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Handy - Navigation Handy-Verbot am Steuer: Das könnte sich ändern

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An der Ampel schnell eine Nachricht tippen? Viele Autofahrer finden nichts dabei. Der Staat will nun mehr Härte zeigen, um riskantes Smartphone-Hantieren zu stoppen.

Eigentlich ist die Sache klar: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht", heißt es gleich ganz vorn in der Straßenverkehrsordnung. Aber da ist so einiges, was Autofahrer ablenken kann: das Navigationsgerät, ungeduldige Kinder auf dem Rücksitz - und immer öfter Handys am Steuer, ein bestehendes Verbot hin oder her. Experten warnen schon seit langem vor wachsenden Unfallgefahren durch die ständig lockenden digitalen Begleiter. Jetzt will die Politik die Regeln schärfen, um eine abschreckendere Wirkung aufzubauen. Der Bundesrat stimmt am Freitag (22.9.) über eine Verordnung der Bundesregierung ab. Bringt das Leichtsinnige am Lenker zur Vernunft?

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Wo ist das Problem?
Dass Handys beim Fahren schon seit Jahren nicht in der Hand gehalten werden dürfen, wird offenkundig nicht richtig ernst genommen. "Der telefonierende Kraftfahrzeugführer mit dem Handy am Ohr und der Kurznachrichten eintippende Fahrer mit dem Mobiltelefon in der Hand gehören bedauerlicherweise zum täglichen Verkehrsgeschehen", lautet die ernüchterte Bilanz des Bundesverkehrsministeriums. Die Verstöße passierten immer vorsätzlich, und vielen komme das nicht mal falsch vor. Dabei bedeutet ein Sekundenblick aufs Smartphone bei Tempo 50 schon 14 Meter Blindflug, wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) warnt. Für neue Regeln sei es daher höchste Zeit.

Was soll geändert werden?
"Ablenkung ist eines der größten Unfallrisiken, das vermeidbar ist", sagt auch Minister Alexander Dobrindt (CSU). Das Verbot, das bisher nur Mobil- und Autotelefone nennt, soll daher erweitert werden. Erfasst werden nun alle Geräte zur "Kommunikation, Information oder Organisation", heißt es in einer Verordnung, der am Freitag der Bundesrat zustimmen soll - also auch Tablets, Laptops und sonstige Kleincomputer. Erlaubt bleibt, Anrufe per Taste oder Wischen übers Display anzunehmen, solange man das Gerät nicht hochnimmt. Weiter zulässig sind auch Sprachsteuerungen und ein "kurzer" Blick aufs Gerät. Dabei gibt der DVR aber zu bedenken, dass Autofahrer ja ganz individuelle Interpretationen für den Begriff "kurz" hätten.

Wie sehen die Sanktionen aus?
Dobrindt lässt keinen Zweifel daran, dass das Verbot auch schärfere Zähne bekommen soll. Oder, wie es seine Beamten formulierten: "Die Rechtstreue der Bevölkerung muss durch eine Heraufsetzung der Bewehrung gestärkt werden." Statt bisher 60 Euro sollen 100 Euro Buße fällig werden, weiterhin verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Im schlimmsten Fall mit Sachbeschädigung drohen künftig bis zu 200 Euro plus ein Punkt plus ein Monat Fahrverbot. Das soll ein Denkzettel sein und Hemmungen erhöhen. Auch für Radler mit Handy in der Hand wird es teurer: 55 Euro statt bisher 25 Euro.

Welche Detailvorschriften gelten künftig noch?
Zum Handy greifen darf man weiterhin, wenn das Fahrzeug steht und der Motor aus ist - auch wenn sich im Stau nichts mehr bewegt. Nicht gilt dies aber, wenn sich der Motor an einer Ampel nur kurz selbst ab- und anschaltet. Länger auf einen kleinen Kamera-Monitor schauen dürfen Fahrer auch, wenn sie mit dieser Hilfe zum Beispiel in Schritttempo einparken. Eigens vermerkt ist, dass Fahrer von Linienbussen auch mit laufendem Motor auf Bordcomputer blicken dürfen, um an Haltestellen Tickets zu verkaufen. Videobrillen am Steuer sind generell tabu.

Wie geht es weiter?
Was härtere Sanktionen bewirken, muss sich zeigen. "Eine stärkere Prävention auch mit höheren Geldbußen ist für mehr Verkehrssicherheit richtig", argumentiert der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow. "Wichtig sind aber auch mehr Kontrollen." Auf frischer Tat ertappt oder eindeutig per Blitzer-Foto überführt werden längst nicht alle Smartphone-Sünder. Zur Beweisführung nach Unfällen müssen Handys aufwendig untersucht werden. Gerade gesetzlich geregelt wurde, dass Fahrer E-Mails lesen können, wenn Autos computergesteuert fahren - der Mensch am Steuer muss aber jederzeit eingreifen können. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag richtet den Blick auch schon auf ein verwandtes Problem: die Ablenkung von Fußgängern durch Elektrogeräte.

