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Laberthread Sky V14 Pairing

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AW: Laberthread Sky V14 Pairing

Die Richterin wartet weitere Schriftsätze ab, geht darum, ob der Sky-Kunde eigenes Empfangsgerät vereinbart hat. Das muss man nochmas erläutern. Denke, die Richterin will lieber das Landgericht diese wichtige Sache entscheiden lassen. Das als andere Ebene.
 
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Aha.......Duldung also ungleich Akzeptanz oder gar Absegnung. Schön das sich die Erkenntnis so langsam bei Dir manifestiert. Du wirst noch Realist auf deine alten Tage.
 
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@ Teoha
Was ist deine Frage nach diesem langen Zitieren?

"Zugelassen" ist Zustimmung, Akzeptanz, Duldung, Einverständnis. Allein privater Begriff, Sky ist keine Behörde, da ist keine neue Beurteilung.

2014 nutzte der Kunde solo S02 (Smartcard Only) und ein legales, lizensiertes AC-Modul gemäß Erlaubnis auf sky.de mit einem nicht zertifizierten eigenen Receiver. Z.B. Technisat oder Kathrein oder Humax, mit CI -oder CI+Slot.
Okay. Damit war Sky einvertsanden bei Verträgen ohne AGB und ohne Frage, welche Hardware der Kunde nutzt.

Wie schon oft, sage ich, dass man aus stillschweigender Zustimmung zur (unbekannten) Hardware des Kunden nicht schlussfolgern kann, dass der Kunde irgendwelchen nicht handelsüblichen Receiver benutzt, also selbst veränderte Geräte.

Sagt der Chef zum Angestellten, du kannst die Dienstfahrt auch mit dem eigenen PKW machen (ohne das KFZ des Angestellten zu kennen), dann stimmt er nicht einer Dienstfahrt in einem Auto ohne TÜV und kaputter Ladeluke zu, so dass Mitarbeiter und Ware in Gefahr geraten, aber er stimmt jedem typischen Auto zu, ob Fiat oder Mercedes. Pauschale Zustimmung umfasst, wenn nirgendwo eingegrenzt, die handelsüblichen, gebräuchlichen Geräte, nicht manipulierte Receiver. Dreambox also okay, aber nicht mit Software, die gesetzliche Vorgaben umgeht. Verträge und Vereinbarungen umfassen bestenfalls gesetzeskonforme Geräte.
Technisat war zweifellos ein legales Empfangsgerät für Sky in Nagra.
 
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@ Teoha
Was ist deine Frage nach diesem langen Zitieren?.

Weder habe ich eine Frage, noch habe ich lang zitiert. Ist nur ein Satz gewesen. Von Dir.
Aber wenn Du Fragen an jemanden hast, der dein Gesabbel über "Nicht-Akzeptanz"
schon vorher wusste.....frag mich einfach.
Ich nehme ja nicht an der Meisterschaft im Zurückrudern Teil.
 
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Da stand erst nur "aha". Ein post soll ja Sinn haben, denke ich. Der erschloss sich mir nicht so deutlich. Ich bleibe aber höflich und sachlich.

Spannender aber Beiträge zum Thema Sky Pairing, finde ich.
Mein Vertrag formuliert schriftlich: "Receiver: Kundengerät".
Da hätte die Richterin weniger Fragen gehabt als bei den teelfonischen Verträgen, bei denen auch in der AB nichts explizit formuliert wird zur Hardware.

Aber wenn kein Leihgerät vereinbart wurde, bleibt ja nur Vertrag mit Kundenreceiver, Sky jedenfalls hat dies bisher so eingeräumt.
 
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Es war ein (unbefriedendes) Kuriosikum, denn die Richterin untersagte beiden Parteien, sich zu der Sache zu äußern. Hab ich in hunderten Verfahren noch nie erlebt.

Kann nicht ganz folgen:

Eine durch das Gericht anberaumte mündliche Verhandlung, in der die Richterin den Parteien " den Mund verbietet" ?

