AW: Laberthread Sky V14 Pairing
Zum Artikel der SATVISION:
Der Hinweis, die Nutzung alternativer Hardware verstoße gegen die Sky-AGB, ist zum einen rechtlich fragwürdig, denn wenn ich die Sky-AGB lese, kann ich nicht nachvollziehen, welche Hardware ich konkret zu verwenden habe oder welche Geräte unzulässig sind. AGB müssen inhaltlich "hinreichend bestimmt" sein, also so konkret, dass ich weiß, was Sky von mir will, sonst ist die AGB-Klausel unwirksam und unbeachtlich.
Allein der Hinweis, ich muss "zugelassene Geräte" verwenden, reicht dazu nicht, zumal Sky in der Praxis auch andere Geräte zulässt und sogar das
Alphacrypt-Modul auf seiner Homepage als Alternative listete bis 10/2014 (ohne Support).
Zum anderen haben sehr viele Kunden keine Sky-AGB wirksam im Vertrag vereinbart. Wer mit Sky telefonisch einen Vertrag abschließt, ohne über die AGB gesprochen zu haben, hat einen Vertrag ganz ohne AGB, ob nun ganz neuer Vertrag oder Verlängerung... Wenn keine AGB gelten, ist auch kein Hinweis im Vertrag, dass man Sky-zugelassene Geräte verwenden muss.
Pairing 2 kann sowieso in D so schnell nicht kommen, da Sky nach wie vor neue Verträge (bis 2018) mit kundeneigenen Geräten zulässt, deren Seriennummer/Modell Sky überhaupt nicht speichert, zum Teil auch gar nicht erfragt (personalisierte Links für Rückholer z.B. - mit Klick "Nutze eigenen Receiver"). Wer eigenes Gerät bei Vertragsschluss vereinbarte und das belegen kann, darf eigene Geräte auch bis Laufzeitende nutzen (Amtsgericht Eutin, 15.03.2016).