Kim Dotcom, Gründer der Tauschplattform Megaupload, bekommt Beweismaterial zurück. Diese Entscheidung hat nun ein Gericht in Neuseeland getroffen. Nachdem der Durchsuchungsbeschluss für die 2012 erfolgte Razzia auf Dotcoms Anwesen für unrechtmäßig befunden worden war, hat der Deutsche einen weiteren Etappensieg errungen, er bekommt irrelevante Beweise und Beweiskopien zurück.
2012 hatten die US-Behörden Kim Dotcoms (Kim Schmitz) Plattform Megaupload vom Netz genommen. Nun hat der Gründer der Datei-Tauschseite vor Gericht im Prozess gegen die Strafverfolger einen Sieg errungen: Das neuseeländische Gericht hat entschieden, dass Dotcom von der Polizei „nicht relevante Beweismittel“ zurückbekommen muss. Außerdem erhält der Deutsche diverse Beweismittel in Kopie.
Auf Twitter gab Dotcom bekannt, dass er Festplatten, die vom FBI „unrechtmäßig aus Neuseeland entfernt“ wurden, zurückbekommen müsse. Auch die neuseeländische Polizei muss Daten zurückgeben. Von Beweisen, die für den Prozess gegen Dotcom relevant sind, wird man dem Internetunternehmer Kopien zukommen lassen, wie der neuseeländische Gerichtsbeschluss es vorsieht. Dieser Etappensieg gegen Dotcoms Auslieferung in die USA ist ein wichtiger Schritt für den Megaupload-Gründer. Die Plattform wurde vom Netz genommen, weil die Behörden in ihr „einen der größten Umschlagplätze für“ Raubkopien von Filmen und Musik sahen, der den Rechteinhabern 500 Millionen Dollar Schaden verursacht haben soll. Kim Dotcom rechtfertigt sich mit dem Argument, er habe den Nutzern bloß den Speicherplatz zur Verfügung gestellt, nicht aber das Copyright verletzt.
2012 wurde Dotcom im Zuge einer Razzia in Neuseeland festgenommen, die USA fordern seine Auslieferung sowie die Auslieferung dreier Mitarbeiter des Megaupload-Gründers. Ein neuseeländisches Gericht hat den Durchsuchungsbeschluss, der für die Razzia eingesetzt wurde, für unrechtmäßig erklärt. Daher wird sich das Verfahren gegen Schmitz wohl noch in die Länge ziehen; eine für August anberaumte Anhörung wird möglicherweise verschoben.
Bisher hatten die Behörden dem Deutschen und seinen Anwälten keine Einsicht in das im Fall Megaupload vorliegende Beweismaterial gewährt. Ein erster Anlauf des Angeklagten, durch das Gericht Einblick in die Beweise zu bekommen, war gescheitert. Es waren bei der genannten Razzia auf dem Anwesen von Dotcom „diverse Computer und Festplatten beschlagnahmt worden“, von denen nun ein Teil an den Megaupload-Gründer zurückgegeben werden muss.
Quelle: gulli
Megaupload-Prozess: Kim Dotcom bekommt Festplatten zurück
Etappensieg für den Megaupload-Gründer: Ein neuseeländisches Gericht hat die Polizei angewiesen, Kim Dotcom nicht relevante Beweismittel zurückzugeben. Weitere Daten sollen ihm in Kopie zugänglich gemacht werden - darunter auch solche, die dem FBI übergeben wurden.
Quelle: spiegel
2012 hatten die US-Behörden Kim Dotcoms (Kim Schmitz) Plattform Megaupload vom Netz genommen. Nun hat der Gründer der Datei-Tauschseite vor Gericht im Prozess gegen die Strafverfolger einen Sieg errungen: Das neuseeländische Gericht hat entschieden, dass Dotcom von der Polizei „nicht relevante Beweismittel“ zurückbekommen muss. Außerdem erhält der Deutsche diverse Beweismittel in Kopie.
Auf Twitter gab Dotcom bekannt, dass er Festplatten, die vom FBI „unrechtmäßig aus Neuseeland entfernt“ wurden, zurückbekommen müsse. Auch die neuseeländische Polizei muss Daten zurückgeben. Von Beweisen, die für den Prozess gegen Dotcom relevant sind, wird man dem Internetunternehmer Kopien zukommen lassen, wie der neuseeländische Gerichtsbeschluss es vorsieht. Dieser Etappensieg gegen Dotcoms Auslieferung in die USA ist ein wichtiger Schritt für den Megaupload-Gründer. Die Plattform wurde vom Netz genommen, weil die Behörden in ihr „einen der größten Umschlagplätze für“ Raubkopien von Filmen und Musik sahen, der den Rechteinhabern 500 Millionen Dollar Schaden verursacht haben soll. Kim Dotcom rechtfertigt sich mit dem Argument, er habe den Nutzern bloß den Speicherplatz zur Verfügung gestellt, nicht aber das Copyright verletzt.
