Dies ist eine mobil optimierte Seite, die schnell lädt. Wenn Sie die Seite ohne Optimierung laden möchten, dann klicken Sie auf diesen Text.

Hartz IV: U25-Regel vorm Bundesverfassungsgericht

TV Pirat

Elite Lord
Registriert
3. März 2008
Beiträge
3.138
Reaktionspunkte
3.493
Punkte
373
Ort
Tief im Westen
02.11.2013

Verfassungsbeschwerde zur U25-Regelung

Neben dem vom Sozialgericht Berlin beschlossenen Verfassungsbeschwerde ist nun ein weiteres Hartz IV Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. In diesem Verfahren geht es um die sogenannte Anwendung der U25-Regelung.

Der Kläger bemängelt die SGB II-Regelung, nach der Leistungsberechtigte zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft zusammengefasst werden und mit der den jungen Erwachsenen das Einkommen der mit ihnen in einem Haushalt lebenden Elternteile auch zugerechnet wird, wenn sie weder unterhaltsrechtliche Ansprüche noch tatsächlichen Zugriff darauf haben.

Ferner soll es auch hier über die Berechnungsgrundlage und Höhe der Hartz IV-Regelsätze für U25-Fälle nach § 20 Abs. 2 S. 2 SGB II gehen. Alle Unterlagen zu dem Verfahren finden sich hier als PDF-Format von Harald Thomé. Das Aktenzeichen lautet 1 BvR 371/11. Wir werden weiter berichten.

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
zum Download

Quelle: gegen-hartz
 
Für die Nutzung dieser Website sind Cookies erforderlich. Du musst diese akzeptieren, um die Website weiter nutzen zu können. Erfahre mehr…