Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Off Topic GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat entschieden, dass die bloße Abmeldung von der Gebühreneinzugszentrale nicht reicht, um keine Rundfunkgebühren mehr zu bezahlen. Der Betroffene muss darlegen, dass es in seinem Haushalt keine Geräte gibt.

Mit Urteil vom 8.10.2009 hat das Verwaltungsgericht Saarlouis entschieden, dass eine Rundfunkgebührenpflicht trotz Abmeldung von Rundfunkgeräten bestehen kann.

Das Gericht hält im Leitsatz der Entscheidung fest, dass die Erklärung des Rundfunkteilnehmers, alle in seinem Besitz befindlichen Rundfunkgeräte mit sofortiger Wirkung abgemeldet zu haben, nicht genüge, um ein Ende des Bereithaltens zum Empfang darzutun.

Darüber hinaus bestehe für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) keine Verpflichtung aus Treu und Glauben, den Rundfunkteilnehmer auf die fehlende Wirksamkeit einer solchen Abmeldung hinzuweisen. Nach Ansicht der Richter obliegt es dem Betroffenen, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass er in seinem Haushalt keine empfangsbereiten Rundfunk- und Fernsehgeräte hat.

Problematisch an diesem Urteil ist jedoch ein anderer Umstand. Der Betroffene meldete sich zwar bei der GEZ ab, parallel erklärte er jedoch, dass sich ein Fernseher und zwei Radios weiterhin in seinem Besitz befänden. Nachdem die Abmeldung Ende 2005 erfolgte, erhielt der Kläger im Juni 2006 einen neuen Gebührenbescheid. In diesem wurden rund 161 Euro ausstehende Rundfunkgebühren gefordert.

Es folgten weitere Gebührenbescheide. Widersprüche des Klägers wurden abgewiesen, bis dieser schließlich Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichte. Die ausstehenden Forderungen der GEZ waren inzwischen bei 743,30 Euro angelangt. Die negative Entscheidung des Verwaltungsgerichts beruht in erster Linie auf der Äußerung des Klägers, trotz Abmeldung weitere Empfangsgeräte bereitzuhalten.

So heißt es in der Urteilsbegründung: "Wie in dem Urteil der Kammer vom 18.01.2006 - 6 K 172/05 - (S. 7) festgestellt worden ist, hat der Kläger zur damaligen Zeit ein Fernseh- und zwei Radiogeräte zum Empfang bereit gehalten. Er war daher unabhängig von der individuellen Nutzung als Rundfunkteilnehmer gemäß § 1 Abs. 2 RGebStV gebührenpflichtig."

Konkret vermissten die Richter in der Abmeldung eine Erklärung, wieso sich keine Rundfunkgeräte mehr im Besitz des Klägers befanden:

"Die Abmeldung verlangt zudem einen eindeutigen Erklärungsinhalt mit der Schilderung eines individuellen Lebenssachverhalts, aus dem sich unmissverständlich ergibt, dass der die Anzeige abgebende Rundfunkteilnehmer bestimmte Rundfunkempfangsgeräte ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr zu Empfang bereithält. Fehlt der korrekte Erklärungsinhalt, so liegt keine wirksame Abmeldung vor."

Da der Kläger bei seiner Abmeldung nicht schilderte, was mit den verbliebenen Geräten passiert sei, wäre die GEZ zurecht von einer weiteren Bereithaltung selbiger ausgegangen. Das Urteil kann hier im Volltext gelesen werden.

Quelle: magnus.de
 
AW: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

Das wird ja immer schlimmer. Demnächst verlangt die GEZ noch eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) sowie ein polizeiliches Hausdurchsuchungsprotokoll damit die Abmeldung vielleicht anerkannt werden könnte.
 
AW: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

Ja absoluter Schwachsinn das Ganze.

Vieleicht ändert sich das ja mit dem neuen Vorschlag: Nicht mehr nach Geräten wird die Gebühr erhoben, sondern 1x Pro Haushalt.

Eins müßte dann auf alle Fälle passieren: Die Gez Zentrale ist dann überflüssig und gehört aufgelöst. Die enormen Kosten dieser Behörde kann dann ja eingespart werden(neben den Kosten für ihre Häscher).

Diese Kosten der Einsparung muß dann auf die Gebühr umgelegt werde, so dass die Gebühr erheblich gesenkt werden könnten.

Ein weiterer Schritt wären Kosten Einsparungen bei den Sende Anstalten.

So muß nicht jeder Sender Ü Wagen haben und die auch mehrfach einsetzen. ARD 1,2,3,4 schickt Ü Wagen, alle Dritten schicken Ü Wagen, das ZDF u.s.w
Das könnte ein gemeinsamer Service für aller Sender betreiben und diese Aufnahmen kopieren und versenden.

Das würde die Gebühr wieder senken ohne Qualitäts Einbußen.

Bestimmt gäbe es noch viel mehr Möglichkeiten der Kosten Senkungen(und damit Gebühren Senkung) ohne Qulitäts Änderungen, wenn man es denn will.

Ich bin kein Verfechter der Abschaffung der GEZ. Dazu sind mir die öffentlich rechlichen Sender viel zu wichtig.
Zumal die privaten Sender immer mehr auf Bild Niveau abrutschen.


Mlg piloten
 
AW: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

Bitte auch dieses Urteil im Kontext lesen, der Beklagte hat ja eingeräumt, dass er Rundfunkgeräte bessesen hat. Daher muss er zahlen.

ausserdem, was inrerssiert ein Verwaltungsgericht, gegen so ein Urteil würde ich in Berufung gehen und im Zweifelsfall vor das Verfassungsgericht ziehen. Ich behaupte, mit Hinweis auf Art 1, würde des Menschen ist es nicht haltbar, dass ein Mensch der GEZ seine Beweggründe und vorallem seine Lebensumstände dalegen muss. Insbesondere wird hier ja davon ausgegangen, dass der Beklagte aus Armut handeln könnte.
 
AW: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

Ich habe den Context jetzt nicht finden können.
Aber wenn der Angeklagte aus Armut die Geräte abgemeldet hat,
ist es doch Warscheinlich das er Arbeitslos oder sogar Harz 4 ist.
Und da gibt es doch die Möglichkeit der Befreiung von der GEZ.
Und das mit der Abmeldung stimmt, habe ch schon mehrmals mitbekommen.
Er hätte ja einfach Sagen können das er eine neue Freundin hat und fast gar nicht mehr zu Hause ist, mit der Überlegung zu ihr zu ziehen.
Das reicht als Grund bei denen.

 
AW: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

Moderne Raubritter lassen sich ungern ihr
Illegal legales Brot vom Tisch holen.
GEZ hat seine Berechtigung, keine Frage aber
nur dann, wenn der Bürger die Wahl hat und nicht
unter diesem Zwang steht. Einfache Lösung, die
Öffentlich Rechtlichen müssen verschlüsselt werden.

Den jetzigen Zustand könnte man auch als
Betrug am Volk bezeichnen.
:emoticon-0164-cash: :357:
 
AW: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

Ich habe mich bzw. meine Frau vor gut 1 Jahr nun abgemeldet. 1 Jahr lang musste ich/wir keine GEZ Zahlen. Durch dieses Urteil fühlt sich jetzt die GEZ gestärkt und senden uns nun eine Rechnung für das aktuelle Quartal. Jetzt drehen die wohl ab.
 
Zurück
Oben