AW: Re: Keine Lottoscheine für Hartz-IV-Empfänger
Es gibt keinen
Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahre 2010,
der aktuell gültige stammt aus dem Jahre 2008.
Der
Rundfunkstaatsvertrag datiert aus dem Jahre 2010.
Was Du meinst, ist ein
Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2010 (September, rechtsgültig: Oktober).
Zitat vom 8. September 2010:
Im Klartext: Weil die deutschen Anbieter für ihre Dienste werben, dämmen sie die Spielsucht nicht wirksam ein. Damit verliert das Monopol seine Rechtfertigung.
"Monopol kann nicht mehr gerechtfertigt werden"
"Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann", heißt es denn auch in einer Mitteilung des Gerichts. Die deutsche Regelung dürfe "nicht weiter angewandt werden".
Für den im Thema angesprochenen richterlichen Entscheid
"Keine Lottoscheine..."
ist der erstgenannte,
also der Glücksspiel-Staatsvertrag
erheblich.
Erst für die folgenden Entscheidungen des EuGH
der Rundfunkstaatsvertrag.
In diesem Sinne
BlaBla...sorry BaBa
fisher