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PC & Internet Intime Videos publik gemacht: 120.000 Euro Schadensersatz

Rekordstrafe für einen Luxemburger. Mit einer Tinder-Bekanntschaft tauschte er intime Videos aus. Diese veröffentlichte er heimlich in Pornoportalen.

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Wenn eine Frau freiwillig intime Videos von sich anfertigt und einem Mann zuschickt, den sie noch nie persönlich getroffen hat, ist das kein Freifahrtschein für den Mann, mit den Videos zu machen, was er möchte. Ein Luxemburger wurde deshalb jetzt vom Landgericht Düsseldorf wegen eines besonders schweren Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht zu einem hohen Schmerzensgeld in Höhe von 120.000 Euro verurteilt. Die Richter stellten damit klar, dass die Frau nicht selbst schuld sei, wenn sie solche Videos von sich verschickt. Da die Videos eindeutig privat für den Mann bestimmt waren, folgte das Gericht der Argumentation der Verteidigung nicht.

Den Angaben des Landgerichts zufolge lernten sich der Luxemburger Makler für hochpreisige Immobilien und die Deutsche, die öffentlich bekannt sei, Ende 2020 über die Onlinedating-App Tinder kennen. Nach einiger Zeit und diversen Nachrichten schickten sie sich auch über WhatsApp Texte, telefonierten und vereinbarten Video-Chats. Zu einem Treffen kam es allerdings nie, was – wie sich erst danach herausstellte – wohl auch daran lag, dass der Mann verheiratet ist und minderjährige Kinder hat, was er der Deutschen allerdings verschwieg. Im weiteren Verlauf der Onlinebekanntschaft kam es dann auch zum gegenseitigen Zusenden intimer Videos. So schickte die Deutsche dem Mann insgesamt 15 Videos zu, in denen sie unter anderem verschiedene sexuelle Handlungen an sich vornahm.

Grausige Entdeckung bei Google

Im Jahr 2021 bracht der Mann dann plötzlich den Kontakt ab und blockierte die Frau auf WhatsApp. Aufgrund eines Bauchgefühls googelte sie nach einiger Zeit und fand heraus, dass unter Angabe ihres Namens die intimen Videos bei diversen Porno-Webseiten hochgeladen wurden. Dem Urteilstext nach war sie offenbar schon in einem der letzten Telefonate mit dem Mann stutzig geworden, als dieser sagte, dass der "Pornokanal" jetzt voll sei, was sich ihr zunächst nicht erschloss. Nach einer Strafanzeige und unter Hinzunahme eines Rechtsanwalts konnte die Frau den Mann schließlich ausfindig machen.

Dieser versuchte sich erst damit herauszureden, dass ihm sein iPhone gestohlen worden sei und jemand anderes die Videos hochgeladen habe. Da aber ein Account entdeckt wurde, der auf seinem Namen lautete, erschien das wenig glaubhaft. Später berief er sich darauf, die Videos aus Versehen öffentlich gemacht zu haben und bot der Frau über seinen Anwalt 7.500 Euro Entschädigung an. Eigentlich habe er die Videos nur auf dem Pornoportal als privat markiert hochladen wollen, um sie vor seiner Familie zu verbergen. Dem Gericht teilte er außerdem mit, er habe über das Portal ein animiertes GIF erstellen wollen und das sei schiefgelaufen. Das Gericht wertete die Aussagen als nicht glaubhaft. Die ungewöhnlich hohe Schadensersatzsumme wird auch mit dem hohen Verdienst des Mannes begründet (Az. 12 O 55/22, LG Düsseldorf).

Quelle; heise
 
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