AW: Hammerattacke im Jobcenter: 13 Jahre Haft
ihm muss erstmal der vorsatz nachgewissen..
Richtig!
Diese unbeachtete Fragwürdigkeit zum vorgeworfenen aber unbewiesenen Mordversuch, sprang mir auch sofort ins Auge!
Es ist aber nichts Neues, das man Bedürftige nicht nur als Menschen dritter Klasse, sondern vielmehr auch als Menschen ohne Rechtsanspruch sieht!
Man schaut einfach nicht mehr so genau hin und beweisen muss man den Bedürftigen gegenüber schon einmal gar nichts! Nicht nur übliche Praxis in den Jobcentern, sondern inzwischen leider auch in vielen Gerichten!
In Urteilen gegen die Bedürftige kommt es daher auch oft nur zu folgenden unsachlichen Gerichtspruch:
"Der Angeklagte und oder Kläger hat einfach nicht glaubhaft dargetan" ! :emoticon-0165-muscl
Es wird also nichts mehr bewiesen, sondern einfach nur nach befangenen Glaube geurteilt! Jene Art der Urteilsfindung ist allerdings diktatorisch und keinesfalls mehr rechtstaatlich!
Da kann bedürftiger Angeklagter und oder Kläger noch soviel nach allgemeinen Empfangshorizont glaubhaft seine Unschuld darlegen, es wird ihm nichts nutzen, wenn der RTL 2 befangene Bild-Richter im Namen des Kapitals verurteilen will!
Und außerdem klagen ja auch sowieso alle Hartz IV Empfänger ohnehin nur so zum Spaß, gemäß diesem “Sozialrichter“ und der Schundzeitung hier!
Angemerkt sei, dass Klagen neben der enormen unbezahlten Arbeit, sehr wohl auch immer außergerichtliche Kosten verursachen, auf denen man trotz des Obsiegens oft als Bedürftiger sitzen bleibt.
Aber der Sozialrichter der da sein wahres ICH in der Dreckszeitung zum Besten gab, wird sicher auch einmal irgendwann von einem unheilbaren Krebsgeschwür beglückt werden. Hoffendlich kommt er zuvor in eine Pflegestation, damit sein Essen und das Liegengebliebene der anderen auch sodann vom Pfleger analog einer ungarischen Hafermastganz, in dessen Magen gestopft werden kann!