Quantcast
Aktuelles
Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet Kim Dotcom erhält Beweismaterial zurück

Kim Dotcom, Gründer der Tauschplattform Megaupload, bekommt Beweismaterial zurück. Diese Entscheidung hat nun ein Gericht in Neuseeland getroffen. Nachdem der Durchsuchungsbeschluss für die 2012 erfolgte Razzia auf Dotcoms Anwesen für unrechtmäßig befunden worden war, hat der Deutsche einen weiteren Etappensieg errungen, er bekommt irrelevante Beweise und Beweiskopien zurück.

2012 hatten die US-Behörden Kim Dotcoms (Kim Schmitz) Plattform Megaupload vom Netz genommen. Nun hat der Gründer der Datei-Tauschseite vor Gericht im Prozess gegen die Strafverfolger einen Sieg errungen: Das neuseeländische Gericht hat entschieden, dass Dotcom von der Polizei „nicht relevante Beweismittel“ zurückbekommen muss. Außerdem erhält der Deutsche diverse Beweismittel in Kopie.

Auf Twitter gab Dotcom bekannt, dass er Festplatten, die vom FBI „unrechtmäßig aus Neuseeland entfernt“ wurden, zurückbekommen müsse. Auch die neuseeländische Polizei muss Daten zurückgeben. Von Beweisen, die für den Prozess gegen Dotcom relevant sind, wird man dem Internetunternehmer Kopien zukommen lassen, wie der neuseeländische Gerichtsbeschluss es vorsieht. Dieser Etappensieg gegen Dotcoms Auslieferung in die USA ist ein wichtiger Schritt für den Megaupload-Gründer. Die Plattform wurde vom Netz genommen, weil die Behörden in ihr „einen der größten Umschlagplätze für“ Raubkopien von Filmen und Musik sahen, der den Rechteinhabern 500 Millionen Dollar Schaden verursacht haben soll. Kim Dotcom rechtfertigt sich mit dem Argument, er habe den Nutzern bloß den Speicherplatz zur Verfügung gestellt, nicht aber das Copyright verletzt.

2012 wurde Dotcom im Zuge einer Razzia in Neuseeland festgenommen, die USA fordern seine Auslieferung sowie die Auslieferung dreier Mitarbeiter des Megaupload-Gründers. Ein neuseeländisches Gericht hat den Durchsuchungsbeschluss, der für die Razzia eingesetzt wurde, für unrechtmäßig erklärt. Daher wird sich das Verfahren gegen Schmitz wohl noch in die Länge ziehen; eine für August anberaumte Anhörung wird möglicherweise verschoben.

Bisher hatten die Behörden dem Deutschen und seinen Anwälten keine Einsicht in das im Fall Megaupload vorliegende Beweismaterial gewährt. Ein erster Anlauf des Angeklagten, durch das Gericht Einblick in die Beweise zu bekommen, war gescheitert. Es waren bei der genannten Razzia auf dem Anwesen von Dotcom „diverse Computer und Festplatten beschlagnahmt worden“, von denen nun ein Teil an den Megaupload-Gründer zurückgegeben werden muss.

Quelle: gulli

Megaupload-Prozess: Kim Dotcom bekommt Festplatten zurück

Etappensieg für den Megaupload-Gründer: Ein neuseeländisches Gericht hat die Polizei angewiesen, Kim Dotcom nicht relevante Beweismittel zurückzugeben. Weitere Daten sollen ihm in Kopie zugänglich gemacht werden - darunter auch solche, die dem FBI übergeben wurden.
Der Gründer der Datei-Tauschseite Megaupload, Kim Dotcom, hat vor Gericht einen Sieg gegen die Strafverfolger erstritten. Via Twitter erklärte der in Deutschland als Kim Schmitz geborene Internet-Unternehmer: "Das FBI muss unrechtmäßig aus Neuseeland entfernte Festplatten zurückgeben." Außerdem sei die neuseeländische Polizei dazu verpflichtet worden, ihm beschlagnahmte Daten zurückzugeben. Von Datenträgern, die wichtige Beweise enthalten, sollen Dotcom Kopien übergeben werden - dazu zählen auch Festplatten, die dem FBI übergeben worden sind.

Für Dotcom ist der Gerichtsbeschluss ein wichtiger Sieg im Kampf gegen seine Auslieferung in die USA. Die US-Behörden werfen Dotcom und seinen Mitarbeitern vor, Copyright-Besitzer in großem Stil um ihre Einkünfte gebracht zu haben. Megaupload sei einer der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Musik und Filmen gewesen. Den Rechteinhabern sei eine halbe Milliarde Dollar Schaden entstanden. Dotcom weist die Vorwürfe zurück, beteuert, er habe lediglich Speicherplatz zur Verfügung gestellt.

