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@MB ist ja auch kein Anwalt (lt eigener Aussage). Er mag ein wenig in vertragsrechtlichen Fragen bewandert sein, aber letztlich musst Du Dein Problem schon selbst einklagen.
Hallo Marc, habe von SKY zwar eine Kündigungsbestätigung bekommen, aber erst zum 28.02.2018 wo mein regulärer Vertrag endet.
Das Sonderkündigungsrecht haben sie nicht anerkannt. siehe Anhang
Ich habe am 18.05 schon die Kündigungs-Bestätigung erhalten und am 20.05 hier eingestellt. Die Beitragserhöhung hatte ich schriftlich erhalten als E-Mail.
Die Kündigungs-Bestätigung galt aber nicht für meine fristlose Kündigung. Der wurde in dem Schreiben vom 18.05. von Sky widersprochen. Es wurde nur der Kündigung zum offiziellen Laufzeitende zugestimmt. Ich habe das Schreiben hier wieder hochgeladen.
Anhänge
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...
Der aktuelle Vertrag wurde auch telefonisch abgeschlossen, begann am 01.02.16 und wurde im Februar 2017 automatisch verlängert bis 01.03.18. Die monatlichen Gebühren inklusive HD+ bis Februar 2017 waren 72,99€uro und wurden danach um 4 €uro auf 76,99€uro erhöht...
Da hättest du im März, spätestens nach der Abbuchung der erhöhten Abogebühren der Erhöhung unverzüglich widersprechen sollen/müssen. Hast du dies getan???
ich brauch erst meinen English Tea morgens.
1.) fristlose Kündigung an service@sky.de.
Sky lehnt ab mit albernen Argumenten wie "AGB gelten immer"
2.) Musterklage wegen "Preiserhöhung ohne AGB" als Entwurf an die Sky-Rechtsabteilung in München faxen Ende der Woche. Mit der Frage, ob die bei deinem Amtsgericht eingereicht werden soll... Dann nach 10 Tagen ist Dein Vertrag rückwirkend beendet.
3.) Neuer Vertrag online abschließen nächste Woche oder später ohne Leihreceiver (wie genau, per PN). Solo V14 kommt, 12 Monate zu 49,99 EUR derzeit online. Vorerst ohne Pairing. keine Garantie, wie lange das geht, später kann man AC 2.2 oder Leihgerät buchen, wenn Sky wirklich pairen sollte (dazu laufen Klagen).
Fristlose Kündigung ohne große Tricks:
"Ich kündige den Vertrag Nr. ... vom ....2016 außerordentlich zum 31.01.2017, hilfsweise zum 14.05.2017, auf Grund der einseitigen Preiserhöhung Ihrerseits um den Betrag von monatlich 3,00 EUR ab dem 01.02.2017.
Meinen Vertrag verlängerte ich im Februar 2016 telefonisch. Dabei wurde ein Standardpreis von 73,99 EUR ab 02/2017 vereinbart für den Fall, dass ich den Vertrag nicht fristgerecht kündige.
Sie fordern jedoch ein Entgelt in Höhe von monatlich 76,99 EUR ohne meine Zustimmung. Rechtfertigende AGB wurden telefonisch nicht vereinbart. Weder waren mir die aktuellen AGB beim Vertragsschluss bekannt gegeben worden noch habe ich der Einbindung der AGB in den neuen (verlängerten) Vertrag ab 02/2016 ausdrücklich zugestimmt (vgl. § 305 BGB). Daher sind die AGB nicht wirksam vereinbart worden.
Ebenso bestreite ich, dass unvorhergesehene Kostensteigerungen bestehen, die eine Preiserhöhung um 3,00 EUR monatlich im laufenden Vertrag rechtfertigen könnten. Die Kosten der Bundesliga 2016/17 waren seit Jahren schon vereinbart, der Wegfall der vielen Drittsender, von Premiere League und anderen Rechten entlastet Sky erheblich.
Ebenso kann ich nicht nachvollziehen, dass nicht für alle Kunden der Preis gleichermaßen zum 01.02.2017 erhöht wird. Solche Willkür ist nicht wirtschaftlichen Zwängen geschuldet.
Die Preiserhöhung um 3,00 EUR berechtigt mich daher zur außerordentlichen Kündigung. Ich wurde über die Preiserhöhung nicht ordnungsgemäß informiert und belehrt. Daher kündige ich nunmehr den Vertrag zum 31.01.2017, lediglich hilfsweise zum 14.05.2017.
