diesem Fall den EK. Darüber gibt es mehr wie genug Gerichtsurteile.


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AW: V14 Pairing aktiviert?

Beispiel mit dem Hamster würde Deine Versicherung (sofern vorhanden) übernehmen.
Welche Versicherung?
Ich habe das mit meinen Versicherungsvertreter durchgespielt, nicht wegen hier, sondern wegen meiner Kündigung. Meine Versicherungen, sind Gebäude, Hausrat und private Familienhaftpflicht, ohne Zusätze, welche ich bisher nicht gebraucht habe.
Für dein EK hast Du bestimmt mal schnell einen Link über Leihe und Wiederbeschaffung, das würde ich gerne meinem Dozenten für Recht zukommen lassen, der ist anderer Meinung, vor allem sollte es keine Einzelentscheidung sein, sondern schon ein OLG Urteil. Einzelurteile sind leider mit dem Nachteil für den Betroffenen, da diese keine allgemein gültige Rechtsmeinung sind. Sprich der Kunde muss auf jeden Fall den Klageweg beschreiten.
Wo steht es mit dem Netzteil in den AGBs?
Das ist keine Abnützung im Sinne des normalen Gebrauches, also müsste Sky, die Absicherung durch Überspannung ausdrücklich zusichern.

- - - - - - - - - -

Wieso nicht kurz in die Mikrowelle?
Das Gerät ist aus Metall,
wenn Du es aufschraubst, hinterlässt dies Spuren. Und ein EEprom ist ja mit den Leiterbahnen leitfähig verbunden, da muss doch sehr viel Energie her.
Ich habe es noch nie versucht, so ein EEprom zu töten, eine Chipkarte geht leicht damit, aber dort sind keine Ableitungen vorhanden.
 
AW: V14 Pairing aktiviert?

Bei mir zahlt bei so einem Fall meine Hausratversicherung. Du solltest da eventuell mal über einen Wechsel nachdenken.
Google doch einfach mal danach. Wenn Du einen Dozenten hast (irgendwie hat jeder direkt jemanden der vom Fach ist) so sollte er dieses aber wissen.


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AW: V14 Pairing aktiviert?

Wozu soll ich eine teuere Versicherung wegen dem Schrott von Receiver machen?
Meine passt auf meine Erfordernisse, da habe ich keinen Bedarf.
Was den Dozenten anbelangt, ja der ist richtig vom Fach, klare Aussage OLG und aufwärts. Aber wenn das Netz so voll mit den Urteilen ist, wie Du schreibst, dann dürfte es Dir doch leicht fallen, hier mal einen Link einzustellen.

Zu den Versicherungen mal das hier:
 
AW: V14 Pairing aktiviert?

Gemäß dem sogenannten Bereicherungsverbot des § 55 VVG, muss die Versicherung selbst dann nicht mehr als den tatsächlich entstandenen Schaden ersetzen.

Wie bereits erwähnt, ist dieses in meiner Versicherung enthalten.
Daher lohnt sich ein Vergleich ;)

Aber das hat alles nichts mehr mit dem eigentlichen Thema hier am Hut.


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AW: V14 Pairing aktiviert?

Nun es geht um das Pairing, oder wie Sky es vornehm ausdrückt:
[h=5]Es ist leider nicht möglich Ihre Smartcard mit einem anderen Receiver zu nutzen, da diese bei uns im System mit Ihrem Receiver von Sky verbunden ist. So können wir gewährleisten, dass die Nutzung mit unserem Receiver und unserer Smartcard einwandfrei funktioniert.[/h]
Und dem Receiver wo man nicht als Leihgerät haben will.
Womit wir gerade bei den Aspekten, die Erkenntnis gewinnen, das es im Moment eben nur zwei Möglichkeiten gibt.
Man wird den Leihreceiver akzeptieren mit der rechtlichen Haftung, oder man sorgt für eine außerordentliche Kündigung und verzichtet eben auf das Programm.
Mehr Möglichkeiten stehen keinem zur Verfügung, und da wenige nur den Weg der Kündigung beschreiten, hat Sky im Moment gesiegt.
Bei 3,7 Mio Kunden werden am Ende vielleicht 10 % weggehen, aber dafür werben die im Moment mit allen Mitteln, welche denen zur Verfügung stehen, bloß das Beispiel, letzen Samstag über einen Strohmann eine S02 Karte bestellt, gestern kam sie an. Damit hat Sky theoretisch wieder einen Kunden mehr, die wissen ja nicht, das dies Bestellung nur mal zu Testzwecken getätigt wurde. Dazu kann man die Fußballfans rechnen, wo sich bisher mit CS versorgt hatten, nachdem dies dann irgendwann vorbei ist, werden dafür ein paar ein reguläres Abo abschließen, und so die Sonderkündiger an der Kundenzahl komplementieren.
Man kann sehen, beim nächsten Durchgang der Austauschaktion, wird es wieder ein wenig ruhiger zu gehen, im Januar 2015 wenn die letzen Karten verheiratet werden, wird es gar kein Murren mehr in den Foren geben.
Der freie Wettbewerb ist mal gestorben, bis vielleicht 2017 eine Entscheidung vom Bundeskartellamt gegen Sky kommt. Nur dann haben sich die bis dahin Sky Kunden schon an das Gebaren des Sender gewöhnt, das denen es egal sein wird. Andere wo jetzt gekündigt haben, werden das Programm gar nicht vermissen, und werden dann vermutlich auch kein neues Abo abschließen.

Und wir leben in einer heilen Welt. Vielleicht kommen inzwischen noch die Autohersteller auf den Einfall, jedes Ersatzteil mit Chip zu versehen, damit man keine Ersatzteile aus dem freien Handel kaufen kann, Sky hat es ja vorgemacht.
Aber wir leben ja in einer heilen Welt und alle sind zufrieden, mit dem was uns vorgesetzt wird.

Was Du hier an Versicherung mit dem Schaden ersetzen schreibst, hat nur im Falle einer Versicherung VS Sky was zu tun.
Und wer ändert dann mit Mehrkosten seine Versicherungen?
 
AW: V14 Pairing aktiviert?

reini5555, las es. Hier nimmt dich eh keiner für voll, daher habe ich mich auch schon aus dem Thema verabschiedet. Es ist nun mal so, der deutsche macht, was er gesagt bekommt. Und wenn ein privater AGBs hat, sind die Gesetz. Meine Zustimmung hast du, aber ändern werden wir nix.
 
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