Die US-Behörden hatten Megaupload Anfang 2012 vom Netz genommen. Im Rahmen einer zeitgleich durchgeführten Razzia auf Dotcoms Anwesen bei Auckland war er festgenommen worden. Seither bemühen sich die USA um die Auslieferung Dotcoms und dreier seiner Mitarbeiter. Das Verfahren dürfte sich allerdings noch einige Zeit hinziehen. Eine Anhörung ist für August geplant, könnte aber weiter verschoben werden, nachdem ein Gericht festgestellt hatte, dass der Durchsuchungsbeschluss gegen Dotcom unrechtmäßig war.

Auch diverse Luxusautos wurden beschlagnahmt


Bislang wurde Dotcom und seinen Anwälten Einsicht in das Beweismaterial, das gegen ihn vorliegt, verwehrt. Ein erster Versuch, Zugang zu diesen Materialien per Gerichtsbeschluss einzuklagen, war gescheitert. Zwar hatte eine untergeordnete Instanz das FBI verpflichtet, umfangreiche Beweise herauszugeben. Die US-Bundespolizei konnte sich jedoch mit einem Widerspruch in der nächsthöheren Instanz gegen das Urteil durchsetzen.

In dem aktuellen Beschluss wiederum bezieht sich das Gericht auf eine frühere Entscheidung, wonach der Durchsuchungsbefehl, auf dessen Grundlage Dotcoms Anwesen Anfang 2012 durchsucht worden war, unrechtmäßig ist. Deshalb ordnete das Gericht an, dass alle Beweismittel, die für das Verfahren nicht relevant sind, an Dotcom zurückgegeben werden müssen. "Die Polizei soll alle digitalen Datenspeicher überprüfen und sie dem Beschuldigten zurückgeben, sofern sie kein relevantes Material enthalten", sagte Richterin Helen Winkelmann. Bei der Razzia waren unter anderem diverse Computer und Festplatten beschlagnahmt worden.

Unklar ist derzeit noch, was mit den übrigen beschlagnahmten Beweismitteln aus Dotcoms Besitz geschehen wird. Unter anderem waren diverse Luxusautos aus seinem Besitz beschlagnahmt worden.

Dotcom nutzt die Aufregung über das Urteil für eine breit angelegte Kampagne gegen das Verfahren: In einem 48-seitigen PDF-Dokument behauptet er, bei der US-Aktion gegen Megaupload handele es sich um einen "alarmierenden Präzedenzfall für eine Regulierung des Internets, der Meinungsfreiheit, der Privatsphäre und der Rechtsstaatlichkeit."
Quelle: spiegel
 
K. Dotcom: Auslieferungsverfahren wieder verzögert

Der Gründer und Betreiber des Anfang 2012 geschlossenen Filehosters Megaupload wird noch eine ganze Weile in Neuseeland bleiben dürfen. Das Auslieferungsverfahren gegen Dotcom wurde nun zum wiederholten Mal verschoben.

Ursprünglich sollte die Gerichtsanhörung im nächsten August stattfinden, nun wurde als nächstmöglicher Termin der November 2013 angesetzt. Unter Umständen könnte es sogar noch länger dauern, da der November-Termin lediglich ein provisorischer ist, das Gericht in Auckland hat für April 2014 eine weitere Verhandlung angesetzt, wie ein neuseeländischer Radiosender berichtet.

Grund dafür ist, dass im Fall Megaupload erneut das Höchstgericht des Landes tätig werden muss. Dotcoms Anwälte hatten zunächst erwirkt, dass ihnen die neuseeländischen Behörden und das FBI die gegen den gebürtigen Deutschen vorliegenden Beweise zur Verfügung stellen müssen.

Die Anklage hatte dagegen Berufung eingelegt und vom zuständigen Gericht Recht bekommen. Der Ball wurde also zu Dotcoms Anwälten zurückgespielt, am 30. Juli wird die Angelegenheit also vor dem Supreme Court verhandelt. Das hat für das ursprünglich angesetzte Auslieferungsverfahren natürlich eine beträchtliche Verzögerung zur Folge.

Kim Schmitz, wie Dotcom ursprünglich mit bürgerlichem Namen hieß, hat bereits zahlreiche juristische Etappenerfolge feiern können. So haben die neuseeländischen Gerichte die Durchsuchung von Dotcoms Villa als illegal eingestuft, auch die Überwachung durch den Geheimdienst des Landes wurde als unrechtmäßig bewertet.

In aktuellen Fall kann man aber bedingt von einem juristischen Erfolg sprechen, da nun Dotcoms Anwälte eine Entscheidung anfechten. Man kann aber wohl davon ausgehen, dass die Causa Megaupload die neuseeländische Justiz noch eine ganze Weile beschäftigen wird.

