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Diskussionen zu:Hartz IV trotz fehlendem Rentenantrag

TV Pirat

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Anspruch auf Hartz IV bleibt trotz Verweigerung eines Rentenantrags bestehen


Der Hartz IV Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn sich Leistungsberechtigte weigern, einen Rentenantrag zu stellen. Das entschied das Sozialgericht Dresden (SG) in seinem Beschluss vom 25. März 2014 im Fall von Spätaussiedlern. Der Ehemann eines Paares mit russischer und deutscher Staatsbürgerschaft war der Aufforderung des Jobcenters Sächsische Schweiz – Osterzgebirg, Rente in Russland zu beantragen, nicht nachgekommen. Darauf verweigerte ihm das Amt die Regelleistung. Das SG entschied jedoch zu Gunsten des Mannes (Aktenzeichen: S 40 AS 1666/14 ER).

Existenzsicherung muss gewährleistet sein

Ein Ehepaar mit deutschem und russischem Pass kam 1997 nach Deutschland. Wegen Erwerbslosigkeit beantragten die 62-jährige Frau und der 63-jährige Mann Hartz IV. Das zuständige Jobcenter gewährte jedoch nur teilweise Leistungen und forderte beide auf, Rente in Russland zu beantragen. Die Frau kam der Aufforderung nach, der Mann weigerte sich, da die Rentenbeantragung nach seinen Angaben kostenintensiv und sehr aufwendig sei. Zudem hätten beide die Entlassung aus der russischen Staatsbürgerschaft beantragt. Daraufhin gewährte das Amt lediglich Leistungen für die Unterkunft, nicht aber den Regelsatz. Der 63-Jährige sei seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, so die Begründung des Jobcenters.

Der Mann zog daraufhin vor das SG, das dem Spätaussiedler Recht gab. Das Gericht verpflichtete die Behörde zur weiteren Zahlung von 700 Euro pro Monat. Die Begründung des Jobcenters konnten die Richter nur eingeschränkt nachvollziehen. Zwar seien Leistungsberechtigte verpflichtet, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen, es sei jedoch keinesfalls rechtmäßig bei einer Weigerung die Leistungen ohne weitere Prüfung zu versagen. Der Gesetzgeber habe dem Jobcenter Mittel an die Hand gegeben, selbst tätig zu werden. So hätte die Behörde eigenständig Rente für den Mann in Russland beantragen können. Auch seien Erstattungsansprüche gegebenenfalls durchsetzbar gewesen. Stattdessen habe das Jobcenter aber die Regelleistung einbehalten, so dass dem Ehepaar dadurch die Existenzsicherung vorenthalten worden sei, urteilt das Gericht. Zudem sei die Ehefrau aufgrund der Bedarfsgemeinschaft, die sie mit ihrem Mann bilde, ebenfalls von der Leistungseinschränkung betroffen, obwohl sie der Aufforderung des Jobcenters nachgekommen sei, monierte das SG weiter.

Quelle: gegen-hartz
 
AW: Hartz IV trotz fehlendem Rentenantrag

...aber mal ehrlich, normal kann das nicht sein.
Der deutsche Steuerzahler zahlt an einen Mann der in Russland Rentenansprüche erworben hat, nur weil der zu faul ist die Rente die ihm zusteht zu beantragen?
Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Noch dazu wo es seine Frau gemacht hat, und damit bewiesen das es nicht unmöglich ist eine Rente aus Russland zu beziehen.
Ihm hätte ich Hartz nur zugestanden wenn alle Versuche die Rente aus Russland zu bekommen gescheitert wären.
 
AW: Hartz IV (ALG II) Urteile

Das Amt hätte selbst tätig werden können, somit war der Rest reine Schikane vom Jobcenter. So kann man dies auch interpretieren, so sah es auch das Gericht ;-)

Gruß
claus13
 
AW: Hartz IV (ALG II) Urteile

...wer stellt denn für mich irgend einen Antrag?
Wenn man Geld haben will muss man sich auch selbst kümmern und mitwirken.
Jemanden der nicht mitwirken will würde ich auch auflaufen lassen, und das mit allen Mitteln die ich habe.
Ist wieder mein alter Spruch:
Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es zurück.
Man hat diesem Mann erklärt was er machen soll, wenn er das nicht tut, würde ich auch keinen Finger mehr krümmen.
"Wer nicht will, der hat schon"
 
AW: Hartz IV (ALG II) Urteile

kann mich @mattmasch nur anschließen. Ich kann die Entscheidung auch in keinster Weise nachvollziehen.
Dann noch das Argument
...Zudem sei die Ehefrau aufgrund der Bedarfsgemeinschaft, die sie mit ihrem Mann bilde, ebenfalls von der Leistungseinschränkung betroffen

Wie wird entschieden wenn Kinder u25J die noch zuhause wohnen und sich ne Sperre einfangen. da fragt keiner wie das die Mutter,Vater oder Eltern ausgleichen müssen um über den Monat zu kommen.
Ich bin bestimmt nicht Fremdenfeindlich aber durch solch Urteil wird doch noch Öl ins Feuer gekippt.
Nicht ein € für den Russen.
 
