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Handy - Navigation Handy am Steuer: Polizei muss Nutzung nachweisen

Die Nutzung des Handys am Steuer ist für Autofahrer verboten. Darf man das Mobiltelefon auch nicht in die Hand nehmen, um es von A nach B umzulegen? Ein Gerichtsurteil in Berlin zeigt: Die Nutzung des Geräts muss nachgewiesen werden.

Am Steuer gilt: Finger weg vom Mobiltelefon. Wer sein Handy dann mit den Händen benutzt, muss mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten rechnen. Für eine Ahndung muss die Nutzung aber nachgewiesen werden, wie ein Beschluss des Kammergerichts Berlin (Az.: 3 Ws (B) 273/19-162 Ss 112/19) vom 14. August 2019 zeigt, auf den der ADAC hinweist.

Polizei stoppte Autofahrer mit Mobiltelefon in der Hand

In dem Fall ging es um einen Mann, der mit seinem Auto auf einer Kreuzung in der Stadt unterwegs war. Dabei hielt er ein Mobiltelefon in der Hand, was eine Polizeistreife beobachtete. Diese stoppte den Fahrer. Es folgte ein Bußgeld wegen unzulässiger Handynutzung.

Dagegen legte der Mann Einspruch ein. Seine Argumentation: Er habe das Handy nur gehalten, um es im Auto woanders hinzulegen. Eine Funktion habe er nicht genutzt. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte ihn dennoch, wogegen der Mann Rechtsbeschwerde einlegte. Damit blieb der Autofahrer aber erfolglos, das Kammergericht Berlin beanstandete das vorherige Urteil nicht.

Fahrer hielt Handy länger vor dem Oberkörper

Zwar war es in den Augen der Richter richtig, dass das bloße Aufnehmen oder Halten des Handys nicht ausreicht, um den Verstoß gegen das Nutzungsverbot anzunehmen. Im vorliegenden Fall sei aber festgestellt worden, dass der Fahrer das Gerät während der Fahrt über einen gesamten Kreuzungsbereich mit der rechten Hand vor seinem Oberkörper festhielt. Das leuchtende Handydisplay ließ außerdem einen roten Punkt erkennen und war dem Gesicht des Fahrers zugewandt. Daraus schloss das Gericht, dass der Fahrer einen Anruf vorbereitete.

Rechtsprechung uneinheitlich

Auch das lange Festhalten sprach laut Gerichtsbeschluss gegen die Behauptung, dass der Fahrer lediglich sein Telefon umlegen wollte. Die genaue Feststellung, welche Bedienfunktion vorlag, oder die Dokumentation von Sprechbewegungen sei für eine Strafe nicht erforderlich.

Der ADAC weist darauf hin, dass die Rechtsprechung in der Frage, ob das bloße Halten ohne irgendeine Nutzung bereits für einen Handyverstoß ausreicht, bisher recht uneinheitlich war. Die Obergerichte seien aber fast alle auf die Auslegung eingeschwenkt, dass so ein Verhalten noch nicht ausreicht - etwa dann, wenn das Handy nur von einer Ablage auf den Beifahrersitz gelegt werden soll.

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Quelle; onlinekosten.
 
deswegen gibt es eben freisprecheinrichtigungen. und das handy sollte so fixiert sein, dass es auch im falle eines unfalls nicht zum wurfgeschoss wird.
allerdings bin ich in dem bereich eh absoluter verbots verfechter. auch essen, trinken, rauchen gehören für den fahrer verboten.
für mich geht dieses urteil voll in ordnung.
 
Was ist wenn das Smartphone im Halter festsitzt und per Bluetooth-Freisprecheinrichtung verbunden ist und man mit dem Finger nur den TouchScreen benutzt, um eine Nummer zu wählen bzw einzutippen??
Ist das dann auch verboten??
 
Denke schon, aber mit vernünftiger Software kann man ja sagen wen man anrufen möchte.
 
Ich denke nicht das es verboten ist, denn mit einer Handyhalterung, wird das Handy quasi zu Festeingebauten Gerät. Somit kann man es bedienen. Vergleichbar mit einem Radio / Festeingebautem Navi etc. Mann sollte sich aber nicht vom Verkehr ablenken lassen.
 
Was ist eigentlich mit den ganzen Rauchern im Auto?
Es werden die Zigaretten am Beifahrersitz / oder bei Frauen in der Handtasche gesucht.

Dann muss noch angezündet werden....
Ganz zu schweigen, was passiert wenn die glimmende Zigarette auf den Boden fällt. Dort muss man schnell sein. Nicht das der Stoff feuer fängt...

Aber nein... das ist ja völlig in Ordnung.

Das soll mal einer verstehen.

Ich finde, dass Handy und alle weiteren Sachen verboten gehören... Entweder Einheitlich oder gar nicht.
 
Selten soviel praxisfremden Quatsch von unseren Gerichten gehört wie diesen. Handynutzung verboten ist ja in Ordnung, aber in nur in der Hand halten muss doch erlaubt sein. Ansonsten dürfte ich auch kein Brot oder Apfel während der Fahrt in der Hand halten.
 
Das isja der Witz an der Sache, man kann sonst fast alles machen, nur kein Handy halten.
 
wie soll man festellen, wenn das Handy rot blinkt, das jemand Telefoniert hat, Das Rote blinken, hat doch nichts damit zu tun, Das kann irgendeine andre funktion hinweisen, man kann nur duch das Handy Protokoll , genau nachweisen, ob jemand telfoniert hat oder nicht. So ein Blinken reicht nicht aus.
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jap, zb man darf, das radio verstellen, das eignebaute Navi, währende der fahrt umstellen, aber man darf nichts mit dem handy machen, wenn es zb in eine handy halterung sitz. Total komische Rechsprechung.
 
zig Tausend € für ein auto ausgeben , aber keine 100 € für eine Freisprecheinrichtung . Verstehe wer will-
Das Argument das andere Sachen auch ablenken stimmt. Man kann aber nicht die Hände am Steuer festtackern um den Griff nach Süssigkeiten , Taschentuch oder Genitalien zu verhindern.
Jeder sollte so verantwortungsvoll sein sich auf den Strassenverkehr zu konzentrieren.
Fürs Handy gibt es dazu Lösungen die man vor der Fahrt aktivieren kann.
mfg psychotie
 
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