AW: Kann es passieren das nach einer Zwangstrennung eine IPV6 zugewießen wird ?
Außer IPv6 führt auch eine ganz "normale" IPv4, die der Internet-Provider als CGN (CarrierGradeNat) verteilt, dazu, dass mn von außen über Dyn-IP Dienste nicht mehr erreichbar ist. Diese CGN-IPs erkennt man daran, dass sie 100.74.xxx.xxx IPs sind und diese scheinbar "öffentlichen" IPs teilen sich dann viele Kunden des Internet-Providers, weil zwischen dessen eigentlicher und vollkommen anderer öffentlicher IP und den Kunden ein Router steht, der das wie im heimischen Netzwerk auch mit Hilfe von NAT (NetworkAddressTranslation) handhabt. Für vom Kunden ausgehende Internet-Verbindungen funktioniert sowas problemlos, aber in umgekehrter Richtung müsste man im Router des Internet-Providers Portforwarding einrichten (können), was aber so nicht möglich ist. Das machen die Internet-Provider aber nicht, um ihe Kunden zu ärgern, sondern weil weltweit mittlerweile nicht mehr für jeden Internet-Nutzer eine öffentliche IPv4 zur Verfügung steht. Deshalb auch die Erfindung von IPv6 und CGN-IPv4 ist nur ein Zwischenschritt dahin.