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Kann es passieren das nach einer Zwangstrennung eine IPV6 zugewießen wird ?

  • Ersteller Ersteller dbox2freak2
  • Erstellt am Erstellt am
  • Schlagworte ipv6
D

dbox2freak2

Guest
Hallo Leute !!

Kann es möglich sein das nach einer Zwangstrennung eine IPV6 zugewießen wird obwohl die bei mir nicht eingeschaltet ist ?

Bild dazu :
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Der Anbieter könnte sich doch auch einwählen um das zu Aktivieren oder ?
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Wäre es nicht besser selber IPs fest zu legen ?
Funktioniert das dann weiter ohne Probleme mit meiner DYN DNS bei No-IP ?

Habe das vorher noch nie gemacht, wird das hier eingestellt ?
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Danke

Mhh schade keine Antwort :confused:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Kann es passieren das nach einer Zwangstrennung eine IPV6 zugewießen wird ?

Kann es möglich sein das nach einer Zwangstrennung eine IPV6 zugewießen wird obwohl die bei mir nicht eingeschaltet ist ?

Deine IP Adresse wird vom ISP (also von deinem Internetanbieter) bestimmt, und nicht von deinem Router.
Daher theoretisch ja, aber äußerst unwahrscheinlich.

Der Anbieter könnte sich doch auch einwählen um das zu Aktivieren oder ?
Nein. Diese Einstellung bezieht sich nur auf die Autokonfiguration die eigene Anbieter anbieten. Dabei wird deine Fritzbox bei der Einrichtung vom Anbieter mit den Zugangsdaten für das Internet und Telefon versorgt. Einzelne Einstellung wie z.b. irgendwo ein Häkchen setzen, gehören nicht zu den Berechtigungen die du damit deinem ISP gibst.

Wäre es nicht besser selber IPs fest zu legen ?
Funktioniert das dann weiter ohne Probleme mit meiner DYN DNS bei No-IP ?
Habe das vorher noch nie gemacht, wird das hier eingestellt ?

Nein, Nein und nochmals Nein!
Du kannst dir nicht einfach eine IP Adresse ausdenken und da eintragen. Deine IP wird - wie schon in der ersten Antwort geschrieben - von deinem ISP bestimmt.
Diese Einstellung ist außerdem für alternative DNS-Server gedacht und nicht für deine IP Adresse. Wenn du den DNS-Server deines ISP's nicht benutzen möchtest, könntest du theoretisch dort einen anderen eintragen. Ob das dein ISP aber überhaupt zulässt ist eine andere Frage...

Ich hoffe ich konnte helfen
Daki
 
AW: Kann es passieren das nach einer Zwangstrennung eine IPV6 zugewießen wird ?

Außer IPv6 führt auch eine ganz "normale" IPv4, die der Internet-Provider als CGN (CarrierGradeNat) verteilt, dazu, dass mn von außen über Dyn-IP Dienste nicht mehr erreichbar ist. Diese CGN-IPs erkennt man daran, dass sie 100.74.xxx.xxx IPs sind und diese scheinbar "öffentlichen" IPs teilen sich dann viele Kunden des Internet-Providers, weil zwischen dessen eigentlicher und vollkommen anderer öffentlicher IP und den Kunden ein Router steht, der das wie im heimischen Netzwerk auch mit Hilfe von NAT (NetworkAddressTranslation) handhabt. Für vom Kunden ausgehende Internet-Verbindungen funktioniert sowas problemlos, aber in umgekehrter Richtung müsste man im Router des Internet-Providers Portforwarding einrichten (können), was aber so nicht möglich ist. Das machen die Internet-Provider aber nicht, um ihe Kunden zu ärgern, sondern weil weltweit mittlerweile nicht mehr für jeden Internet-Nutzer eine öffentliche IPv4 zur Verfügung steht. Deshalb auch die Erfindung von IPv6 und CGN-IPv4 ist nur ein Zwischenschritt dahin.
 
AW: Kann es passieren das nach einer Zwangstrennung eine IPV6 zugewießen wird ?

Genau das ist der Grund warum ich keine Änderung meines Internetanbieters annehme.

Hatte neulich einen Anruf:

Möchtens Sie ADSL kündigen und stattdessen VDSL 50 haben? Ist viel schneller und kostet sogar 10€ / Monat weniger...

Nach meinem Kommentar:

Ja, dafür bekomm ich ne CGN IPv4 Adresse und mein richtiges ISDN wird auf VoIP gesetzt. Nein Danke

hat man es richtig spüren können, dass sie bloß Telefonagentin ist und von Technik nix versteht.

Ähm.... da müsste ich mal nachfragen Hr. D....
:dfingers:
 
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