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Illegale Downloads: Internetsperren sind verfassungswidrig
Frankreichs oberste Verfassungshüter erklären die jüngst eingeführte Internetsperre nach dreimaligem Vergehen für verfassungswidrig. Die Rechtssprechung obliege auch in Zukunft einem Richter.
Paris (jro) - Ohne Gerichtsbeschluss wird es in Frankreich keine Internetsperre für Raubkopierer geben - das bestätigte am Mittwochabend ein Sprecher des Verfassungsgerichts in Paris. Dort bewertet man den von der Regierung verabschiedeten Gesetzestext als nicht rechtmäßig (laut.de berichtete).
Laut Verfassungsrat lasse sich die Sperre nicht mit dem Gebot der Kommunikationsfreiheit vereinbaren, das Teil der allgemeinen Erklärung der Bürger- und Menschenrechte ist. Diese Freiheit umfasse heute auch die Nutzung des Internets.
Gerichtsbeschluss unverzichtbar
Das "Three Strikes Out"-Gesetz sieht vor, Internetusern nach drei abgemahnten Verstößen gegen das Urheberrecht die Netzverbindung zu kappen. Die Richter erklärten nun, dass ein solcher Eingriff nicht von der dafür von Regierungsseite eingerichteten HADOPI-Behörde beschlossen werden könne, sondern nur via Gerichtsurteil - so viel zum Thema Gewaltenteilung in Montesquieus Heimatland. Zudem betonten die Richter, der Beschluss würde die Unschuldsvermutung untergraben: Im Fall der Sperre würde der Besitzer des Anschlusses, nicht zwingend aber der Raubkopierer bestraft.
Internet-Provider begrüßten die Entscheidung, jedoch sehen Musik- und Filmindustrie in der Internetsperre weiterhin einen wichtigen Schritt in der Bekämpfung der Online-Piraterie. Jene hatten im Zuge des Mitte Mai verabschiedeten Gesetzes zugesagt, ihre Medien fortan ohne Kopierschutz zu veröffentlichen. Die Opposition in der französischen Nationalversammlung legte unmittelbar nach dem Beschluss Verfassungsklage ein.
Quelle:
Frankreichs oberste Verfassungshüter erklären die jüngst eingeführte Internetsperre nach dreimaligem Vergehen für verfassungswidrig. Die Rechtssprechung obliege auch in Zukunft einem Richter.
Paris (jro) - Ohne Gerichtsbeschluss wird es in Frankreich keine Internetsperre für Raubkopierer geben - das bestätigte am Mittwochabend ein Sprecher des Verfassungsgerichts in Paris. Dort bewertet man den von der Regierung verabschiedeten Gesetzestext als nicht rechtmäßig (laut.de berichtete).
Laut Verfassungsrat lasse sich die Sperre nicht mit dem Gebot der Kommunikationsfreiheit vereinbaren, das Teil der allgemeinen Erklärung der Bürger- und Menschenrechte ist. Diese Freiheit umfasse heute auch die Nutzung des Internets.
Gerichtsbeschluss unverzichtbar
Das "Three Strikes Out"-Gesetz sieht vor, Internetusern nach drei abgemahnten Verstößen gegen das Urheberrecht die Netzverbindung zu kappen. Die Richter erklärten nun, dass ein solcher Eingriff nicht von der dafür von Regierungsseite eingerichteten HADOPI-Behörde beschlossen werden könne, sondern nur via Gerichtsurteil - so viel zum Thema Gewaltenteilung in Montesquieus Heimatland. Zudem betonten die Richter, der Beschluss würde die Unschuldsvermutung untergraben: Im Fall der Sperre würde der Besitzer des Anschlusses, nicht zwingend aber der Raubkopierer bestraft.
Internet-Provider begrüßten die Entscheidung, jedoch sehen Musik- und Filmindustrie in der Internetsperre weiterhin einen wichtigen Schritt in der Bekämpfung der Online-Piraterie. Jene hatten im Zuge des Mitte Mai verabschiedeten Gesetzes zugesagt, ihre Medien fortan ohne Kopierschutz zu veröffentlichen. Die Opposition in der französischen Nationalversammlung legte unmittelbar nach dem Beschluss Verfassungsklage ein.
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