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PC & Internet Kim Dotcom scheitert mit einem Berufungsantrag gegen seine Auslieferung

Kim Dotcom scheitert in Neuseeland mit einem Berufungsantrag gegen seine Auslieferung. Hinnehmen will das der Internetunternehmer aber nicht.

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Im Kampf gegen seine Auslieferung an die USA hat der in Neuseeland lebende deutsche Internetunternehmer eine juristische Schlappe erlitten. Das oberste Berufungsgericht in der Hauptstadt Wellington bestätigte am Donnerstag zwei Richtersprüche, denen zufolge eine Auslieferung des 44-Jährigen und drei seiner Kollegen aufgrund der Beweislage rechtens wäre. Gegen den neuerlichen Beschluss will Dotcoms Anwaltsteam nun beim Obersten Gerichtshof Neuseelands Protest einlegen.

Der als Kim Schmitz in Kiel geborene und seit 2010 in Neuseeland lebende Dotcom kämpft seit 2012 gegen seine Auslieferung. Die US-Ankläger werfen dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern unter anderem Copyright-Betrug im großen Stil sowie Geldwäsche vor.

Mehrere Jahrzehnte Haft drohen

Im Februar 2017 befand ein neuseeländisches Gericht, dass Dotcom in die USA ausgeliefert werden darf – nicht wegen Urheberrechtsverletzung, aber wegen Betrugs. Sollte ihm in den Vereinigten Staaten der Prozess gemacht werden, drohen ihm mehrere Jahrzehnte hinter Gittern.

„Wir haben jetzt von drei verschiedenen Gerichten drei verschiedene Rechtsauslegungen zu hören bekommen“, kritisierte Dotcoms Anwalt Ira Rothken. „Eines davon war überzeugt, dass überhaupt kein Copyright-Verstoß vorliegt.“ Rothken gab sich deshalb überzeugt, den Rechtsstreit am Ende zu gewinnen.

Mit Megaupload generierten Dotcom und seine Partner Millioneneinnahmen aus Werbung und Kundenabonnements. Gerichtsunterlagen zufolge rangierte Megaupload zeitweise auf Platz 13 der beliebtesten Webseiten – und verursachte vier Prozent des gesamten Internetverkehrs.

Quelle: Klatsch-Tratsch
 
Der dicke Spinner wird eh ausgeliefert und wenn nicht wird er geholt
Der hatte seine Show und sein schoenes Leben.
 
Herr Kim Schmitz, in Deutschland hätten Sie 5 Jahre bekommen und wären nach 3 1/2 Jahren ein freier Mann gewesen.
Das Geld was Sie schon für Ihre Anwälte ausgegeben haben, wäre in "Good old Germany" die maximale Geldstrafe gewesen. Auf gut deutsch "Peanuts".
Keiner hätte Sie aber in die USA ausliefern können.

Nun aber macht sich der Herr Schmitz selbst Mut, damit er keine 50. 100 oder 150 Jahre Knast in den USA bekommt, wenn er denn ausliefert wird.

Also dafür, das er sich immer groß in den Vordergrund gedrängt hat sobald er eine Kamera gesehen hat; immer großkotzig alle verlacht hat, hält sich mein Beileid für Herrn Kim Schmitz aber sowas von in Grenzen.
 
Der war noch nie in den USA, kann also dort keine Straftat begannen haben. Die aber wollen den dort einsperren.
Wer hier ne Kuh frisst, macht sich vom Prinzip keine Gedanken darüber, ob das evtl. eine Starftat in Indien wäre. Stellen die aber dann einen Ausweisungsantrag, um dich dann dafür einzusperren obwohl man dort noch nie war?
Der USA gehört diese Welt nicht!
 
...aber es gibt Auslieferungsabkommen zwischen diesen Ländern, wenn die begangene Tat auch im Heimatland strafbar ist.
Und er hat nun mal US Unternehmen geschädigt.
Und unzweifelhaft sind Copyright Verletzungen auch in Neuseeland strafbar.

Dein Vergleich mit der Kuh ist vollkommen daneben, weil es in D keine Straftat darstellt ein Kuh zu essen, und außerdem kein Auslieferungsabkommen mit Indien besteht.
 
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