AW: Laberthread Sky V14 Pairing
@ bertl76
Wirtschaftliche Interessen von Sky sind ja schön und gut, aber ich kann doch nicht tausendfach solo V14 ausgeben, Verträge mit HD1000 neu bis 2017 abschließen und gleichzeitig behaupten, man sorge sich vor Kopierversuchen oder CardSharing. Nicht nachvollziehbar.
Für die interessierten Experten ist das Sky-Zitat interessant, denn hier wird eingeräumt, dass die Frage des Empfangsgeräts sehr wohl eine wesentliche Vertragsfrage ist. Eine Änderung des Empfangsgeräts, die nicht vertraglich vereinbart wurde, ist daher als wesentliche Änderung nur zulässig, wenn der Kunde zustimmt. Zumindest dann ein Grund für ein Sonderkündigungsrecht. Bisher bestreitet Sky dies ja.
Zitat Sky:
"Selbst wenn die AGB nicht einbezogen worden wären, ... lässt sich daraus immer noch keine Verpflichtung für die Beklagte [Sky] erkennen, den Vertrag mit jedem x-beliebigen Receiver fortführen zu müssen. Denn über diesen wesentlichen Vertragsbestandteil ist dann zumindest keine Einigung erzielt worden."
Also jeder, der Sky telefonisch buchte (ohne die AGB sich vorlesen zu lassen), und nicht mit dem Leihreceiver einverstanden ist, kann nach dieser Aussage von Sky zumindest aus dem Vertrag sofort aussteigen, auch wenn er die rechtzeitige Kündigung vergaß und Vollpreis zahlen muss...
(Dass dies auch bei Kunden mit AGB gilt, sollte klar sein, aber für Kunden ohne AGB räumt es Sky quasi selbst ein. Nachträgliche AGB ohne Unterschrift des Kunden zählen übrigens nicht als wirksam vereinbarte AGB.)