AW: Hartz 4 / ALG II Wohnung
so nun geht der link aber (sorry)
und das noch zum lesen....
Hartz IV Urteil: Eheähnliche Gemeinschaft verneint
Eheähnliche Gemeinschaft verneint. Neues aus dem Bereich RechtSG Karlsruhe Beschluß vom 6.2.2007, S 5 AS 370/07 ER
Nach bisheriger Rechtsprechung setzt eine eheähnliche Gemeinschaft - und damit auch eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft voraus, die über eine bloße Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht. Sie muss sich durch innere Bindungen auszeichnen, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner in den Not- und Wechselfällen des Lebens begründen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.1.2006, L 7 SO 5532/05 ER-B, Rdnr. 10 - nach Juris; Spellbrink in: Eicher/Spellbrink, SGB II, § 7 Rdnr. 27). Maßgebend ist eine Gesamtwürdigung der feststellbaren (äußeren) Tatsachen, die einen Rückschluss auf das Bestehen einer solchen (inneren) Gemeinschaft zulassen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.6.2006, L 13 AS 1824/06 ER-B).
Eine Wohngemeinschaft reicht für sich genommen nicht aus, um eine solche Gemeinschaft zu begründen. Dies gilt selbst dann, wenn - wie hier - die zusammen wohnenden Personen die Wohnung gemeinsam gesucht und bezogen haben (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.1.2006, L 7 SO 5532/05 ER-B, Rdnr. 10 - nach Juris)
Quelle: gegen-hartz