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PC & Internet Hacker darf vorerst nicht an Amerika ausgeliefert werden: 250 Jahre Haft drohen

Der in Deutschland inhaftierte Hacker Ercan Findikoglu darf vorerst nicht in die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main gekippt. Dem IT-Experten wird vorgeworfen, für den größten Cyber-Bankraub aller Zeiten verantwortlich zu sein. In Amerika drohen dem Täter bis zu 250 Jahre Haft.


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Knapp 40 Millionen US-Dollar soll der mutmaßliche Täter im Februar 2013 erbeutet haben. Die horrende Summe soll Ercan Findikoglu durch das Manipulieren des IT-System eines großen Bankdienstleisters auf eigene Konten transferiert haben können. Gemessen am Wert der Beute, zählt die Tat als größter Online-Diebstahl aller Zeiten. Die Aussage eines Kronzeugens führte im Dezember 2013 letztlich zur Verhaftung des Verdächtigen in Frankfurt am Main.

Da für die Tat kein spezifischer Standort benannt werden kann, ist bislang noch ungeklärt, in welchem Staat sich Findikoglu für sein mutmaßliches Verbrechen verantworten muss. Die Vereinigten Staaten von Amerika, deren Secret Service maßgeblich an den Ermittlungen beteiligt war, fordern ihrerseits die Auslieferung des Hackers. Das Frankfurter Oberlandesgericht stimmte einer Überstellung im August zu.

Das Bundesverfassungsgericht schritt nun jedoch ein und erklärte das Urteil für rechtswidrig. Wie die Richter entschieden, verstoße eine Auslieferung an Amerika gegen das Grundgesetz. In den USA könnte die Tat mit bis zu 250 Jahren Haft geahndet werden. Findikoglus Anwalt, Oliver Wallasch hatte argumentiert, dass eine derartige Strafe unverhältnismäßig sei und einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstelle. Weiter plane die US-Strafverfolgung, Anklage wegen "Verschwörung" zu erheben. Ein solches Vergehen existiert im deutschen Strafrecht nicht.

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das zwölfseitige Urteil des Gerichts als "juristische Ohrfeige" für das OLG Frankfurt am Main. Die Entscheidung, Findikoglu nach Amerika zu überstellen, verstoße gegen das Willkürverbot und beruhe auf spekulativen Behauptungen, heißt es aus Karlsruhe. Das OLG muss sich nun erneut mit der Sachlage auseinandersetzen und die Umstände genauer prüfen. Eine Überstellung des Hackers ist damit vorerst zumindest verschoben. Neben den Vereinigten Staaten, meldete auch die Türkei ein Auslieferungsgesuch an.

Quelle: gulli
 
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