Quelle; onlinekosten
 
Die Strafen werden erhöht um die Kassen zu füllen. Ist doch logisch.
 
Geht zwar um Handys, aber gibt auch noch Leute die mit mp3 Player unterwegs sind. Wenn hier ein Radler so einen Player wärend der Fahrt konfiguriert ist das nicht weniger ablenkend, als mit einem Handy auf Rad. Ich meine damit, wo ist eigendlich Schluss mit den Verboten? Alles viel zu schwammig, aber das schrieb ich ja schon.
 
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Wohl eher das Leben des Radlers. Es sei denn, du gabelst den Radfahrer mit 120 Kmh in der Stadt auf und der schafft es inklusive seines Drahtesels bis auf deinen Sitz. dann könnte es auch für dich schlecht aussehen. Ansonsten verletzen unvernünftige Radfahrer eher sich selbst sowie Fußgänger und Motorradfahrer, seltener rundum beblechte Verkehrsteinehmer.

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Die Nutzung von Mp3-Player ect. über Kopfhörer (die wenigsten werden wohl eine Soundanlage am Drahtesel haben) ist eh schon eine Ordnungswidrigkeit und wird auch bisher schon geahndet. Da braucht der Nutzer nicht erst noch an dem Ding rumfummeln, um auffällig zu werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Solange sie das Handyverbot mit der Ablenkung durch das Gespräch ,begründen ,und es mit Freisprecheinrichtung erlaubt bleibt, ist eindeutig ein Lobbyhintergrund der Freisprecheinrichtungshersteller erkennbar ,den Gespräche werden nicht durch das Nutzen einer Freisprecheinrichtung weniger ablenkend ,selbst ein Gespräch mit den Mitfahrern kann extrem vom Verkehr ablenken.Den Griff zum Handy als Hauptablenkung zu verteufeln ist genauso unsinnig ,auch das Autoradio kann die Aufmerksamkeit sekundenlang binden ,während man im Blindflug unterwegs ist.Generell sollte Ablenkung vermieden werden ,womit auch riesige animierte LED Display werbung am Strassenrand gemeint ist ,die ausschliesslich der Ablenkung dient,oder Massig Wahlplakate am Strassenrand ,die nur der Ablenkung dienen.Die Derzeitig Regelung ist nicht auf Verkehrssicherheit ,sondern auf Einnahmensicherheit ausgerichtet, zulasten der Verkehrssicherheit.
 
Es gilt der Grundsatz "beide Hände ans Steuer". Das vereinbart sich nun mal nicht mit minutenlangem Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung. Kurzzeitiges Tippen/Drehen am Radio/Display, Schalten und Nasepopeln werden da gerade noch toleriert ;).
 
Was nützen Hände am Steuer, wenn die Aufen an irgendwelcher Werbung festkleben .
Ausserdem nehm ich die Rechte gern zum Schalten vom Steuer.
 
Schalten wird ja ausdrücklich toleriert, da zum Führen eines Kraftfahrzeugs unbedingt notwendig. Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung gehört nun einmal nicht zu den Dingen, die dazu unbedingt erforderlich sind. Was bestimmte Werbung am Straßenrand betrifft, gehe ich mit dir konform. Besonders LED-Riesenbildschirme lenken nicht nur ab, sie blenden sogar erheblich - nicht nur nachts. Ein unrühmliches Beispiel findet sich z.B. in Halle/Saale auf der Magistrale Riebeck-Platz-B100. Andere Schilder sind halt zur Wegweisung (zum Möbelhaus, Discounter oder sonst was) erforderlich, genau wie Verkehrs-Wegweiser oder große Verkehrs-Hinweistafeln. Nur sollten sie sich dann auch wie diese auf ihren eigentlichen Zweck beschränken und nicht zur Reklametafel mit Hinweisfunktion mutieren. Und die Galgenvögel, welche da gewisse Zeit vor und nach einer Wahl am Laternenmast hängen, nehme ich schon lange nicht mehr wahr. Dieses dafür verschwendete Geld könnte wirklich Sinnvollerem zugeführt werden.

P.S: Der Fahrzeuglenker ist vom Gesetz her angehalten, sich während der Fahrt nicht ablenken zu lassen. So groß die visuellen Verlockungen auch sein mögen, die Verantwortung trägt immer der Fahrzeuglenker und nicht der Werbefuzzi oder die aufgedonnerte Blondine auf dem Gehweg. Ist aber zugegeben nicht immer leicht ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Primär begründen sie es nicht mit der Ablenkung durch das Gespräch, sondern mit der Ablenkung durch die AKTIVE PHYSISCHE Bedienung der Geräte! Es geht darum, daß eine Hand am Lenkrad fehlt und schlimmer noch: der Blick mit Fokus auf die Eingabe und/oder Bedienung des Gerätes gerichtet ist! Denn, richtig, wer ständig am Autoradio herumfummelt um seinen Lieblingssender zu finden, kann auch nicht aus der Windschutzscheibe sehen und... rumms, hat's gekracht... ohne Mobiltelefon!!

