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Was darf ich mit einer IP Kamera überwachen?
Geht es jedoch lediglich um die
Überwachung des Eigentums, sieht die Rechtslage deutlich entspannter aus. Da der Eigentümer nach Belieben mit seinem Eigentum verfahren kann (vgl.
Sie müssen registriert sein, um Links zu sehen.
), ist die
Videoüberwachung per IP Kamera in diesem Fall erlaubt.
Einzige Einschränkung: Alle Personen, die von dieser Videoüberwachung betroffen sind bzw. sein können, müssen über die durchgeführte Überwachung in Kenntnis gesetzt werden. Um dieser Pflicht nachzukommen ist es ausreichend, Hinweisschilder oder Aufkleber am überwachten Objekt anzubringen. Diese Hinweise müssen jedoch vor dem Betreten der überwachten Fläche erkennbar sein. Wenn Sie z.B. Ihr eigenes Grundstück mit einer IP Kamera überwachen, sollten Sie an allen Zugängen einen entsprechenden Hinweis anbringen.
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