Sie möchten einen Kinofilm auf Ihrem Computer oder einem Smartphone anschauen? Dann könnten Sie bei einer Suche auf dubiose Streaming-Anbieter stoßen. Diese versuchen Sie mit fiktiven Webseiten und gefälschten Identitäten in eine Kostenfalle zu locken. Vor allem Kinder und Jugendliche sind besonders gefährdet. Denn auf den ersten Blick ist der Betrug nicht erkennbar. Jetzt warnt auch die Verbraucherzentrale vor diesen Angeboten.
Wir haben schon häufiger vor mysteriösen Streaming Plattformen gewarnt, die in den letzten Monaten wie Pilze aus dem Boden schießen. Dabei unterscheiden sich die Plattformen lediglich in der URL und teils in dem angegebenen Anbieter im Impressum. Das Design der Webseiten ist nahezu identisch. Alle haben gemeinsam, das kurz nach der Anmeldung eine Rechnung folgt. Angeblich hat der Nutzer ein Abo für die Nutzung der Streaming-Webseite abgeschlossen. Und tatsächlich, wer genau liest kann das auch erkennen. Dennoch scheint es sich bei diesen Angeboten um betrügerische Offerten zu handeln.
Die Onlineportale richten sich überwiegend an deutschsprachige Nutzer und bieten für Filmliebhaber genügend Stoff für einen gemütlichen Kinoabend auf der Couch. Neben einigen aktuelleren Filmen wie „Fifty Shades of Grey – Gefährliche Liebe“ sind in der Onlinevideothek auch ältere Streifen bis in das Jahr 2003 zu finden. Nach Angaben der Portale können alle Filme vollkommen legal angesehen werden. Diese Portale sind uns bisher bekannt:
Die Marktwächter der Verbraucherzentralen warnen auch vor den Angeboten und bemängeln folgende Punkte:
Unvollständige Informationen für Verbraucher auf den Streamingportalen
In Deutschland müssen Verbraucher vor Abschluss eines Vertrages umfassend über die Konditionen und die Bedingungen des Angebotes informiert werden. Dazu zählt neben dem Preis auch die Angabe einer möglichen automatischen Verlängerung des Angebotes. Das geschieht auf einigen Streaming-Plattformen nicht oder nicht in ausreichender Form. Maximilian Heitkämper, Rechtsreferent im Marktwächter-Team Digitale Welt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, erklärt:
Bei einem seriösen Angebot erhalten Verbraucher zudem eine Vertragsbestätigung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den geltenden Konditionen per E-Mail. Und sie können auf die Inhalte des Streaming-Dienstes sofort zugreifen. Auf den hier betroffenen Webseiten sind aber offensichtlich gar keine Filme oder Serien zum Abruf vorhanden.Maximilian Heitkämper, Rechtsreferent im Marktwächter-Team Digitale Welt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Aggressive Zahlungsaufforderung nach kurzer Testphase von 5 Tagen
Die Angebote auf den Streaming-Portalen sind von einer sehr kurzen Testlaufzeit gekennzeichnet. Wer sich anmeldet, kann das Portal gerade einmal 5 Tage in Augenschein nehmen. In dieser Zeit soll sich der Vertrag auch kündigen lassen, was jedoch viele Verbraucher versäumen. Nach der fünftägigen Testphase flattert dem Streaming-Kunden eine Rechnung bzw. Mahnung per E-Mail in das Postfach. Die vermeintlichen Anbieter weisen den Kunden dann darauf hin, dass er ein Jahresabo abgeschlossen hat und einen Betrag in Höhe von 144 € bis 359 € zahlen soll. Schnell wird mit der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche und einem Inkasso gedroht, wenn der Kunde sich mit dem Absender der Streaming-Mahnungen in Verbindung setzt.
Quelle; onlinewarnungen
Wir haben schon häufiger vor mysteriösen Streaming Plattformen gewarnt, die in den letzten Monaten wie Pilze aus dem Boden schießen. Dabei unterscheiden sich die Plattformen lediglich in der URL und teils in dem angegebenen Anbieter im Impressum. Das Design der Webseiten ist nahezu identisch. Alle haben gemeinsam, das kurz nach der Anmeldung eine Rechnung folgt. Angeblich hat der Nutzer ein Abo für die Nutzung der Streaming-Webseite abgeschlossen. Und tatsächlich, wer genau liest kann das auch erkennen. Dennoch scheint es sich bei diesen Angeboten um betrügerische Offerten zu handeln.