2012 wurde Dotcom im Zuge einer Razzia in Neuseeland festgenommen, die USA fordern seine Auslieferung sowie die Auslieferung dreier Mitarbeiter des Megaupload-Gründers. Ein neuseeländisches Gericht hat den Durchsuchungsbeschluss, der für die Razzia eingesetzt wurde, für unrechtmäßig erklärt. Daher wird sich das Verfahren gegen Schmitz wohl noch in die Länge ziehen; eine für August anberaumte Anhörung wird möglicherweise verschoben.
Bisher hatten die Behörden dem Deutschen und seinen Anwälten keine Einsicht in das im Fall Megaupload vorliegende Beweismaterial gewährt. Ein erster Anlauf des Angeklagten, durch das Gericht Einblick in die Beweise zu bekommen, war gescheitert. Es waren bei der genannten Razzia auf dem Anwesen von Dotcom „diverse Computer und Festplatten beschlagnahmt worden“, von denen nun ein Teil an den Megaupload-Gründer zurückgegeben werden muss.
Quelle: gulli
Megaupload-Prozess: Kim Dotcom bekommt Festplatten zurück
Etappensieg für den Megaupload-Gründer: Ein neuseeländisches Gericht hat die Polizei angewiesen, Kim Dotcom nicht relevante Beweismittel zurückzugeben. Weitere Daten sollen ihm in Kopie zugänglich gemacht werden - darunter auch solche, die dem FBI übergeben wurden.
Der Gründer der Datei-Tauschseite Megaupload, Kim Dotcom, hat vor Gericht einen Sieg gegen die Strafverfolger erstritten. Via Twitter erklärte der in Deutschland als Kim Schmitz geborene Internet-Unternehmer: "Das FBI muss unrechtmäßig aus Neuseeland entfernte Festplatten zurückgeben." Außerdem sei die neuseeländische Polizei dazu verpflichtet worden, ihm beschlagnahmte Daten zurückzugeben. Von Datenträgern, die wichtige Beweise enthalten, sollen Dotcom Kopien übergeben werden - dazu zählen auch Festplatten, die dem FBI übergeben worden sind.
Für Dotcom ist der Gerichtsbeschluss ein wichtiger Sieg im Kampf gegen seine Auslieferung in die USA. Die US-Behörden werfen Dotcom und seinen Mitarbeitern vor, Copyright-Besitzer in großem Stil um ihre Einkünfte gebracht zu haben. Megaupload sei einer der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Musik und Filmen gewesen. Den Rechteinhabern sei eine halbe Milliarde Dollar Schaden entstanden. Dotcom weist die Vorwürfe zurück, beteuert, er habe lediglich Speicherplatz zur Verfügung gestellt.
Die US-Behörden hatten Megaupload Anfang 2012 vom Netz genommen. Im Rahmen einer zeitgleich durchgeführten Razzia auf Dotcoms Anwesen bei Auckland war er festgenommen worden. Seither bemühen sich die USA um die Auslieferung Dotcoms und dreier seiner Mitarbeiter. Das Verfahren dürfte sich allerdings noch einige Zeit hinziehen. Eine Anhörung ist für August geplant, könnte aber weiter verschoben werden, nachdem ein Gericht festgestellt hatte, dass der Durchsuchungsbeschluss gegen Dotcom unrechtmäßig war.
Auch diverse Luxusautos wurden beschlagnahmt
Bislang wurde Dotcom und seinen Anwälten Einsicht in das Beweismaterial, das gegen ihn vorliegt, verwehrt. Ein erster Versuch, Zugang zu diesen Materialien per Gerichtsbeschluss einzuklagen, war gescheitert. Zwar hatte eine untergeordnete Instanz das FBI verpflichtet, umfangreiche Beweise herauszugeben. Die US-Bundespolizei konnte sich jedoch mit einem Widerspruch in der nächsthöheren Instanz gegen das Urteil durchsetzen.