Ich verstehe aber nicht, daß "man" darüber überhaupt noch diskutieren muß! Für mich ist das "vernünftiger Menschenverstand", daß ich bei Teilhabe am Verkehr keine Aufmerksamkeitszehrende Dinge tue!! Auch im LKW Pornohefte auf's Lenkrad legen und sich mit halb herunter gelassener Hose einen runter holen gehört schon mit Führerscheinentzug geahndet. Sogenannte "Nomophobie-Erkrankte" (= die ANGST davor, nicht ständig erreichbar zu sein und ANDAUERNDEN Kontakt zu halten) gehören unter ärztliche Fitische und nicht in den Verkehr! Selbst Fußgänger habe ich schon an einen Straßenlampenmast rammen sehen, weil sie NUR auf''s Display schauten!

Mann, was eine kranke Gesellschaft!

Nix gegen Mobiltelefone und Ortungsgeräte, aber es geht um den SINNVOLLEN Einsatz! Wie schon von Vorschreibern geschrieben: es gibt keinerlei Probleme beim nutzen sogenannter Freisprecheinrichtungen! Mein Bruder bspw. sagt seinem Auto "Büro anrufen" und schon wählt das System die richtige Nummer! Alles kein Problem! Bluetooth für's Mobiltel. ist auch schon lange da, um ohne Interaktion ständig erreichbar zu bleiben - um STÄNDIG BEIDE HÄNDE AM LENKRAD HALTEN ZU KÖNNEN und auf den Verkehr zu achten!

Ich würde mich als Fahrradfahrer nicht wagen, mit nur einer Hand am Lenker und mit HANDY in der anderen durch die Gassen zu radeln. Wer so etwas tut ist in meinen Augen psychisch krank (Nomophobie!) und gehört KONSEQUENT aus dem Verkehr gezogen...

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Wer "KLEBT" Dir Deine Augen auf die Werbung? Du oder der Werbende? Na also!!!

Auch hier bist DU Schuld, wenn Du Dich dadurch ablenken läßt! Ständig die Schuld seines eigenen Versagens auf Andere schieben geht bald nicht mehr.... ;o)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hier wird mit Unterschiedlichen Maßstäben gemessen. Das ist Rechtliche Diskriminierung von Handybenutzern.
Ein Verbot ist völlig fehl am Platz, da alle anderen ablenkenden Tätigkeiten auch verboten werden müssten!
 
Wozu ist die Werbung da am Strassenrand ,richtig ,um unsere Aufmerksamkeit zu finden ,Das ist mittlerweile eine anerkannte Wissenschaft ,unsere Aufmerksamkeit zu binden ,und wenn das nur bei Wenigen klappt ,erzeugt es sekundenlangen Bilindflug. Bevor dieser gewinnträchtige Frefel nicht aufhört ,ist die ganze Ablenkungsdisskusion für mich unglaubwürdig.
Ablenkung ohne Gewinnerwartung illegel, Ablenkung mit geschäftlichem Hintergrung legal ?
 
Nur zur Einordnung des Gesamtproblems:

In den Jahren 2015 und 2016 gab es mehr tödliche Unfälle wegen Ablenkung als wegen Alkohols am Steuer.
Als Hauptursache wurde der nicht sachgerechte Gebrauch (Missbrauch) des Mobiltelefons festgestellt, nicht die Werbung am Straßenrand oder herabfallende Zigaretten.

Und dann lese ich Sätze wie diese:
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Würde jemand angesichts der zu Recht drakonischen Strafen für z.B. Alkohol am Steuer von Diskriminierung der trinkenden Klasse sprechen?

Hinter Aussagen wie der obigen steckt im Umkehrschluss die klare Aussage: "Ich möchte weiter während der Fahrt WhatsApp Nachrichten verfolgen können".

Diese Einstellung ist für einen selbst und andere, unschuldige Verkehrsteilnehmer potentiell lebensgefährlich.

Wer angesichts dieser Tatsache von "Diskriminierung" spricht oder die gefährliche Ursache durch hinkende Vergleiche verwässern will, dem möchte ich im Straßenverkehr nicht begegnen.

Gruß

Fisher
 
Dieser Statistik glaube ich nicht ,da es gang und gebe ist ,diese Tatsache herbeizureden.Ein Freind von mir ,dem Ein jugendlicher ins Fahrzeug lief, der verstarb wurde auch ein Anruf unterstellt ,zum Glück konnte er nachweisen ,das es der Notruf ,sekunden nach dem Unglückwar ,er wartet immer noch auf seine Gerichtsverhandlung ,die Freisprechvorrichtung hatte ich Ihm 2 Monate vor dem Unfall installiert.
Leider ist es heutzutage üblich dem Autofahrer etwas zu unterstellen,da ja schliesslich bei ihm ,oder besser seiner Versicherung immer Geld zu holen ist, widersprüchliche zum teil harrstreubende Gutachten belegen das .Ich will nicht ins Deteil gehen und Euch mit dem Aktenmüll zuspammen ,aber da verliert man schnell den Glauben an unser Rechtssystem.
 
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