Auf welcher Rechtsgrundlage könnte sich ansonsten die Richterin aus der Verantwortung stehlen und den Fall dern nächsten Instanz zuschieben ?

B.
 
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Da stand erst nur "aha". Ein post soll ja Sinn haben, denke ich. Der erschloss sich mir nicht so deutlich.

Das nackte "Aha" sagt genausoviel aus wie mein Beitrag jetzt. Und das "erschloss" sich dir sehrwohl. Nicht dumm stellen bitte, wir sind nicht vor Gericht.

. Ich bleibe aber höflich und sachlich

Und bitte nicht höfliche Sachlichkeit mit traniger Überheblichkeit verwechseln.

So, Ende der Fütterung für heute.
 
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Allgemeines Kopfschütteln und Empörung. Befangenheitsantrag wurde gestellt. Absurdes Theater. Wahrscheinlich will Richterin Anträge ablehnen und rät den Parteien, beim Landgericht eine rechtliche Klärung anzustreben.
Streitwert aber zu gering. Daher merkwürdiges Hin und Her... Ich sag mal lieber nicht alles.

Eine direkte Vorlage beim Landgericht kennt die ZPO ja nicht, anders als bei OLG-Verfahren zur Vorlage beim BGH z.B.
Kann ja nicht das Verfahren hier ausbreiten, es war ungewöhnlich.
 
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Häh? Ich dachte, der Streitwert ist so gering, dass das "Urteil" letztinstanzlich wäre. Ist "Ablehnung des Antrags" kein Urteil? Und für so ein Pillepalle zum LG?
 
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Ich glaube das Einzige was bisher erreicht wurde ist, dass man nun nicht mit mit dem PR-HD 1000 buchen kann. ;-)

-supraracer
 
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Die Änderung durch Sky beweist ja, dass Sky eigene Fehler einräumt.
Also hier muss man jetzt weitere Termine abwarten, geht ja parallel in mehreren Verfahren weiter. Wenn man sich einig ist, kann man auch Streitwert manipulieren als Gericht, um die Verantwortung anderen zuzuschieben, weil man Angst hat vor einem Präzedenzfall.
 
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Satz mit X war wohl nix. Sicher wird jetzt einer der nächsten Termine die große Wende bringen. Aber die Gerichte und Anwälte wollen ja auch ihr Geld verdienen.

Einfach nur zum amüsieren
 
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Noch so ein sinnfreier sky-Troll-Beitrag.
Gericht meinte, wenn der Kunde Vertrag mit Nutzung eigener Hardware hat, dann ist im laufenden Vertrag Zwang zum Leihgerät unzulässig.
In meinem Vertrag steht "Kundenreceiver", bei telefonischen Verträgen wie vorliegend muss dies noch belegt werden. Kunde erhielt ja kein Leihgerät seinerzeit. Was war also vereinbart? Nachdenken.
Sky wird überlegen, ob sie auf Grund des gerichtlichen Verfahrens weiterhin Kunden arglistig täuschen, indem Verträge ohne Leihgerät angeboten werden, an die sich Sky nicht halten will. Natürlich haben die bisherigen Bemühungen vieles an Missständen reduziert und aufgedeckt, haben Dutzende Kunden Geld zurückerhalten, das zu Unrecht abgebucht wurde, konnten Verträge doch rückwirkend aufgelöst werden.
Eine gerichtliche Entscheidung fehlt derzeit noch. Mehrere Kunden haben jedoch erlaubten Telefonmitschnitt Ihres Vertrags oder schriflich, dass die Nutzung des eigenen Receivers vertraglich vereinbart wurde. Der BGH hat dazu bereits 2007 die Rechte am eigenen Receiver bestätigt.
Im Sommer 2015 erfolgten die ersten Klagen, ich sagte damals, Anfang 2016 könne man mit Ergebnissen rechnen, dies zeichnet sich jetzt ab.
 
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