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PC & Internet GVU warnt vor falschen Abmahnungen

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) warnt derzeit davor, auf eine neue Welle betrügerischer Abmahnungen hereinzufallen. Den Empfängern wird vorgeworfen, illegale Film- und Musikdateien heruntergeladen zu haben. Sie sollen per Bitcoin bis zu 500 Euro an die Erpresser bezahlen.

Kurz notiert: Der Name der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) ist in der Vergangenheit schon häufiger für Erpressungsversuche missbraucht worden. Diesmal wird in den E-Mails behauptet, dass über den Computer des angeschriebenen E-Mail Empfängers illegale Film- und Musikdateien downgeloadet wurden. Nach einigen verqueren Rechtsausführungen wird der Angeschriebene aufgefordert, einen Betrag zwischen 100 und 500 Euro per Bitcoin zu zahlen. Natürlich sollte man dies nicht tun, zumal die Abmahnungen nicht echt sind.

In einer Pressemitteilung weist man darauf hin, dass die GVU „grundsätzlich niemals Abmahnungen über E-Mail oder auf sonstigen Übertragungswegen“ verschickt. Bei Erhalt die E-Mail einfach löschen. Es handelt sich um einen recht geschickten Betrugsversuch. Die GVU wird lediglich im Auftrag ihrer Mitglieder aus den Bereichen Gaming, Film und dem Verlagswesen tätig. Deren Ermittler versuchen die Hintermänner von illegalen Online-Angeboten auszumachen, um im Anschluss Strafanzeige gegen die Betreiber zu stellen und die jeweilige Staatsanwaltschaft bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, sofern dies gewünscht ist.

GVU hüllt sich in Schweigen
Ansonsten ist es um die GVU in den letzten Monaten sehr ruhig geworden. Obwohl noch als Kontaktperson eingetragen, ging der ehemalige Geschäftsführer Jan Scharringhausen kürzlich in Rente. Er war Monate zuvor noch der Justiziar der GVU. Die Stelle der ehemaligen Pressesprecherin wurde überhaupt nicht mehr neu besetzt. Von daher ist mangels Personal nicht davon auszugehen, dass die GVU erneut eine eigene Urheberrechts-Konferenz organisieren wird.

Die einzige Erfolgsmeldung überhaupt war die Verurteilung des Betreibers der beiden illegalen Metin 2-Server „Cyperia“ und „Hardcore Reloaded“. Da der Angeklagte vollumfänglich ausgesagt hat, wurde er lediglich zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt. Zudem muss er einem gemeinnützigen Verein (nicht der GVU!) eine Spende in Höhe von 3.000 Euro zahlen.

Im September 2016 wurden beim Angeklagten im Rahmen einer Hausdurchsuchung PCs, Notebooks und Speichermedien zuzüglich zu einem Vermögen von rund 110.000 Euro beschlagnahmt. Der Vice President Customers & HR der Karlsruher Gameforge AG, Tomas Burck, sagte “Die Betreiber (der illegalen Metis 2-Server) tun das nicht, um die Community zu bereichern, sondern sich selbst – auf Kosten der Spieler. Das ist kein Kavaliersdelikt”.

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Quelle; tarnkappe
 

Anhänge

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"... Gesellschaft zur Verfolgung von... blablabla" Eine Firma die auf Verfolgungsbehörde macht. Jede Abmahnung der GVU ist falsch, ob von irgendwelchen posern oder direckt und unverfälscht aus dem Originalunternehmen der GVU!
 
Die sprechen von Raub. Diesen Straftatbestand gibt es in solchen Handlungen überhaupt nicht! Ihre Tätigkeit erstreckt sich vor allem auf Ermittlungen gegen sogenannte „Raubkopierer“. Ermittlungen von Privatpersonen eines Vereins gegen etwas, was es garnicht gibt. Jeder Hoschie kann da mitmachen. Es gibt keine Raubkopierer. Mich kotzt das immer an, wenn ich soetwas lese. Diese Typen müssten strafverfolgt werden, nicht jene, die diese Gruppe verfolgt. Der Kommentar: Dein Freund kann auch dein Feind sein, kommt mir aus den verfluchten Stasizeiten wieder ins Gedächnis und so ist es auch!

Die Tätigkeit der GVU erstreckt sich vor allem auf Ermittlungen gegen sogenannte „Raubkopierer“, die sich zum Beispiel in Release-Gruppen organisieren oder Tracker und illegale Streams anbieten.

Das hier ist Raub!
Raub § 249 StGB
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Das ist eine diffamierende Darstellung der GVU, eine dreiste Lüge und Kriminalisierung. Für mich ist das ein Anscheißer-Verein, Wichtigtuer, Poser und Verhinderer des freien Internets. Es wird nichts geraubt. Es wird nichts gestohlen. Deren Existenz ist sinnfrei.
 
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