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Hartz IV-Behörde fordert Abbruch der Ausbildung

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AW: Hartz IV-Behörde fordert Abbruch der Ausbildung

wer nicht zur Wahl geht am Sonntag ist es selbst schuld, es gibd in der BRD genug Menschen die von
ALG II leben müssen oder Aufstocken müssen da sie zu wenig verdienen, und dann sind da noch die
Rentner so wie ich die nicht viel haben wenn alle ihr Kreutzchen an der richtigen stelle machen werden
sich die Herschaften aber noch wundern.

Es liegt nun an euch selbst in Deutschland was zu ändern.
 
AW: Hartz IV-Behörde fordert Abbruch der Ausbildung

Ich gehe am Sonntag nicht zur Wahl, so.

Ich habe nämlich schon gewählt.

Ich will hier Niemanden für dumm verkaufen, nur angesichts der Zweitstimmenkampagne der FDP vor etwas warnen:

Glaubt nicht, ihr könntet mit der Zweitstimme eine zusätzliche Partei unterstützen, die Zweitstimme ist jetzt die einzig wichtige.

Am Sonntag greift zum ersten Mal das neue Wahlrecht, gemäß dessen Überhangmandate (das bezieht sich auf die Erststimme) auf alle Parteien angeglichen werden, bis der Parteienproporz wieder dem bundesweiten Zweitstimmenergebnis entspricht.

Also: Eure Zweitstimme bitte direkt für die euch genehme Partei, Umwege gibt es nicht mehr.

Gruß

Fisher
 
Hartz IV: Behörde lenkt im Ausbildungsfall ein

Nach Veröffentlichung und Protest: Junge Mutter erhält Ausbildungsunterstützung

Es gibt in diesen Tagen auch einmal gute Nachrichten zu vermelden. Wir erinnern uns, das Jobcenter Siegen-Wittgenstein verlangte von einer Auszubildenden, ihre Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten abzubrechen. Die Frau hatte zuvor einen Antrag auf aufstockende Hartz IV-Leistungen beim Jobcenter gestellt, da ihr Ausbildungsgehalt nicht für sie und ihren fünfjährigen Sohn ausreichte. Doch die Behörde verweigerte den Antrag, da die Ausbildung angeblich „nicht die einzige realistische Möglichkeit“ sei, wieder einen Einstieg in die Erwerbstätigkeit zu finden. Das brachte uns auf den Plan und wir berichteten.

In sehr vielen Foren und sozialen Netzwerken brach eine regelrechte Bestürzung aus. Niemand konnte es fassen, warum die Behörde der jungen Mutter die Unterstützung für eine Ausbildung verwehrte. Viele schrieben daraufhin Protestbriefe und Mails und auch die Mainstreampresse nahm sich der Sache nun an. Daraufhin konnte die Behörde nicht anders, als einzulenken. „Frau Grigoleit hat Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe“, bestätigte jetzt die Leiterin der Agentur für Arbeit Siegen Dr. Bettina Wolf.

Die Behörde hatte allerdings nur das gemacht, was tausendfach jede Woche in Deutschland vorkommt. Statt Betroffene zu unterstützen, werden vielfach in Amtsstuben nur „Gesetze befolgt“. Individuelle Betreuung, wie sie zum Beispiel von der kritischen Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann gefordert wird, lässt sich nur noch vereinzelt finden. In dem ursprünglichen Anschreiben der Behörde war daher zu lesen: „Drohende Konsequenz des Leistungsausschlusses von Frau Grigoleit ist es zwar unter Umständen, dass sie die vor kurzem begonnene Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachgehilfin abbrechen muss. Genau dieses Ergebnis ist vom Gesetzgeber aber beabsichtigt und bewusst gewollt.“ Diese Formulierung wurde von Seiten der Behörde nun relativiert. Das Schreiben sei „juristisch formuliert“ gewesen, gibt Wolf zu.

Zwar erhält die 27-Jährige nun keine Hartz IV Aufstockung mehr, dafür aber eine Berufsausbildungsbeihilfe. Das sind zwei verschiedene Sozialleistungstöpfe. Dennoch ist die Mutter nun glücklich darüber, ihre Ausbildung weiter fortzuführen. Und wir danken allen, die dabei geholfen haben, den Skandal in die Öffentlichkeit zu tragen. Ein heißer Tropfen auf dem heißen Stein und dennoch im Einzelfall ein Erfolg.

Quelle: gegen-hartz
 
AW: Hartz IV-Behörde fordert Abbruch der Ausbildung

Hi!


also ich weiss es nicht ob sie es wussten....

aber hätten die Wahllokalen am 22.09.2013 jeden Beitrag den der @TV Pirat uns hier postet ausgedruckt und neben der Wahlurnen zum Lesen liegen lassen, wäre das Ergebniss der Wahlen anders ausgegangen als es jetzt ist....
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hartz IV-Behörde fordert Abbruch der Ausbildung

da frage ich mich doch wieso die Jobcenter sich immer Querstellen und diese hilfen verweigern und erst dann zahlen
wenn sie ärger mit einen Anwalt bekommen und mit Klage gedroht wird, ist in Deutschland nichts mehr ohne Anwalt
möglich.

Es gibt tage an denen ich an allen zweifel hab was die Jobcenter Angestellten sich so einfallen lassen, wenn ich da
Chef wäre und mein Mitarbeiter würde sich so weit aus dem Fenster lehnen könnte der sich schon mal einen Antrag
auf ALG II holen und ausfüllen, denn er wär direkt Arbeits los.
 
