FireLord1704
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AW: V14 Pairing aktiviert?
Sky AGB
=> Persönliches Pech für dich, interessiert Sky aber kein Stück dass du dann mit deiner Karte nicht mehr Gassi gehen kannst.
=> Sky erfüllt den Vertrag und es existiert keine Benachteiligung des Kunden, da alles für ihn kostenfrei geschieht.
=> Du zahlst brav weiter
Immer cool bleiben, es stellt, sollte pairing kommen, eine Vertragsveränderung da. Da gibt es das Recht auf außerordentliche Kündigung, wenn es eine Benachteiligung des Kunden darstellt. Und allein die Tatsache, das ich meine Karte nicht mehr mitnehmen kann ins Schlafzimmer, langt da schon aus. Ich halte es für nicht zumutbar, den are einer immer hin- und her zu schleppen. Kann sky ja überlegen, entweder pairing ausschalten oder nen 2. Receiver stellen und die Karte dann auf beide pairen.
Sky AGB
1.4.1
Für den Programmempfang wird dem Abonnenten von Sky, vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber oder
vom Betreiber der Satellitenplattform für die Laufzeit des Abonnements eine Smartcard bzw. bei Nutzung
der Zweitkarte eine weitere Smartcard überlassen. Diese Smartcards berechtigen den Abonnenten nur zum
Empfang der vertragsgemäßen Programmangebote an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen Adresse
und in dem Haushalt, auf den das Abonnement angemeldet ist. Der Abonnent darf die Smartcards nur zum
Programm
empfang über ein mit einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt be
-
findliches TV-Endgerät nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Digital-Receiver mit nur einer Smartcard
oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (z.B. (W)LAN, VPN,
Internet) ist unzulässig, sofern nichts anderes vertraglich mit Sky vereinbart ist
1.4.4
Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem dieser
Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird
Für den Programmempfang wird dem Abonnenten von Sky, vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber oder
vom Betreiber der Satellitenplattform für die Laufzeit des Abonnements eine Smartcard bzw. bei Nutzung
der Zweitkarte eine weitere Smartcard überlassen. Diese Smartcards berechtigen den Abonnenten nur zum
Empfang der vertragsgemäßen Programmangebote an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen Adresse
und in dem Haushalt, auf den das Abonnement angemeldet ist. Der Abonnent darf die Smartcards nur zum
Programm
empfang über ein mit einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt be
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findliches TV-Endgerät nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Digital-Receiver mit nur einer Smartcard
oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (z.B. (W)LAN, VPN,
Internet) ist unzulässig, sofern nichts anderes vertraglich mit Sky vereinbart ist
1.4.4
Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem dieser
Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird
=> Persönliches Pech für dich, interessiert Sky aber kein Stück dass du dann mit deiner Karte nicht mehr Gassi gehen kannst.
=> Sky erfüllt den Vertrag und es existiert keine Benachteiligung des Kunden, da alles für ihn kostenfrei geschieht.
=> Du zahlst brav weiter