Aktuelles
Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Laberthread Sky V14 Pairing

    Nobody is reading this thread right now.
Genau, nur hat der Sky Mitarbeiter nix davon erwähnt, meine Partnerin ist Zeugin gewesen.

Es wurde lediglich über Pakete, Laufzeit und Preis gesprochen und ich habe gefragt, ob ich meinen HD1000 wie bei Vertragsabschluss angegeben habe, weiterverwenden darf.

Da hieß es, ihr Vertrag kann genauso weitergenutzt werden wie bisher auch, nur die Laufzeit und Preis ändert sich eben.

In den aktuellen Sky AGBs heißt es wie folgt:

1.2 Empfangsgerät
1.2.1 Der Kunde benötigt zum Empfang der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ein Empfangsgerät gemäß Ziffer 1.1.1.

1.1.1 "Die Nutzung des Sky Programmangebotes ist dem Kunden ausschließlich über die von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart und Verschlüsselung kompatiblen Empfangsgeräten (insbesondere Digital-Receiver und CI Plus-Modul) – im folgenden „Empfangsgerät“ genannt – gestattet."

Ich habe beim Vertragsabschluss meinen HD1000 Sat mit Seriennummer angegeben, das bedeutet, dieser wurde von Sky zugelassen, laut Nachfrage bei Humax und Sky, bestätigten mir beide Firmen, das dieser Receiver zugelassen sei. Und bei meiner jetztigen Vertragsverlängerung wurde mir bestätigt, das ich meinen eigenen Receiver weiterverwenden darf, weil der Vertrag genauso weiterläuft wie bisher. Wenn es nicht OK gewesen wäre, hätte der Mitarbeiter ja einen Versand veranlassen können für das Leihgerät, das erfolgte nicht, Verlängerungsemm hat sich auf 827031 geändert, kein F0 mitgekommen.

Wenn jetzt jemand sagt, Sky ist im Recht mir ein Leihgerät aufzuzwingen, dann weiß ich auch nicht mehr.

Sky müsste einfach die AGBs richtig ändern, aber vermutlich kriegen sie dann Ärger vom Bundeskartellamt oder anderen Stellen, weil es nach deutschen Verbraucherrecht kein Gerätezwang geben darf? Da kenne ich mich nicht gut genug aus, das müssen andere beurteilen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erwähnen brauchen die das nicht, nur in der Bestätigungmail darauf hinweisen... Aber so sollte doch alles top sein denke ich.aber der Himmel halt ne

Gesendet von meinem EVA-L09 mit Tapatalk
 
Gerade nochmal im E-Mail Postfach nachgeschaut..... weder letztes, noch dieses Jahr irgendwelche AGB bekommen.
Weder Zwischendurch, noch bei den Verlängerungen.
 
Lasst doch mal die AGB und telefonischen Absprachen außen vor. Das bringt nichts, um damit eine Vertragserfüllung bis Laufzeitende durchsetzen zu können. Auch sonst sehe ich keine rechtliche Handhabe, Sky zur Vertragserfüllung erfolgreich zu zwingen. Es wird letztlich immer auf vorzeitige Vertragsbeendigung hinauslaufen. Da ist ein möglicher Widerruf des Vertrages aus verschiedenen Gründen immer besser und wer keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform bekommen hat, kann jederzeit den Vertrag widerrufen. Muss man aber mit Hilfe eines Anwalts für Verbraucherrecht machen, selber würde man das sicherlich nicht richtig formulieren können.

Ja, das sehe ich als Alternative!!!
 
Wenn die so aussieht, wie hier im Forum schon mal veröffentlicht, dann ist die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß seit der Verbraucherrechtsreform 2015 und ist damit auch nicht wirksam. Das sollte jeder Anwalt für Verbraucherrecht auch so sehen, zumindest sieht das ein mir bekannter Anwalt für Verbraucherrecht das so.
 
In den aktuellen Sky AGBs heißt es wie folgt:

1.2 Empfangsgerät
1.2.1 Der Kunde benötigt zum Empfang der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ein Empfangsgerät gemäß Ziffer 1.1.1.

1.1.1 "Die Nutzung des Sky Programmangebotes ist dem Kunden ausschließlich über die von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart und Verschlüsselung kompatiblen Empfangsgeräten (insbesondere Digital-Receiver und CI Plus-Modul) – im folgenden „Empfangsgerät“ genannt – gestattet."

