Nordmanner
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AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...
Ist sogar strafbar.
Es sei denn,du bist bei der NSA/CIA,oder zumindest beim BND,da gelten dann andere Gesetze(oder gar keine
)
Dann könntest du unter Umständen sogar für das Bundesverdienstkreuz,oder sogar für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen werden.
DD
Für das gesprochene Wort am Telefon hast Du keinen Beweis, die Aufzeichnung ist gerichtlich nicht mal ansatzweise verwertbar.
Ist sogar strafbar.
Code:
Jemand, der ohne Einwilligung des Gesprächspartners eine Aufzeichnung macht, begeht eine Straftat.(§ 201 StGB „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“)
Strafgesetzbuch § 201: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
Es sei denn,du bist bei der NSA/CIA,oder zumindest beim BND,da gelten dann andere Gesetze(oder gar keine

Dann könntest du unter Umständen sogar für das Bundesverdienstkreuz,oder sogar für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen werden.
