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PC & Internet EuGH-Urteil: Einwilligung in Cookies muss aktiv erfolgen

Darf die Zustimmung zum Setzen von Cookies bereits voreingestellt sein oder müssen Internetnutzer den Haken selbst aktiv setzen? Dazu hat das höchste EU-Gericht eine Entscheidung gefällt.

Bei der Zustimmung zum Datensammeln per Cookies dürfen Internetnutzern keine vorausgefüllten Einwilligungen aufgetischt werden. Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass dem Setzen von Cookies aktiv zugestimmt werden muss. Eine voreingestellte Zustimmung zum Speichern der Daten auf dem Rechner sei unzulässig, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-673/17). Der Branchenverband Bitkom sieht weitreichende Auswirkungen für Internetnutzer und Webseitenbetreiber.

Cookies erlauben Wiedererkennen des Internetnutzers
Cookies speichern beim Surfen Daten auf der Festplatte des Nutzers. Beim erneuten Besuch der Webseite können mit ihrer Hilfe die Nutzer und ihre Einstellungen schneller wiedererkannt werden.

Hintergrund der EuGH-Entscheidung ist ein Online-Gewinnspiel des Anbieters Planet49 aus Deutschland im Jahr 2013. Auf der Anmeldeseite des Gewinnspiels gab es ein Kästchen, bei dem bereits ein Häkchen gesetzt war. Die Zustimmung in das Setzen von Cookies lag damit automatisch vor. Das Häkchen konnte jedoch auch entfernt werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hielt das Vorgehen von Planet49 für unzulässig und klagte dagegen. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH daraufhin um Auslegung der EU-Datenschutzvorschriften. Ein EuGH-Sprecher bestätigte, dass sich das Urteil auch auf die neuen Datenschutz-Regeln der EU bezieht. Seit Ende Mai 2018 gilt in der Staatengemeinschaft die Datenschutzgrundverordnung.

Nutzer müssen Setzen von Cookies in jedem Einzelfall erteilen
Die Luxemburger Richter betonten nun, dass die Einwilligung in das Setzen von Cookies durch das Vorgehen bei dem Planet49-Gewinnspiel nicht wirksam erteilt werde. Es mache auch keinen Unterschied, ob es sich bei den gespeicherten und abgerufenen Informationen um personenbezogene Daten handele oder nicht. Die EU-Gesetze sollten Nutzer vor jedem Eingriff in ihre Privatsphäre schützen.

Zugleich stellten die Richter klar, dass Nutzer die Einwilligung in das Setzen von Cookies in jedem Einzelfall erteilen müssten. Die Teilnahme an einem Gewinnspiel durch Betätigung einer Schaltfläche stelle keine wirksame Einwilligung in die Speicherung von Cookies dar. Vielmehr müssten Diensteanbieter gegenüber dem Nutzer Angaben zur Funktionsdauer und zur Zugriffsmöglichkeit Dritter durch die Cookies machen. Dies sei auf vielen Websites bisher nicht der Fall, sagte Datenschutz- und IT-Rechtsexperte Martin Pflüger von der Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells. "Hier sollten Unternehmen ihre Datenschutzerklärungen und Cookie-Hinweise überprüfen."

Mehrbelastung für viele Webseitenbetreiber und Nutzer?
Für Fabian Seip, Rechtsanwalt und Telekommunikationsexperte der Kanzlei Hengeler Mueller, ist entscheidend, dass das Urteil auch Tracking-Cookies betrifft, die verfolgen, auf welchen Webseiten Internetnutzer unterwegs sind. Sie sind eine Voraussetzung für personalisierte Werbung. Große Anbieter mit Abomodellen oder Login wie Facebook betreffe das weniger, sagte Seip am Dienstag. Diese könnten die Einwilligung einmalig bei der Registrierung von Nutzern einholen. Alle anderen müssten jedoch jedes Mal die aktive Zustimmung erbitten. "Deshalb ist es wohl vor allem die mittelständische Werbewirtschaft, die Schwierigkeiten mit dem Urteil haben wird."

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder erwartet durch das Urteil eine Mehrbelastung für unzählige Webseitenbetreiber und Nutzer. "Wer weiterhin den Komfort von Cookies genießen möchte, muss dafür ausdrücklich eine Einwilligung erteilen - mit zusätzlichen Klicks." Cookies könnten jedoch für beide Seiten ein Mehrwert sein. "Cookies machen das Surfen schneller und bequemer. Webseitenbetreiber, etwa von Online-Shops, können mit Cookies ihr Angebot noch besser an die Bedürfnisse der Kunden anpassen."

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Quelle; onlinekosten
 
Leider gibt es viele gute Seiten, die ohne Zwangscookie nicht mehr funktionieren.
(Bei Ablehnung bzw. Nichtzustimmung)

Das hätte ja mal gesetzlich geregelt werden müssen, das Zwangscookies verboten sind.

Im Moment beiße ich in den sauren Apfel und gebe auf den Seiten, die ich unbedingt nutzen möchte,
meine Zustimmung zum Cookie.

Wie haltet Ihr das eigentlich?

Gruß CKtwo
 
Mach ich auch so.
Hab im Firfox aber eingestellt, das die Cookies nach dem Verlassen der Seite automatisch gelöscht werden. Nicht nur bei der Seite. Bei allen Seiten. Firefox neuste Version.
 
mach ich auch so, drittanbieter cookies sind generell gesperrt und
ansonsten werden cookies und cache beim schliessen vom fox gelöscht.
 
Das Add-on Auto-Cookie-Delete löscht alle Cookies einer Website einige Sekunden nach deren Verlassen. Es gibt jedoch eine Whitelist für gewünschte Cookies, die sehr einfach gepflegt wird. Für mich ein sehr nützliches Tool.
Auf Wunsch erscheint auch beim Löschen eine kurze Meldung, wessen Cookies gerade entfernt werden - es ist auf manchen Seiten schon erstaunlich, wie viele - und welche - Anbieter dort Cookies setzen...
 
Wegen so einem Blödsinn verschwenden die Zeit und Geld! Dafür gibt es dann strenge Gesetzte. Dabei ist das so unnötig wie so viele sinnfreie Gesetze. Nach einem Browser Neustart sind alle cookies gelöscht, konnte ich schon vor Jahren so bei mir einstellen. Das könnte jeder so bei sich einstellen. Sollen die doch kekse verteilen wie sie wollen, die zerbröseln schneller, als sie gegessen sind.
 
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