AW: Hartz IV-Behörde fordert Abbruch der Ausbildung

Na ja: Austockung hat sie nicht bekommen. was auch ungerecht wäre: subvention des Arbeitgebers.
Sie hat ja leider den falschen Antrag gestellt.
Aufstockung mußte ja abgelehnt werden.

Auf Beihilfe zur Berufsausbildund wäre ich auch nicht gekommen.
Das ist eben: es fehlen Beratungs Stellen: Was kann ich wo beantragen.

Mlg Pilot
 
AW: Hartz IV-Behörde fordert Abbruch der Ausbildung

Ausbildungsbeihilfe wird nur in eng begrenztem Rahmen für eine Zweitausbildung angeboten. Ich denke nur der öffentliche Druck hat dazu geführt ,daß sie das bekommen hat. Einen 100% Anspruch hatte sie nicht darauf, sonst hätte das schon der Jobcentermitarbeiter als Altenative angeboten.
Anspruch haben Auszubildende unter folgenden Voraussetzungen:


  1. Der Auszubildende geht einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung nach. Schulische Ausbildungen sind nicht förderungsfähig. Im Regelfall ist nur die erste Berufsausbildung förderungsfähig. Seit dem 1. Januar 2009 kann daneben auch eine Zweitausbildung, d. h. eine weitere Ausbildung nach einer bereits erfolgreich abgeschlossenen ersten Ausbildung, gefördert werden ($57 Abs. 2 Satz 2 SGB III) (bis 31. März 2012: § 60 Abs. 2 Satz 2 SGB III a. F.). Das kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Ausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird. Das macht eine Prognoseentscheidung der Verwaltung bereits auf der Tatbestandsebene erforderlich. Die Förderung einer Zweitausbildung steht – anders als die der Erstausbildung – im pflichtgemäßen Ermessen der Bundesagentur für Arbeit, d. h. selbst wenn die Prognoseentscheidung positiv ausfällt, folgt daraus nicht zwingend ein Anspruch auf Förderung der Zweitausbildung.
  2. Der Antragsteller wohnt während der Ausbildung nicht bei seinen Eltern und kann auch nicht dort wohnen, weil der Hin- und Rückweg von der Wohnung der Eltern zurArbeitsstätte mehr als zwei Stunden dauern würde (mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder
  3. Der Antragsteller ist über 18 Jahre alt oder verheiratet (oder war verheiratet) oder hat mindestens ein Kind und zieht in eine eigene Wohnung.
mfg
psychotie
 
AW: Hartz IV-Behörde fordert Abbruch der Ausbildung

@


...::: Einen 100% Anspruch hatte sie nicht darauf, sonst hätte das schon der Jobcentermitarbeiter als Altenative angeboten....::::

das hätter der futzi vom Jobcenter ihr mit sicherheit nicht angeboten (Jobcentermitabeiter sind nicht richtig geschuhlt) und
unwissend sprich dumm, ich könnte dir hier einige beispiele anfüren was ich aber mal nicht mach.

gruß TV Pirat
 
AW: Hartz IV-Behörde fordert Abbruch der Ausbildung

Aber die Allgemeinheit kann nicht dafür aufkomen, wenn die Frau eine 2. Ausbildung machen will.
Das Einzigtes was ich sehe: Umschulung über das Arbeisamt.
Aber niemals Austockung durch Hartz 4 bei einer 2. Ausbildung.

Genau da liegt doch der Widerspruch: Die Jobcenter finanziert Leuten über Jahre hinweg den Lebensunterhalt in Form von ALG2,während sie irgendwelche "Qualifizierungen" oder Umschulungen machen, aber bei einer Berufsausbildung ist die Finanzierung plötzlich ein so großes Problem ? Wo liegt denn letztendlich der Unterschied ? Auch "Qualifizierungen" oder Umschulungen werden durchaus an Leute vergeben,die man aufgrund ihres beruflichen Werdegangs eigentlich relativ schnell vermitteln können sollte. Insofern möchte ich "Die hat doch einen Beruf!" nicht unbedingt als Ablehnungsgrund für eine weitere Ausbildung gelten lassen.

Je länger ich über diese paradoxe Praxis nachdenke,umso mehr muss ich den Kopf über die Sprüche schütteln, die man mir damals um die Ohren gehauen hat und die man manchmal noch immer hört: "Lern erstmal einen Beruf, später kannst du immernoch was anderes machen!". Wie man sieht, ist das heute noch immer genauso falsch wie damals. Denn nicht jeder definiert "was anderes machen" nur mit irgendwelchen Anlerntätigkeiten.
 
AW: Hartz IV-Behörde fordert Abbruch der Ausbildung

wer nicht zur Wahl geht am Sonntag ist es selbst schuld, es gibd in der BRD genug Menschen die von
ALG II leben müssen oder Aufstocken müssen da sie zu wenig verdienen, und dann sind da noch die
Rentner so wie ich die nicht viel haben wenn alle ihr Kreutzchen an der richtigen stelle machen werden
sich die Herschaften aber noch wundern.

Es liegt nun an euch selbst in Deutschland was zu ändern.

bisschen ot

es wird kommen wie befürchtet

[video=youtube;kUinpXd0_7M]http://www.youtube.com/watch?v=kUinpXd0_7M[/video]

es wird sich imho nix ändern

uni
 
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