Die Onlineportale richten sich überwiegend an deutschsprachige Nutzer und bieten für Filmliebhaber genügend Stoff für einen gemütlichen Kinoabend auf der Couch. Neben einigen aktuelleren Filmen wie „Fifty Shades of Grey – Gefährliche Liebe“ sind in der Onlinevideothek auch ältere Streifen bis in das Jahr 2003 zu finden. Nach Angaben der Portale können alle Filme vollkommen legal angesehen werden. Diese Portale sind uns bisher bekannt:
- appleFlix.de
- baflix.de
- bigflix.de (nicht mehr online)
- bigostream.de (nicht mehr online)
- binoflix.de
- blueflix.de
- boboflix.com
- bobstream.de (nicht mehr online)
- bonastream.de
- bonostream.de (nicht mehr online)
- boxflix.de
- braflix.de (nicht mehr online)
- cinemadome.net (nicht mehr online)
- cinemaflix.de
- cineplex24.de (nicht mehr online)
- coflix.de
- daflix.de
- dasflix.de
- dasimax.de
- dinoflix.de
- dodoflix.com (nicht mehr online)
- doflix.de
- doxflix.de
- euroflix.de
- felixkino.com (nicht mehr online)
- filmpalast24.com (nicht mehr online)
- fixago.de (nicht mehr online)
- flexkino.com (nicht mehr online)
- flixabo.de (nicht mehr online)
- flixago.de (nicht mehr online)
- flixkino.com (nicht mehr online)
- gagastream.de
- gigaflix.de
- gonaflix.de (nicht mehr online)
- gonastream.de
- goxflix.de
- hdflix.de
- imaxcine.com (nicht mehr online)
- imaxdome.com (nicht mehr online)
- imaxFilme.com (nicht mehr online)
- imaxgo.de
- imaxkino.com (nicht mehr online)
- imaxnet.de
- imaxstream.de
- imaxtv.de
- imaxtime.com (nicht mehr online)
- imaxWelt.com (nicht mehr online)
- kinoflexx.com (nicht mehr online)
- kinolox.de (nicht mehr online)
- kinopalast24.com (nicht mehr online)
- kinoplexx.com (nicht mehr online)
- kinoroom.de
- kinowelt24.com (nicht mehr online)
- kinozeit.net (nicht mehr online)
- kiwiflix.de
- laflix.de
- limeflix.de
- lostream.de
- loxflix.de
- loxostream.de (nicht mehr online)
- mangoflix.de
- maxxflix.de (nicht mehr online)
- megaflix.de
- meinkinowelt.com (nicht mehr online)
- mexflix.com (nicht mehr online)
- mexkino.com (nicht mehr online)
- monoflix.de
- momoflix.de
- moroflix.de (nicht mehr online)
- noxflix.de
- rexflix.de
- rogostream.de
- rotflix.de
- roxflix.de
- soflix.de
- sogostream.de
- soloflix.de
- sostream.de
- soyaflix.de
- streamago.de (nicht mehr online)
- streamdome.de (nicht mehr online)
- streamflix.de (nicht mehr online)
- streamgogo.de (nicht mehr online)
- streamino.de
- streamlox.com (nicht mehr online)
- streamnox.com (nicht mehr online)
- streamogo.de (nicht mehr online)
- streamoro.de (nicht mehr online)
- streamtime.de (nicht mehr online)
- streamtoto.de (nicht mehr online)
- streamtox.com (nicht mehr online)
- streamzeit.de (nicht mehr online)
- teleflix.de
- toflix.de
- topflix.de
- tostream.de
- toxflix.de
- voxstream.de
- weflix.de
- wowflix.de (nicht mehr online)
- yalastream.de (nicht mehr online)
- yoflix.de
Die Marktwächter der Verbraucherzentralen warnen auch vor den Angeboten und bemängeln folgende Punkte:
Unvollständige Informationen für Verbraucher auf den Streamingportalen
In Deutschland müssen Verbraucher vor Abschluss eines Vertrages umfassend über die Konditionen und die Bedingungen des Angebotes informiert werden. Dazu zählt neben dem Preis auch die Angabe einer möglichen automatischen Verlängerung des Angebotes. Das geschieht auf einigen Streaming-Plattformen nicht oder nicht in ausreichender Form. Maximilian Heitkämper, Rechtsreferent im Marktwächter-Team Digitale Welt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, erklärt:
Bei einem seriösen Angebot erhalten Verbraucher zudem eine Vertragsbestätigung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den geltenden Konditionen per E-Mail. Und sie können auf die Inhalte des Streaming-Dienstes sofort zugreifen. Auf den hier betroffenen Webseiten sind aber offensichtlich gar keine Filme oder Serien zum Abruf vorhanden.Maximilian Heitkämper, Rechtsreferent im Marktwächter-Team Digitale Welt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Aggressive Zahlungsaufforderung nach kurzer Testphase von 5 Tagen
Die Angebote auf den Streaming-Portalen sind von einer sehr kurzen Testlaufzeit gekennzeichnet. Wer sich anmeldet, kann das Portal gerade einmal 5 Tage in Augenschein nehmen. In dieser Zeit soll sich der Vertrag auch kündigen lassen, was jedoch viele Verbraucher versäumen. Nach der fünftägigen Testphase flattert dem Streaming-Kunden eine Rechnung bzw. Mahnung per E-Mail in das Postfach. Die vermeintlichen Anbieter weisen den Kunden dann darauf hin, dass er ein Jahresabo abgeschlossen hat und einen Betrag in Höhe von 144 € bis 359 € zahlen soll. Schnell wird mit der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche und einem Inkasso gedroht, wenn der Kunde sich mit dem Absender der Streaming-Mahnungen in Verbindung setzt.
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