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Laberthread Sky V14 Pairing

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AW: Laberthread V14 Pairing

Falls keine Bestätigung der Kündigung per Mail kommt, dann eine Mail an die Geschäftsleitung von Sky-Deutschlend mit der Kündigung und dem Verweis auf die erste Kündigungs-Mail, sowie der Bitte, die Kündigung zu bestätigen.
 
AW: Laberthread V14 Pairing

Steht in jedem Vertrag anderst, kommt auf sein Alter an.
Ich habe 3 Monate, Vertrag von 2011.

Nö, du hast 2 Monate.
Alle Verträge ab dem 4. Juli 2009: zwei Monate zum Laufzeitende
Alle Verträge vom 17. November 2008 bis 3. Juli 2009: drei Monate zum Laufzeitende
Alle Verträge vor dem 17. November 2008: sechs Wochen zum Laufzeitende
 
AW: Laberthread V14 Pairing

Ok, dann habe ich das Kleingedruckte nicht richtig entschlüsselt.
 
AW: Laberthread V14 Pairing

Nö, du hast 2 Monate.
Alle Verträge ab dem 4. Juli 2009: zwei Monate zum Laufzeitende
Alle Verträge vom 17. November 2008 bis 3. Juli 2009: drei Monate zum Laufzeitende
Alle Verträge vor dem 17. November 2008: sechs Wochen zum Laufzeitende

In den AGb´s steht drin. 2 Monate vor Ablauf des vertrages das Kündigungsrecht, dies ist einheitlich, egal wielange der vertrag schon ist.
 
AW: Laberthread V14 Pairing

Das ist völliger Unfug. Die Kündigungsfrist wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Daran ändert sich durch später geänderte AGB nichts.
 
AW: Laberthread V14 Pairing

In den AGb´s steht drin. 2 Monate vor Ablauf des vertrages das Kündigungsrecht, dies ist einheitlich, egal wielange der vertrag schon ist.

Unsinn. Es gelten die Fristen des jeweils letzten Vertragsabschlusses. Wer nie kündigt, für den gelten die oben genannten genannten Fristen. Also bei allen Vollpreiszahlern.

Das ist völliger Unfug. Die Kündigungsfrist wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Daran ändert sich durch später geänderte AGB nichts.

Nicht ganz. Das jährliche Kündigen und wieder "verlängern" bei z.b. Rabattkunden ist jeweils wieder ein neuer Vertrag und man kommt in die jeweils aktuelle Preisstruktur. Und die jeweils aktuellen AGB werden gültig.
 
AW: Laberthread V14 Pairing

Man kann auch über das kc kündigen. Klappt ausnahmsweise super bei sky.

Gesendet von meinem HTC One max mit Tapatalk
 
AW: Laberthread V14 Pairing

und genau deshalb führt S.KY auch das Pairing ein ......
Mittlerweile ists doch schon wieder zum Volkssport geworden S.KY jedem Kumpel für kleines Geld anzubieten
CS/HS von S.KY ist immer noch ILLEGAL.
Dieses Forum ist genau für den Volkssport da!!
Murdoch hat im großen Stiel die Konkurrenz gehackt (lassen).
Meinetwegen kann dieser Monopolist komplett pleite gehen.
Das sind die Geister,die er rief
 
AW: Laberthread V14 Pairing

Nicht ganz. Das jährliche Kündigen und wieder "verlängern" bei z.b. Rabattkunden ist jeweils wieder ein neuer Vertrag und man kommt in die jeweils aktuelle Preisstruktur. Und die jeweils aktuellen AGB werden gültig.
Das läuft doch i.d.R. telefonisch ab. Sky bietet den gleichen Preis wie bisher an und der Kunde nimmt seine Kündigung zurück. Der Vertrag läuft unverändert weiter.

