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Kann ich deshalb den Vertrag fristlos kündigen?

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Ist schon klar. Ich hatte halt auf die Musterklage gehofft da ich selber keine im www. gefunden habe. Habe am Montag einen Termin beim Anwalt.

Danke an Alle für eure Hilfe und schönes Wochenende

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Das war die Antwort an "firc75"

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Ja ich weiß.
beati pauperes spiritu quia ipsorum est regnum caelorum

Da firc75 nicht alles so richtig mitbekommt war die Hälfte ausreichend und zutreffend genug.:innocent:
 
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Ich habe am 18.05 schon die Kündigungs-Bestätigung erhalten und am 20.05 hier eingestellt. Die Beitragserhöhung hatte ich schriftlich erhalten als E-Mail.

Die Kündigungs-Bestätigung galt aber nicht für meine fristlose Kündigung. Der wurde in dem Schreiben vom 18.05. von Sky widersprochen. Es wurde nur der Kündigung zum offiziellen Laufzeitende zugestimmt. Ich habe das Schreiben hier wieder hochgeladen.
 

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weiß ich, hab nen Fehler gemacht! Tut mir unendlich leid Herr Fehlerfrei.

Bitte nur sinnvolle sowie zielführende Antworten auf das eigentliche Thema einstellen. Vielen Dank
 
Zuletzt bearbeitet:
ich bekomme sehr wohl alles mit, aber Du bist ziemlich unfreundlich...
das man verstehen kann das Dir MarcBush keine Antwort mehr gegeben hat...

ganz ehrlich ich hoffe Du kommst aus der Nummer nicht mehr raus und mußt die Kohle abdrücken, hast es verdient :p
 
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Ohne vorherigen Widerspruch gegen die Preiserhöhung halte ich die Kündigung mit Verweis auf die nicht vertraglich einbezogenen, neuen AGB, die eine Preiserhöhung vorsehen, für aussichtslos, auch wenn MarcBush da vielleicht rechtlich fragwürdige "Tricks" kennt.

Ich klinke mich deshalb hier aus und wünsche trotzdem auch ein schönes Wochenende.
 
Firstlose Kündigung aufgrund von Pairing nicht anerkannt - Sky widerspricht dem Humax HD 1000

Antwort von SKY:
Der Humax HD 1000 ist nicht mehr für Sky zertifiziert. Gemäß unseren AGB sind nicht zur Nutzung der Programmangebote von Sky zugelassen Empfangsgeräte, die nicht vom Verschlüsselungsanbieter lizensierte Software zur Entschlüsselung beinhalten und/oder Software enthalten, die eine ungenehmigte Entschlüsselung der Programmangebote von Sky ermöglichen und/oder die eine nicht genehmigte Umgehung der digitalen Vorsperre des Jugendschutz und/oder der Kopierschutzverfahren (derzeit Macrovision, HDCP, CGMS-A) und/oder von Watermarking- oder Fingerprintingverfahren ermöglichen. Ihr Digital-Receiver verfügt nicht mehr über diese notwendige Softwareversion und diese wird auch nicht mehr von der Firma Humax bereitgestellt werden.

Habt Ihr eine bessere Taktik, würde nun zum Anwalt gehen?
Sie verweisen auf ihre online AGBs und kostenlosem Versand ihrer Hardware.
 
Auf Grund des Pairings kann man direkt mit Nennung dieses Grundes nicht aus dem Vertrag kommen.

Eher ist der allgemeine Grund der durch Sky nicht (mehr) technisch möglichen Aktivierung des gebuchten Abos auf der Sky-Smartcard. Warum das Sky nicht mehr kann, aber bei Abobeginn noch konnte, ist dabei rechtlich eher unerheblich. Wenn Sky das bisher konnte und nun nicht mehr kann oder will, kann man auf Grund technischer Probleme seitens Sky und der damit für Sky unmöglichen Vertragserfüllung die Vertragsbeendigung fordern. Es geht einfach und schlicht darum, ob es Sky zumutbar ist, den Vertrag (mit ungepairte) Smartcard zu erfüllen oder es dem Sky-Kunden zumutbar ist, leihweise ein "Empfangsgerät" (Receiver oder CI+ Modul von Sky) verwenden zu müssen, obwohl die bei Vertragsbeginn keine Voraussetzung zur Nutzung der Angebote von Sky war. In dem Fall konnte Sky wegen technischer Nichterfüllbarkeit den Vertrag fristlos kündigen, aber nicht der Kunde von Sky. Als Kunde kann man nur die Rückabwicklung des Vertrages wegen technischer Nichterfüllbarkeit fordern. Zwischen Vertragskündigung und Rückabwicklung besteht ein erheblicher rechtlicher Unterschied.

Außerdem besteht bei fast allen Laufzeitverträgen die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit und fristlos zu widerrufen, weil es selbst für erfahrene Anwälte für Verbraucher recht schwer ist, eine rechtlich wirksame Widerrufsbelehrung zu verfassen, so man überhaupt eine bei Vertragsabschluss rechtlich wirksam zur Kenntnisse bekommen hat.

Such dir einen erfahrenen Anwalt für Verbraucherrecht, der sich insbesondere mit Laufzeitverträgen (typischerweise Telefon/Internet-Verträge, Mobilfunkverträge, Partnervermittlungsverträge u.ä.) gut auskennt und beschäftigt. Ohne Anwalt sollte man keine Laufzeitverträge vorzeitig kündigen oder fristlos widersprechen wollen.
 
da sie dir den vertrag ohne hardware bereitgestellt hat
kannst du den himmel sogar selbst verklagen
vorraussetzung du has den humax pr 1000
eine vorführung bei anwalt verbraucherschutz
oder mehrer zeugen
belegt das beide arten des receiver gleich sind
der himmel käme sogar in bedrängnis wenn die karte in einer
anderen skyhardware läuft
aber ich kann dir sagen du kommst aus den vertrag raus
und bekommst dein geld zurück
du legst dir selber ein eigentor wenn du die zahlungen
selbst einstellst
 
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