AW: Hartz IV (ALG II) Urteile

...@Rabevater
Das hat auch überhaupt nichts mit fremdenfeindlich zu tun.
Hier waren es eben mal Russen, aber mein Kommentar zu der Sache hätte bei Deutschen Franzosen oder Engländern auch nicht anders gelautet.
Wer was haben will muss sich auch selbst drehen und bewegen, und nicht weil es vielleicht Mühe macht es eben bleiben lassen.
Wie er Klagen muss,und gegen diesen Bescheid vorgehen hat er ja auch gewusst.
 
AW: Hartz IV (ALG II) Urteile

...du hast dich auch nicht falsch ausgedrückt, du hast, genau wie ich, nur das geschrieben was der gesunde Menschenverstand einem sagt.
 
AW: Hartz IV (ALG II) Urteile

...
Wer was haben will muss sich auch selbst drehen und bewegen, und nicht weil es vielleicht Mühe macht es eben bleiben lassen.
Wie er Klagen muss,und gegen diesen Bescheid vorgehen hat er ja auch gewusst.

Sich selber weigern, einen im Ausland erworbenen Rentenanspruch geltend zu machen, aber in Deutschland Sozialleistungen einklagen und auch noch Recht bekommen.

Ich glaub es nicht, aber da es wahr ist, braucht sich niemand wundern, wenn es Ausländerfeindlichkeit in Deutschland gibt und diese zunimmt.
 
AW: Hartz IV (ALG II) Urteile

Absolut verkehrte Welt.
Wann begreift die Mehrheit endlich das die falschen Parteien an der Führung sind bzw. "Denen" mal wiklich gezeigt wird (bundesweite Massendemos) das ihre Politik u. Gesetze so nicht mehr akzeptiert werden.
Alle schreien Fr Merkel u. co hinterher- ich verstehe es nicht.
Für die Regierung ist es doch gut das es so viel ältere Menschen gibt- denn die unternehmen doch sowiso nichts. 5€ Rente mehr und Oma Opa sind zufrieden.
 
AW: Hartz IV (ALG II) Urteile

...5€ Rente mehr und Oma Opa sind zufrieden.

Noch, aber auch das wird sich in den nächsten Jahren drastisch ändern.So wie heute Arbeits(markt)politik und Rentenpolitik betrieben wird, wird Deutschland bald ein großes Problem mit Altersarmut haben.

Naja, Fr. Merkel und die Politiker ansich, trifft das nicht persönlich. Wenn dann Altersarmut sich in Deutschland verbreitet, sind sie eh nicht mehr im Amt, sondern genießen ihre Altersversorgung, die sie sich selbst genehmigt haben.
 
AW: Hartz IV (ALG II) Urteile

...das Problem an solchen Missständen ist, das die Politik nicht mehr im Bundestag gemacht wird, sonder vor allen möglichen Gerichten.
Und das liegt daran, das Gesetze handwerklich so schlecht gemacht sind das sie 1000 verschiedene Auslegungen zulassen.
 
AW: Diskussionen zu:Hartz IV trotz fehlendem Rentenantrag

Richtig, alles "handwerkliche" Fehler der Politiker, die gar kein Handwerk ausüben, sonder sich was dabei denken sollten, wenn sie Gesetze machen. Schon der von den Politikern erfundene Begriff "handwerkliche Fehler" für ihre misslungene, aber teuer vom Steuerzahler zu bezahlende Arbeit und ihrer "Berater", ist bewusst irreführend gewählt worden.

Kennt man ja selber, wenn man zu Hause was handwerkliches für sich macht, begeht man da auch manchmal Fehler und die verzeiht man sich selbst meist mit den Worten: "Kann ja jedem mal passieren".
 
AW: Diskussionen zu:Hartz IV trotz fehlendem Rentenantrag

Vollkommen deiner Meinung. Jeder macht Fehler und meist hat man dann daraus gelernt. Ich mache auf keinen Fall zwei mal den selben Fehler.
Hier aber "verschlimmbessern" die Herrschaften ihre "handwerklichen Fehler" und nehmen sich dafür noch sooo viel Geld diese "Verbrecher".
 
AW: Hartz IV (ALG II) Urteile

Alle schreien Fr Merkel u. co hinterher- ich verstehe es nicht.
Für die Regierung ist es doch gut das es so viel ältere Menschen gibt- denn die unternehmen doch sowiso nichts. 5€ Rente mehr und Oma Opa sind zufrieden.

Die älteren Leute sind es m.E.,die oft genug wahlentscheidend sind. Während die von der Politik enttäuschten jüngeren Leute eher der Wahlurne fernbleiben, interessieren sich die älteren Semester kaum noch für die Politik, gehen aber wählen..."Weil es sich so gehört". Und natürlich machen sie ihr Kreuz bei der Partei,sie sie "schon immer gewählt" haben oder die ihnen erst kürzlich wieder eine "großzügige" 5€-Rentenerhöhung verschafft hat. Da wundert es auch nicht,daß "zufällig" immer kurz vor der Bundestagswahl eine Mini-Rentenerhöhung stattfindet oder zumindest eine geplant ist. So wollen sich die Parteien bei den Alten in Erinnerung bringen.
 
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