Ich bitte um Zusendung eines Retourscheins für die Rücksendung von Smartcard und Leihgerät.
Mit freundlichen Grüßen "
Ohne vorherigen Widerspruch gegen die Preiserhöhung halte ich die Kündigung mit Verweis auf die nicht vertraglich einbezogenen, neuen AGB, die eine Preiserhöhung vorsehen, für aussichtslos, auch wenn MarcBush da vielleicht rechtlich fragwürdige "Tricks" kennt.
Ich klinke mich deshalb hier aus und wünsche trotzdem auch ein schönes Wochenende.
Firstlose Kündigung aufgrund von Pairing nicht anerkannt - Sky widerspricht dem Humax HD 1000
Antwort von SKY:
Der Humax HD 1000 ist nicht mehr für Sky zertifiziert. Gemäß unseren AGB sind nicht zur Nutzung der Programmangebote von Sky zugelassen Empfangsgeräte, die nicht vom Verschlüsselungsanbieter lizensierte Software zur Entschlüsselung beinhalten und/oder Software enthalten, die eine ungenehmigte Entschlüsselung der Programmangebote von Sky ermöglichen und/oder die eine nicht genehmigte Umgehung der digitalen Vorsperre des Jugendschutz und/oder der Kopierschutzverfahren (derzeit Macrovision, HDCP, CGMS-A) und/oder von Watermarking- oder Fingerprintingverfahren ermöglichen. Ihr Digital-Receiver verfügt nicht mehr über diese notwendige Softwareversion und diese wird auch nicht mehr von der Firma Humax bereitgestellt werden.
Habt Ihr eine bessere Taktik, würde nun zum Anwalt gehen?
Sie verweisen auf ihre online AGBs und kostenlosem Versand ihrer Hardware.
Auf Grund des Pairings kann man direkt mit Nennung dieses Grundes nicht aus dem Vertrag kommen.
Eher ist der allgemeine Grund der durch Sky nicht (mehr) technisch möglichen Aktivierung des gebuchten Abos auf der Sky-Smartcard. Warum das Sky nicht mehr kann, aber bei Abobeginn noch konnte, ist dabei rechtlich eher unerheblich. Wenn Sky das bisher konnte und nun nicht mehr kann oder will, kann man auf Grund technischer Probleme seitens Sky und der damit für Sky unmöglichen Vertragserfüllung die Vertragsbeendigung fordern. Es geht einfach und schlicht darum, ob es Sky zumutbar ist, den Vertrag (mit ungepairte) Smartcard zu erfüllen oder es dem Sky-Kunden zumutbar ist, leihweise ein "Empfangsgerät" (Receiver oder CI+ Modul von Sky) verwenden zu müssen, obwohl die bei Vertragsbeginn keine Voraussetzung zur Nutzung der Angebote von Sky war. In dem Fall konnte Sky wegen technischer Nichterfüllbarkeit den Vertrag fristlos kündigen, aber nicht der Kunde von Sky. Als Kunde kann man nur die Rückabwicklung des Vertrages wegen technischer Nichterfüllbarkeit fordern. Zwischen Vertragskündigung und Rückabwicklung besteht ein erheblicher rechtlicher Unterschied.
Außerdem besteht bei fast allen Laufzeitverträgen die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit und fristlos zu widerrufen, weil es selbst für erfahrene Anwälte für Verbraucher recht schwer ist, eine rechtlich wirksame Widerrufsbelehrung zu verfassen, so man überhaupt eine bei Vertragsabschluss rechtlich wirksam zur Kenntnisse bekommen hat.
Such dir einen erfahrenen Anwalt für Verbraucherrecht, der sich insbesondere mit Laufzeitverträgen (typischerweise Telefon/Internet-Verträge, Mobilfunkverträge, Partnervermittlungsverträge u.ä.) gut auskennt und beschäftigt. Ohne Anwalt sollte man keine Laufzeitverträge vorzeitig kündigen oder fristlos widersprechen wollen.
da sie dir den vertrag ohne hardware bereitgestellt hat
kannst du den himmel sogar selbst verklagen
vorraussetzung du has den humax pr 1000
eine vorführung bei anwalt verbraucherschutz
oder mehrer zeugen
belegt das beide arten des receiver gleich sind
der himmel käme sogar in bedrängnis wenn die karte in einer
anderen skyhardware läuft
aber ich kann dir sagen du kommst aus den vertrag raus
und bekommst dein geld zurück
du legst dir selber ein eigentor wenn du die zahlungen
selbst einstellst
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