@ naro
Deine V14 wurde gepairt.
Es gibt das Pairing mit einem bestimmten Receiver von Sky mit Seriennummer 123456
oder das Pairing mit allen Sky-Receivern von Pace.
Ich könnte mir vorstellen, dass du deine V14 bei Erhalt eines Sky-Geräts nicht sofort darin verwenden kannst, sondern erst telefonisch eine Freischaltung anfordern müsstest, weil deine V14 derzeit möglicherweise mit einem virtuellen Receiver gepairt ist.
Pairing ist nach Sky nur mit dem in den Kundendaten hinterlegten Receiver erlaubt. Auch 1.5.2 der AGB mal lesen. Nur entliehene Receiver kann Sky tauschen. Der PR HD 1000 ist ein zugelassener Receiver. Punkt.
Wenn du den nutzt, muss Sky dir eine dafür passende freigeschaltete V14 senden.
Zum Gerichtlichen Stand: Am 15.03.2016 entschied das Amtsgericht Eutin auf meine Klage, dass der Kunde sein eigenes vereinbartes Empfangsgerät bis Laufzeitende weiterhin nutzen darf. Der Kunde müsse allerdings die Vereinbarung "eigener Receiver" nachweisen.
Mittlerweile jedoch hat Sky schriftlich eingeräumt, dass Sky bei Vertragsschluss niemals die Daten des Kunden zur kundeneigenen Hardware speichert, auch nicht eine angegebene Seriennummer des Kunden.
Daher ist es natürlich bei einem telefonischen Vertrag dem Kunden ja unmöglich, den Beweis der eigenen Hardware zu führen. (Es wurde jedenfalls kein Leihgerät vereinbart, also wie guckt der Kunde dann? Das reichte der technisch ahnungslosen und unwilligen Richterin allein nicht.) Da Sky gesetzeswidrig die vom Kunden mitgeteilten Daten nicht speichert, kehrt sich die Beweislast um, und Sky muss beweisen, was bei Vertragsschluss vereinbart wurde (812d, 812k BGB, § 34 BDSG).
Nach neuen Sky-AGB (Österreich Punkt 8.3a) ist der Wechsel des Empfangsgeräts eine Vertragsänderung. Dies hatte Sky bisher geleugnet. Eine wesentliche Vertragsänderung ist einseitig nicht zulässig (§ 311 Absatz 1 BGB).
Mehr gern per PN. Du solltest das Sky-Modul unter Vorbehalt annehmen, wenn du weiter sehen willst. Und dazu entweder fristlose Kündigung nach Fristsetzung erklären oder aber Sky auf Vertragserfüllung mit Kundenreceiver verklagen. Musterklage gibt es.
Solange vorläufig mit Sky-Modul "unter Vorbehalt" gucken. Nicht mit Sky telefonieren, da behauptet Sky später möglicherweise glatt das Gegenteil deiner Worte.
Teile per Mail mit, dass Du den PR HD 1000 nutzt, weil dieser eigene Receiver für den Vertrag vereinbart worden war, jetzt aber deine V14 offensichtlich einem anderen Receiver oder Modul zugeordnet wurde, den du nicht vereinbart hast. nicht im Haushalt hast und auch nicht wünschst. Alles schrifltich und ausdrucken, auch Screenshot Kundencenter.
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Pairing für alle ist tot. Klage Sommer 2015, als endlich sich ein Sky-Kunde fand, der vom Pairing betroffen war und etwas Mumm hat. Wie vorhergesagt, kam nach 6-8 Monagten das Urteil: Pairing mit Leihreceiver unzulässig, wenn der Kunde einen eigenen Receiver nachweislich vertraglich vereinbarte.
(Gibt aus der Zeit 10/2015 bis 01/2016 perfekt dokumentierte neue Verträge bis 2018 mit eigenem PR HD 1000 durch Eingabe der Sereinnummer des PR HD 1000 bei online-Bestellung des neuen Abos mit Video, Zeugen und Screenshots und Zusage Sarah im Chat, der HD 1000 sei wunderbar geeignet. Heute ist Nummer des PR HD 1000 nicht mehr möglich bei neuen Verträgen online. Tipp: Vodafone TV Center-Serinnummer)
Sky hat das Urteil vom 15.03.2016 akzeptiert, der Kunde hat Berufung eingelegt, weil er mehr erreichen möchte.
Sky hat auch schriflich anderem Kunden aus Kulanz eingeräumt, seinen Receiver HD 1000 bis Laufzeitende 2017 nutzen zu dürfen. Eingeräumt dabei, dass der HD 1000 weiterhin sky-zertifiziert sei (aber Sky ihn nicht mag.) Bei Defekt des HD 1000 würde dann eine Vertragsänderung notwendig werden...
(Richtig: Leider wurde zuvor 2015 eine einstweilige Verfügung als nicht dringlich genug abgelehnt.)