Ich hab das jedenfalls schon mehrmals so erlebt und dabei nie, weder mündlich noch schriftlich, einen Hinweis erhalten, dass das jetzt ein neuer Vertrag ist. Auch wurde ich nie auf aktuelle AGB hingewiesen. Ohne einen derartigen Hinweis können aktuelle AGB für mich nicht gültig werden. Sky muss schon die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
 
AW: Laberthread V14 Pairing

Es gibt vertragsrechtlich keine "Kündigungsrücknahme". Es ist immer ein neuer Vertrag. Und damit neue AGB. Ob und wie Sky dir die neuen AGB geschickt hat oder nicht (bei wir waren sie fast immer bei der neuen Vertragsbestätigung dabei), ist erstmal eine andere Frage.
Der alte Vertrag ist, einmal gekündigt, unwiderruflich beendet. Kannst jeden Juristen fragen.

Sicher kannst du versuchen über nicht erhaltene AGB zu argumentieren. Aber da Sky ja ohnehin nicht sehr redselig bei Vertragsfragen ist, viel Spass.
 
AW: Laberthread V14 Pairing

Unsinn. Es gelten die Fristen des jeweils letzten Vertragsabschlusses. Wer nie kündigt, für den gelten die oben genannten genannten Fristen. Also bei allen Vollpreiszahlern.

Du wiedersprichst von diesem Zitat zum über mir geantworteten beitrag. ich wollte dir gerade das schreiben, was du gerade geantwortet hast. Somit gelten die AGB in dem lautet, dass du 2 monatiges Kündigungsrecht hast.

PS: ich habe auch noch ein Vertrag von 2009, nur jedes jahr wird der vertrag verlängert.
 
AW: Laberthread V14 Pairing

@Techa
Auch wieder nur teilweise richtig. Solange der Vertrag noch läuft, kann man in gegenseitigen Einverständnis eine Kündigung zurücknehmen und den Vertrag fortsetzen.

Im Übrigen ineressieren mich die AGB von Sky sehr wenig. Ich verstoße in mehreren Punkten dagegen (allerdings kein CS) und habe das zum Teil Sky sogar mitgeteilt. Wenn ihnen das nicht passt, können sie mir ja kündigen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung werde ich mich nicht darauf verlassen, dass die 6 Wochen Kündigungsfrist aus meinem Premiere-Vertrag noch gültig sind, sondern bei Vertragsende 09/2015 spätestens in 06/2015 kündigen.

Ich rechne aber eher mit einer außerordentlichen Kündigung, wenn sie mir nämlich ihre Hardware zuschicken wollen.
 
AW: Laberthread V14 Pairing

@Techa
Auch wieder nur teilweise richtig. Solange der Vertrag noch läuft, kann man in gegenseitigen Einverständnis eine Kündigung zurücknehmen und den Vertrag fortsetzen.
Nur daß Theoha mit der Aussage Recht hat, daß das formaljuristisch ein neuer Vertrag ist.

Dreh und Angelpunkt an der Sache ist, daß man eine Kündigung nicht zurücknehmen kann.
Stattdessen passiert das, was der Sache im Ergebnis am nächsten kommt: Beide Parteien schließen nahtlos einen neuen Vertrag.
 
AW: Laberthread V14 Pairing

Vielleicht bin ich ja auf dem Holzweg. Merkwürdig ist allerdings, dass der neue Vertrag die gleiche Nummer wie der alte hat.

Da wundert mich allerdings, wie schlampig Sky solche Neuverträge abschließt. Ich habe nach dem Vertragsabschluss/Verlängerung am 17.09.2013 bis zum Kartentausch S02->V14 keinerlei Post von Sky erhalten. Dann gelten für mich ja gar keine AGB.

Edit
Ich muss mich korrigieren
Am 19.09.2013 habe ich eine E-Mail als Auftragsbestätigung mit den Vertragsdaten bekommen. Darin ist auch eine Kündigungsfrist von 2 Monaten festgelegt und es ist eine Widerrufsbelehrung enthalten. Das Wort "AGB" gibt es in den zugesandten Unterlagen nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Laberthread V14 Pairing

E-Mail wäre auch nur rechtlich relevant, wenn die Vertragsänderung/-verlängerung von dir online gemacht wurde. Selbst dann ist eine E-Mail nicht unbedingt vor Gericht als Beweis verwertbar.
 
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