Auf Grund des Pairings kann man direkt mit Nennung dieses Grundes nicht aus dem Vertrag kommen.
Eher ist der allgemeine Grund der durch Sky nicht (mehr) technisch möglichen Aktivierung des gebuchten Abos auf der Sky-Smartcard. Warum das Sky nicht mehr kann, aber bei Abobeginn noch konnte, ist dabei rechtlich eher unerheblich. Wenn Sky das bisher konnte und nun nicht mehr kann oder will, kann man auf Grund technischer Probleme seitens Sky und der damit für Sky unmöglichen Vertragserfüllung die Vertragsbeendigung fordern. Es geht einfach und schlicht darum, ob es Sky zumutbar ist, den Vertrag (mit ungepairte) Smartcard zu erfüllen oder es dem Sky-Kunden zumutbar ist, leihweise ein "Empfangsgerät" (Receiver oder CI+ Modul von Sky) verwenden zu müssen, obwohl die bei Vertragsbeginn keine Voraussetzung zur Nutzung der Angebote von Sky war. In dem Fall konnte Sky wegen technischer Nichterfüllbarkeit den Vertrag fristlos kündigen, aber nicht der Kunde von Sky. Als Kunde kann man nur die Rückabwicklung des Vertrages wegen technischer Nichterfüllbarkeit fordern. Zwischen Vertragskündigung und Rückabwicklung besteht ein erheblicher rechtlicher Unterschied.
Außerdem besteht bei fast allen Laufzeitverträgen die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit und fristlos zu widerrufen, weil es selbst für erfahrene Anwälte für Verbraucher recht schwer ist, eine rechtlich wirksame Widerrufsbelehrung zu verfassen, so man überhaupt eine bei Vertragsabschluss rechtlich wirksam zur Kenntnisse bekommen hat.
Such dir einen erfahrenen Anwalt für Verbraucherrecht, der sich insbesondere mit Laufzeitverträgen (typischerweise Telefon/Internet-Verträge, Mobilfunkverträge, Partnervermittlungsverträge u.ä.) gut auskennt und beschäftigt. Ohne Anwalt sollte man keine Laufzeitverträge vorzeitig kündigen oder fristlos widersprechen wollen.