Quelle: winfuture
 
Kim Dotcom glaubt, dass US-Staatsanwälte den Fall Megaupload absichtlich hinauszögern

18 Monate nachdem er wegen angeblicher Urheberrechstverletzungen verhaftet wurde, ist Kim Dotcom davon überzeugt, dass sein Fall absichtlich hinausgezögert werden soll, da die Anschuldigungen nicht vor Gericht standhalten könnten. Die Anhörung zu Dotcoms Auslieferung aus Neuseeland in die USA wurde in dieser Woche erneut verschoben und soll nun erst im November stattfinden.

Er ist davon überzeugt, dass das die Strategie der US-Behörden sei, da dadurch auch seine Unkosten, die ihm der Fall bereitet, weiter ansteigen. "Je länger sich der Fall in die Länge zieht, umso höher sind auch meine Anwaltskosten", so Dotcom gegenüber ABC Australien. Dadurch, dass seine Vermögenswerte beschlagnahmt wurden und er nun ständig steigende Unkosten hat, wolle man eine faire Verteidigung verhindern. Die Tatsache, dass er weiterhin bis zu der Anhörung in seiner Villa bleiben, aber Neuseeland nicht verlassen darf, kann er ebenfalls nicht genießen. Für ihn sei dies lediglich ein "goldener Käfig".

Quelle: gulli
 
Warner forderte Megaupload-Bust für Hobbit-Aufnahmen in Neuseeland


Kim Dotcom behauptet in einem kürzlich ausgestrahlten Fernsehinterview von ABC News, der Premierminister von Neuseeland habe mit dem Management von Warner Bros. einen Deal vereinbart. Megaupload wurde der Filmwirtschaft auf einem silbernen Tablett serviert. Im Gegenzug bekam John Key die Zusage für die Filmaufnahmen der Filmtrilogie Der Hobbit in Neuseeland.

Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.


Eigentlich ist bei Kim Schmitz aka Dotcom vorerst Ruhe eingekehrt, denn der für August 2013 angesetzte Gerichtstermin zur Auslieferung des norddeutschen Internetunternehmers an die USA wurde vor mehreren Tagen erneut verschoben. Zur Verhandlung kommt es frühestens im November 2013 oder sogar erst im April 2014, wie ein Sprecher des zuständigen Amtsgerichts kürzlich bekannt gab.

Nun holt Dotcom jedoch zum nächsten Paukenschlag aus. Er behauptet bei einem Interview von ABC News, Manager von Warner Brothers hätten beim neuseeländischen Premierminister John Key vorgesprochen und ihm mitgeteilt, die Internet-Plattform von Schmitz bereite ihnen erhebliche Kopfschmerzen. Die Entscheidungsträger des Filmunternehmens sollen die juristischen Maßnahmen gegen Megaupload sogar als Bedingung für die Aufnahmen der dreiteiligen Trilogie Der Hobbit gestellt haben. In der Folge hätten neuseeländische Behörden Megaupload den US-amerikanischen Ermittlern quasi auf dem Silbertablett geliefert. Die Manager von Warner haben angeblich argumentiert, ohne den Bust des Filehosters Megaupload hätte sich die Produktion der Filmserie nicht gelohnt. Dotcom glaubt, er sei jetzt in dieser schwierigen Situation, weil man den Premierminister mit dieser Argumentation massiv unter Druck setzte. Für den Staat Neuseeland bedeuten die Filmeinnahmen ohne Zweifel einen erheblichen internationalen Imagegewinn, Investitionen und einige Arbeitsplätze, die durch die Aufnahmen mittelfristig geschaffen wurden. Die Trilogie dürfte aufgrund der traumhaften Landschaftsaufnahmen sogar den Tourismus von Neuseeland anheizen. Für den Premierminister stand bei dieser Entscheidung folglich einiges auf dem Spiel.

Kim Schmitz glaubt, aufgrund der bei MEGA verwendeten Verschlüsselung der Inhalte seien sein Team und jetzt vor weiteren Begehrlichkeiten der Filmwirtschaft sicher. Die Geschichte von Megaupload könne sich nicht wiederholen. Sein neuer Filehoster verzeichnet nach Angaben Dotcoms ein erhebliches Wachstum. Beweise für die Abmachung zwischen Warner Bros. und John Key konnte Schmitz übrigens nicht vorlegen. Bislang ist unklar, wie er zu dieser Information gelangte, oder ob es sich dabei schlichtweg um eine falsche Tatsachenbehauptung handelt.

Quelle: Gulli
 
Zurück
Oben