Wenn jetzt jemand sagt, Sky ist im Recht mir ein Leihgerät aufzuzwingen, dann weiß ich auch nicht mehr.

du zitierst die AGB's doch selbst. Der HD 1000S ist eben kein von Sky zugelassenes Empfangsgerät. Dir wurde tel. auch nur zugesagt das du deine "eigene Hardware weiter verwenden" darfst, aber bestimmt nicht der HD 1000S. Das ist Bauernfängerei von Sky.
Wenn du mit F0 beglückt wirst wird Sky dir kein Leigerät aufschwatzen. Die gehen davon aus der Kunde ruft schon an. Du bist ja auch verantwortlich dafür welches zugelassenes Empfangsgerät du hast und nicht Sky und du kannst dir ja auch eigene zugelassene Hardware besorgen z.B. icord, HD 3000S. Diese laufen auch mit Pairing.
Dann noch für 24 Monate abzuschließen halte ich für sehr risikofreudig.
 
Gerade nochmal im E-Mail Postfach nachgeschaut..... weder letztes, noch dieses Jahr irgendwelche AGB bekommen.
Weder Zwischendurch, noch bei den Verlängerungen.
Dann 2015 die hat jeder bekommen, da rede ich natürlich von Deutschland und nicht Österreich oder Schweiz

Ist ja auch nicht gerade das feine vom sack ein pairing fähiges gerät bei Bestellung anzugeben :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hoffe meine V14 wird gepairt, dann klage ich & mal schauen.

Wenn ich meine Seriennummer beim Bestellvorgang eingebe und da erscheint ein Haken, dann lässt Sky das Gerät zu.

Wenn Sky und Humax mir auf Nachfrage antworten: der ist zugelassen & zertifiziert, was soll ich als Kunde mehr tun?

Das Eutiner Gerichtsverfahren hat ganz klar ergeben, wenn man als Kunde beweisen kann, das man mit eigenen Gerät Vertrag abgeschlossen hat, muss der Vertrag erfüllt werden.

Und: ich habe auch nie AGBs per Mail/Post erhalten. Und bei meiner Vertragsverlängerung auch nix, nur Widerrufsformular.

Gesendet von meinem GT-I9515 mit Tapatalk
 
Also das halte ich heut zu Tage für Quatsch, konnten die Leute die von der DVBT Abschaltung betroffen waren klagen ... nein , was die machen ist für Sie notwendig .... hätten sie das Nagra2 verschlüsselungssystem nicht abschalten dürfen ? Wenn es angreifbar ist muss was geändert werden , so ist es was will man mit klagen erreichen ?
 
DVB-T war kostenlos, da hat doch niemand einen Vertrag unterschrieben. Es wurde auch niemand gezwungen DVB-T2 zu nehmen.

In den Sky AGB ist geregelt, das Sky, wenn notwendig , das Verschlüsselungssystem wechseln darf und die Smartcards, der Tausch von S02 auf V14 ist in Ordnung.

Nur Receiverzwang ist nicht zulässig, genau wie Routerzwang auch nicht zulässig war und gekippt wurde.

Gesendet von meinem GT-I9515 mit Tapatalk
 
Die Nagra-Abschaltung ist nicht vergleichbar. Damals hat Sky das "Verschlüsselungssystem" geändert, was Sky laut AGB auch jederzeit darf. In dem Zusammenhang fand auch ein Kartentausch statt, was Sky ebenfalls jederzeit darf.
 
@gse85

mach doch mal den Test und gib online bei Sky deine HD 1000s serial ein zur Überprüfung. Du schließt dadurch noch garnix ab. Du wirst erstaunt sein über das Ergebnis.
 
Jetzt wird der HD1000 Sat von Sky bei Neubestellungen nicht mehr akzeptiert.

Warum?

Ganz einfach: Sky hat gemerkt, das sie Mist gebaut haben.

HD1000 nicht pairingfähig und es gibt mittlerweile Klagen im 3-stelligen Bereich und alle haben ihren Vertrag aufgelöst & Geld wieder bekommen + die Verfahrenskosten trug Sky.

Gesendet von meinem GT-I9515 mit Tapatalk
 
Zurück
Oben