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Jobcenter müssen nicht für Fernseher zahlen

josef.13

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Jobcenter müssen nicht für Fernseher zahlen

Ein Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung einer Wohnung für Hartz-IV-Empfänger. Das hat das Bundessozialgericht am 24. Februar in Kassel entschieden. Ein TV-Gerät sei weder ein Einrichtungsgegenstand noch ein Haushaltsgerät, urteilten die Bundesrichter. Und nur diese müssen Jobcenter den Hartz-IV-Beziehern als Ausstattung gewähren.

Ein Mann aus dem Kreis Göttingen hatte den Fernseher als Erstausstattung beantragt. Andere Gegenstände wurden von der Behörde bezahlt, das TV-Gerät nicht. Dagegen hatte sich der Arbeitslose gerichtlich gewehrt und zunächst recht bekommen. Das Bundessozialgericht allerdings hob am 24. Februar die Urteile der Vorinstanzen auf und wies die Klage ab (Az: B 14 AS 75/10 R). Die auf die Wohnung bezogenen Leistungen sollen „die grundlegenden Bedürfnisse Aufenthalt, Schlafen und Essen“ sicherstellen, heißt es in der Begründung. Freizeit-, Informations- und Unterhaltungsbedürfnisse hingegen müssten grundsätzlich aus dem Regelsatz bezahlt werden.


Quelle: INFOSAT
 
AW: Jobcenter müssen nicht für Fernseher zahlen

das hat kili schon irgendwo hier gepostet :emoticon-0157-sun:
 
AW: Jobcenter müssen nicht für Fernseher zahlen

Richtig: HIER

aber das macht doch nichts, bei ca. 400 Beiträgen pro Tag


Gruß

fisher
 
AW: Jobcenter müssen nicht für Fernseher zahlen

Außerdem zahlt eine Ersteinrichtung doch nicht das Jobcenter, sondern das Sozialamt. :emoticon-0133-wait: Ist zumindestens in meinem B-Land so... :ja
 
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