In dem aktuellen Beschluss wiederum bezieht sich das Gericht auf eine frühere Entscheidung, wonach der Durchsuchungsbefehl, auf dessen Grundlage Dotcoms Anwesen Anfang 2012 durchsucht worden war, unrechtmäßig ist. Deshalb ordnete das Gericht an, dass alle Beweismittel, die für das Verfahren nicht relevant sind, an Dotcom zurückgegeben werden müssen. "Die Polizei soll alle digitalen Datenspeicher überprüfen und sie dem Beschuldigten zurückgeben, sofern sie kein relevantes Material enthalten", sagte Richterin Helen Winkelmann. Bei der Razzia waren unter anderem diverse Computer und Festplatten beschlagnahmt worden.
Unklar ist derzeit noch, was mit den übrigen beschlagnahmten Beweismitteln aus Dotcoms Besitz geschehen wird. Unter anderem waren diverse Luxusautos aus seinem Besitz beschlagnahmt worden.
Dotcom nutzt die Aufregung über das Urteil für eine breit angelegte Kampagne gegen das Verfahren: In einem 48-seitigen PDF-Dokument behauptet er, bei der US-Aktion gegen Megaupload handele es sich um einen "alarmierenden Präzedenzfall für eine Regulierung des Internets, der Meinungsfreiheit, der Privatsphäre und der Rechtsstaatlichkeit."
Für Dotcom ist der Gerichtsbeschluss ein wichtiger Sieg im Kampf gegen seine Auslieferung in die USA. Die US-Behörden werfen Dotcom und seinen Mitarbeitern vor, Copyright-Besitzer in großem Stil um ihre Einkünfte gebracht zu haben. Megaupload sei einer der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Musik und Filmen gewesen. Den Rechteinhabern sei eine halbe Milliarde Dollar Schaden entstanden. Dotcom weist die Vorwürfe zurück, beteuert, er habe lediglich Speicherplatz zur Verfügung gestellt.
Die US-Behörden hatten Megaupload Anfang 2012 vom Netz genommen. Im Rahmen einer zeitgleich durchgeführten Razzia auf Dotcoms Anwesen bei Auckland war er festgenommen worden. Seither bemühen sich die USA um die Auslieferung Dotcoms und dreier seiner Mitarbeiter. Das Verfahren dürfte sich allerdings noch einige Zeit hinziehen. Eine Anhörung ist für August geplant, könnte aber weiter verschoben werden, nachdem ein Gericht festgestellt hatte, dass der Durchsuchungsbeschluss gegen Dotcom unrechtmäßig war.
Auch diverse Luxusautos wurden beschlagnahmt
Bislang wurde Dotcom und seinen Anwälten Einsicht in das Beweismaterial, das gegen ihn vorliegt, verwehrt. Ein erster Versuch, Zugang zu diesen Materialien per Gerichtsbeschluss einzuklagen, war gescheitert. Zwar hatte eine untergeordnete Instanz das FBI verpflichtet, umfangreiche Beweise herauszugeben. Die US-Bundespolizei konnte sich jedoch mit einem Widerspruch in der nächsthöheren Instanz gegen das Urteil durchsetzen.
In dem aktuellen Beschluss wiederum bezieht sich das Gericht auf eine frühere Entscheidung, wonach der Durchsuchungsbefehl, auf dessen Grundlage Dotcoms Anwesen Anfang 2012 durchsucht worden war, unrechtmäßig ist. Deshalb ordnete das Gericht an, dass alle Beweismittel, die für das Verfahren nicht relevant sind, an Dotcom zurückgegeben werden müssen. "Die Polizei soll alle digitalen Datenspeicher überprüfen und sie dem Beschuldigten zurückgeben, sofern sie kein relevantes Material enthalten", sagte Richterin Helen Winkelmann. Bei der Razzia waren unter anderem diverse Computer und Festplatten beschlagnahmt worden.
Unklar ist derzeit noch, was mit den übrigen beschlagnahmten Beweismitteln aus Dotcoms Besitz geschehen wird. Unter anderem waren diverse Luxusautos aus seinem Besitz beschlagnahmt worden.
Dotcom nutzt die Aufregung über das Urteil für eine breit angelegte Kampagne gegen das Verfahren: In einem 48-seitigen PDF-Dokument behauptet er, bei der US-Aktion gegen Megaupload handele es sich um einen "alarmierenden Präzedenzfall für eine Regulierung des Internets, der Meinungsfreiheit, der Privatsphäre und der Rechtsstaatlichkeit."