Gelegentlich fällt die Telefonrechnung von Smartphone-Kunden höher aus als erwartet - dahinter können automatische Abbuchungen für ungewollte Angebote stecken. Justizpolitiker wollen dem Missbrauch einen Riegel vorschieben.
Mit den Telefonrechnungen werden Verbraucher sehr oft nicht nur für Gespräche zur Kasse gebeten, sondern ungefragt auch für andere Leistungen. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Justizministers Thomas Kutschaty ist jeder achte Deutsche schon einmal Opfer solcher Geschäftspraktiken geworden. NRW will diesen Missbrauch verbieten lassen. Verbraucher müssten künftig ausdrücklich zustimmen, bevor sie über die Telefonrechnungen weitere Internet-Angebot bezahlen sollten, fordert Kutschaty.
NRW will gegen die Abzocke per Telefonrechnung ein gesetz auf den Weg bringen
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Zivilrechts habe festgestellt, dass es eine gesetzliche Lücke im Telekommunikationsrecht gebe, sagte Kutschaty der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. "Die Telefonrechnung ist für das Telefon da und darf nicht als Inkasso-Stelle für die Durchsetzung dubioser Forderungen missbraucht werden."
Werbung als versteckte Abo-Falle
"Ungebetene Werbung auf dem Smartphone ist nicht nur lästig, sondern kann auch ungewollte Nebenwirkungen haben", sagte Kutschaty. Nicht selten verstecke sich hinter einer scheinbar harmlosen Werbung ein Angebot, bei dem ein "Kaufen"-Link von einem anderen Fenster verdeckt und deshalb vom Kunden unabsichtlich aktiviert werde.
"Auf diese Weise ist schon mancher Mobilfunk-Kunde in die Abo-Falle für Klingeltöne getappt oder hat ungewollt kostenpflichtige Spiele-Apps oder Erotikinhalte bestellt", sagte Kutschaty. Bislang bleibe die Masche meist folgenlos, weil viele Verbraucher den enormen Aufwand für die Rückforderung der oft kleineren Geldbeträge scheuten.
Ein Ergebnis im Abschlussbericht der unter NRW-Vorsitz tagenden Arbeitsgruppe: Die Abbuchung von Beträgen für andere Angebote im Netz sollte grundsätzlich verboten werden, falls der Verbraucher das nicht ausdrücklich bejaht hat.
Zivilrecht teilweise noch aus Kaiser Wilhelms Zeiten
Der Bericht soll noch diese Woche in Düsseldorf vorgelegt werde. Kutschaty will das Thema im Juni auf die Tagesordnung der Justizministerkonferenz bringen. Auch der Bundesrat hatte bereits Änderungen gefordert.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Digitaler Neustart" hat zwei Jahre lang getagt, um das zum Teil noch aus der Kaiserzeit stammende Zivilrecht an die Entwicklungen des digitalen Wandels anzupassen. Im Abschlussbericht seien zahlreiche Anregungen für gesetzliche Änderungen enthalten, kündigte Kutschaty an.
Quelle; teltarif
Mit den Telefonrechnungen werden Verbraucher sehr oft nicht nur für Gespräche zur Kasse gebeten, sondern ungefragt auch für andere Leistungen. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Justizministers Thomas Kutschaty ist jeder achte Deutsche schon einmal Opfer solcher Geschäftspraktiken geworden. NRW will diesen Missbrauch verbieten lassen. Verbraucher müssten künftig ausdrücklich zustimmen, bevor sie über die Telefonrechnungen weitere Internet-Angebot bezahlen sollten, fordert Kutschaty.
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NRW will gegen die Abzocke per Telefonrechnung ein gesetz auf den Weg bringen
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Zivilrechts habe festgestellt, dass es eine gesetzliche Lücke im Telekommunikationsrecht gebe, sagte Kutschaty der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. "Die Telefonrechnung ist für das Telefon da und darf nicht als Inkasso-Stelle für die Durchsetzung dubioser Forderungen missbraucht werden."
Werbung als versteckte Abo-Falle
"Ungebetene Werbung auf dem Smartphone ist nicht nur lästig, sondern kann auch ungewollte Nebenwirkungen haben", sagte Kutschaty. Nicht selten verstecke sich hinter einer scheinbar harmlosen Werbung ein Angebot, bei dem ein "Kaufen"-Link von einem anderen Fenster verdeckt und deshalb vom Kunden unabsichtlich aktiviert werde.
"Auf diese Weise ist schon mancher Mobilfunk-Kunde in die Abo-Falle für Klingeltöne getappt oder hat ungewollt kostenpflichtige Spiele-Apps oder Erotikinhalte bestellt", sagte Kutschaty. Bislang bleibe die Masche meist folgenlos, weil viele Verbraucher den enormen Aufwand für die Rückforderung der oft kleineren Geldbeträge scheuten.
Ein Ergebnis im Abschlussbericht der unter NRW-Vorsitz tagenden Arbeitsgruppe: Die Abbuchung von Beträgen für andere Angebote im Netz sollte grundsätzlich verboten werden, falls der Verbraucher das nicht ausdrücklich bejaht hat.
Zivilrecht teilweise noch aus Kaiser Wilhelms Zeiten
Der Bericht soll noch diese Woche in Düsseldorf vorgelegt werde. Kutschaty will das Thema im Juni auf die Tagesordnung der Justizministerkonferenz bringen. Auch der Bundesrat hatte bereits Änderungen gefordert.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Digitaler Neustart" hat zwei Jahre lang getagt, um das zum Teil noch aus der Kaiserzeit stammende Zivilrecht an die Entwicklungen des digitalen Wandels anzupassen. Im Abschlussbericht seien zahlreiche Anregungen für gesetzliche Änderungen enthalten, kündigte Kutschaty an.
Quelle; teltarif