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PC & Internet Höchstgericht: Gesamte Überwachung von Megaupload war illegal

Die juristische Auseinandersetzung rund um Megaupload ist auch gut fünf Jahre nach der Schließung des Portals nach wie vor im Gange. Kim Dotcom, der Hauptangeklagte, konnte sich zuletzt über Siege vor Gericht freuen, nun kommt ein weiterer hinzu. Denn laut dem neuseeländischen High Court war die Überwachung aller Beteiligten nicht rechtens.

Bereits vor kurzem wurde bekannt, dass Dotcom laut Dokumenten des neuseeländischen Nachrichtendienstes Government Communications Security Bureau (GCSB) illegal von der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) überwacht worden ist. Nun hat das neuseeländische Höchstgericht festgestellt, dass alle entsprechenden Aktivitäten nicht rechtens waren.

Denn an sich ist es dem GCSB verboten, neuseeländische Bürger auszuspionieren, das gilt auch für jene, die wie Kim Dotcom den Status als "Permanent Resident", also dauerhafter Einwohner/Bürger haben. Als die Überwachung bekannt wurde, hat Dotcom rechtliche Schritte in die Wege geleitet und wollte Zugriff auf die entsprechenden Informationen erlangen.

Die Informationen wurden ihm zwar verweigert, das High Court enthüllte aber, dass Dotcom viel länger überwacht worden ist als bisher bekannt, was die Polizei später auch zugeben musste. Das bedeutet, dass der Nachrichtendienst Dotcom auch dann noch überwacht hat als man wusste, dass das illegal ist.

Alles illegal?
Inzwischen ist das Gericht noch einen Schritt weiter gegangen: Denn man hat die gesamte Überwachungsaktion für illegal erklärt, also auch jene gegen die anderen im Fall Megaupload Angeklagten Bram van der Kolk, Finn Batato und Mathias Ortmann.

Grant Illingworth, der Ortmann and van der Kolk vertritt, gegenüber einem neuseeländischen Radiosender (via TorrentFreak) erklärt, dass Geheimdienst wie Behörden sich wissentlich über alle juristischen Grenzen hinweg gesetzt hätten und alle Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Fall Megaupload anzuzweifeln seien.

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Quelle; winfuture
 
Diese bööösen bööösen überwacher!!! Aber Leute wählen Sie trotzdem wieder :)
 
Die "Leute" sind es nicht, jedenfalls nicht arbeitende Mittelschicht, die wundern sich nur, wiso es wieder Rentenerhöhung gab, bei stagnierenden Reallöhnen.
Aber die Zombies werden im September wieder unterwegs sein, kannst ja mal raten, wen die wählen.
 
Höchstgericht - Überwachung von Kim Dotcom illegal

Freute sich Kim Dotcom unlängst erst über die Zurückerlangung seiner Vermögenswerte, denn kürzlich entschied ein Gericht in Hongkong, dass Dotcom dort beschlagnahmtes Vermögen zurückbekommt, so kann er nun einen erneuten Erfolg für sich verbuchen. Dotcom wurde laut Dokumenten des neuseeländischen Nachrichtendienstes Government Communications Security Bureau (GCSB) illegal von der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) überwacht. Offensichtlich war laut dem neuseeländischen High Court die Überwachung aller Beteiligten nicht rechtens. Laut DIE WELT könnte diese Aktion dazu führen, dass Dotcoms Auslieferung an die USA scheitert.

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Bereits vor kurzem wurde bekannt, dass Dotcom laut Dokumenten des neuseeländischen Nachrichtendienstes Government Communications Security Bureau (GCSB) illegal von der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) überwacht worden ist. Die illegale Abhöraktion wurde durch Gerichtsdokumente bekannt, die im Zusammenhang mit dem Auslieferungsverfahren gegen Dotcom veröffentlicht wurden.

