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Die chinesische Firma Datang hat in erster Instanz vollumfänglich gegen Samsung gewonnen. Es droht ein Verkaufsstopp; Samsung dürfte aber dagegen vorgehen.
Das Landgericht München I hat in einer Patentklage erstinstanzlich gegen Samsung geurteilt (Aktenzeichen 21 O 16085/22). Demnach verletzt Samsung ein Patent des chinesischen Klägers Datang Mobile, das für den Mobilfunkstandard 4G / LTE als essenziell gilt. Es geht um den nationalen deutschen Teil des europäischen Patents EP2237607 und um die anhaltende Diskussion, wie faire, nicht diskriminierende Patentlizenzbedingungen aussehen (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory, FRAND).
EP2237607 beschreibt ein Zellübergabeverfahren in LTE/4G-Funknetzen per Time-Division-Duplex-Technik. Dabei funken Sender und Empfänger, also 4G-Masten und Smartphones, abwechselnd im gleichen Frequenzbereich, wobei eine nahtlose Übergabe zwischen Zellen stattfindet. So bleibt beim Gehen oder Fahren eine konstante Mobilfunkverbindung bestehen.
Seit dem 20. August 2021 ist Datang Inhaber des deutschen Patentteils. Damals gingen die Rechte von der China Academy of Telecommuncations Technology auf Datang über – Datang wurde 1998 aus der Universität heraus gegründet. Die Firma gehört zur staatlichen China Information and Communication Technology Group. Datang entwickelt aktiv Funktechnik und Produkte, ist also kein reiner sogenannter Patenttroll, der von Patentklagen lebt.
Urteil nur vorläufig vollstreckbar
heise online liegt eine redigierte Version des Urteils vom 12. April 2024 vor, wonach Datang in erster Instanz vollumfänglich gewonnen hat. Das Landgericht München I sieht eine festzusetzende Entschädigungszahlung für alle 4G-fähigen Smartphones vor, die Samsung seit dem 21. August 2021 in Deutschland verkauft hat. Außerdem sollen alle im Handel befindlichen Modelle zerstört werden – praktisch beträfe das jedes Galaxy-Smartphone, da längst alle Geräte per 4G funken.Das Urteil ist bisher allerdings nicht rechtskräftig. Datang könnte es nur gegen eine Sicherheitsleistung von mehr als 2,5 Millionen Euro vorläufig vollstrecken lassen – das ist bisher nicht geschehen.
Samsungs Seite
Kurzfristig konnte uns Samsung keine Stellungnahme zukommen lassen. Schaut man sich aber andere Patentstreitigkeiten an, dürfte Samsung in Berufung gehen. Das Landgericht München I gilt in Patentrechtsfragen als klägerfreundlich, entscheidet also häufiger als andere Gerichte zugunsten der Patentinhaber.Eine Widerklage seitens Samsungs wurde abgelehnt. Darin argumentierte der Hersteller offenbar, dass eine Übertragung des Patentrechts zunächst gar nicht bekannt war. Zudem soll Datang kein ausbeutungs- und diskriminierungsfreies (=FRAND) Lizenzangebot unterbreitet haben.
Das Gericht erklärte zur Begründung:
"Die Beklagte [Anm. d. Red.: Samsung] kann den behaupteten Erwerb nicht mit bloßem Nichtwissen bestreiten, sondern muss substantiierte Gründe aufzeigen, dass die Patentübertragung nicht erfolgt ist und der Registerinhalt damit unzutreffend ist. […] Dies hat die Beklagte nicht dargetan."
"Es ist nicht hinreichend bestimmt oder bestimmbar, was ein 'ausbeutungs- und diskriminierungsfreies (=FRAND) Lizenzangebot' ist, welches die Beklagte und Widerklägerin [Samsung] von der Klägerin und Widerbeklagten [Datang] begehrt."
"Im vorliegenden Verfahren ist gerade zwischen den Parteien hoch umstritten, was FRAND ist. Der Streit, ob ein Angebot FRAND ist oder nicht, kann und darf dabei nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden."
Parallel hat Samsung eine Nichtigkeitsklage eingeleitet um gegen das zugrundeliegende Patent vorzugehen. Eine Aussetzung des Patentstreits bis zur Klärung der Nichtigkeitsklage lehnte das Landgericht München I ebenfalls ab.
Für Kunden dürfte der Rechtsstreit unmittelbar keine Auswirkungen haben. Bis zu einer Neuverhandlung in nächster Instanz würden Monate vergehen.
Quelle: heise online