Das GCSB hat dem neuseeländischen High Court mitgeteilt, dass es zunächst zusammen mit der NSA bei Dotcom mitgehört habe, die Überwachung aber Anfang 2012 beendet war. Den Unterlagen zufolge hat das GCSB Telefonanrufe und E-Mails zwischen Dotcom und seinem Mitarbeiter Bram der Volk verfolgt. Ein Teil Dotcoms Kommunikation sei jedoch weiterhin ohne Wissen des GCSB mit dessen Technik abgehört worden. So wurde Dotcom insgesamt in der Zeit vom 16. Dezember 2011 bis zum 22. März 2012 überwacht. Das sind zwei Monate länger als der frühere Premierminister John Key eingestanden hatte, für diese zwei Monaten war offenbar die NSA allein verantwortlich. Premierminister John Key räumte ein, dass die Aktion des GCSB illegal war und kündigte eine Untersuchung an: „Ich erwarte, dass unsere Geheimdienste sich stets in den Grenzen bewegen, die das Gesetz vorgibt“, erklärte er.

Generell ist ist dem GCSB verboten, neuseeländischen Bürger auszuspionieren, das gilt ebenso für Menschen, die wie Kim Dotcom den Status als „Permanent Resident“, also dauerhafter Einwohner/Bürger, haben. So muss der GCSB seine Beteiligung an der Durchsuchung der Villa von Dotcom offenlegen. Als die Überwachung bekannt wurde, hat Dotcom rechtliche Schritte in die Wege geleitet und wollte Zugriff auf die entsprechenden Informationen erlangen. Nun hat das neuseeländische Höchstgericht festgestellt, dass diese Überwachungsaktionen nicht rechtens waren.

Kim Dotcom, war auf US-Antrag 2012 nahe Auckland vorübergehend festgenommen worden. Die US-Ankläger gaben an, Musik- und Filmproduzenten hätten eine halbe Milliarde Dollar an Lizenzgebühren verloren, weil Nutzer über Dotcoms Plattform Megaupload urheberrechtlich geschütztes Material ausgetauscht haben sollen. Dotcom befürchtet nun schon seit Jahren, wegen Urheberrechtsstreitereien in die USA ausgeliefert zu werden. Wegen dieses Vorwurfs wurde die Plattform Megaupload auf Betreiben des US-Justizministeriums Anfang 2012 geschlossen, Dotcoms Villa durchsucht, seine Rechner und Speicher beschlagnahmt. Zuletzt erlaubte das oberste Gericht Neuseelands eine Auslieferung Dotcoms an die USA. Dem 43-Jährigen droht im Falle einer Abschiebung in die USA eine Strafe von maximal 20 Jahren wegen krimineller Geschäfte. Die US-Regierung wirft Dotcom unter anderem Geldwäsche, Erpressung und Betrug mittels elektronischer Kommunikationsmittel vor.

Der illegale Lauschangriff könnte nach einem Bericht der neuseeländischen Tageszeitung „Dominion Post“, wie Die Welt mitteilt, nun das Auslieferungsverfahren zum Scheitern bringen. Die Anwälte von Dotcom können aufgrund der Entwicklung einen Stopp des Verfahrens verlangen, das eigentlich im kommenden März mit Anhörungen fortgesetzt werden sollte. Rechtsanwalt Peter Williams meinte: „Ich würde vom Gericht verlangen, dass Kim Dotcom wegen des massiven Fehlverhaltens der Strafverfolger nicht abgeschoben wird“.

Erst vor einigen Tagen wurde „Kim Dotcom: Caught in the Web“ veröffentlicht und bereits nach kurzer Zeit führte der Film die Download-Film-Charts an. Es geht darin um das Leben des Internetunternehmers, das ja untrennbar mit dem Filehoster Megaupload verbunden ist und all den Geschehnissen, die diese Gründung so nach sich zog. Laut TorrentFreak ist die Doku über Dotcom bereits auf auf Pirate Bay & Co. aufgetaucht. Da man den Film allerdings ausschließlich im US-iTunes-Store kaufen kann, zeigte Dotcom deshalb auf Twitter Verständnis für alle, die den Film über nicht offizielle Quellen beziehen.

Quelle: Tarnkappe
 
Schlussendlich wird er gestärkt aus der Sache raus gehn. Ich drück ihm die Daumen. Den Scheiß FBI Typen soll er mal so richtig in Arsch treten.
 
Legal,Illegal,Scheißegal,NSA.
Bei vermutetem Rechtsbruch kann man doch auch mal auf das Recht scheißen oder?
 
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