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GEZ-Reform bietet "keine Fluchtmöglichkeit"

Medientreffpunkt: GEZ-Reform bietet "keine Fluchtmöglichkeit"

Über den Wechsel von der gerätebezogenen GEZ-Gebühr zur Haushaltsabgabe ab 2013 haben Experten am gestrigen Dienstag auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland in Leipzig diskutiert. Auch der künftige Namen der Gebühreneinzugszentrale wurde im Rahmen der Diskussion enthüllt.

Unter dem Motto "Historischer Umbruch - Von der
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zur Abgabe" wurde unter anderem geklärt, für wen das neue Modell Vor- und Nachteile bringen wird. In der Podiumsdiskussion herrschte im Großen und Ganzen Einigkeit, dass das neue Beitragsmodell ab 2013 zu mehr Gebührengerechtigkeit führen wird. Stärkster Befürworter war dabei Reiner Dickmann, ehemaliges Mitglied und stellvertretender Vorsitzender der KEF, der wohl den besten und tiefsten Einblick in den Prozess zur Durchsetzung des neuen Modells hat.

Kritische Fragen von Moderator Jörg Wagner (RBB) blieben allerdings nicht aus. So wollte er wissen, ob das neue Beitragsmodell nicht den freien Willen einschränke und deshalb verfassungswidrig sei. Hierauf fand Christoph Degenhart vom Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eine passende Antwort. Er vertrat die Meinung, dass der Beitrag zwar vernünftig sei und dass man ihn keinesfalls in Frage stellen brauche. Jedoch seien noch "Nachjustierungen" nötig, beispielsweise wenn es um unverhältnismäßige Mehrfachbelastungen ginge.

Weiterhin sei es bedenklich, dass auch diejenigen zur Kasse gebeten werden, die überhaupt kein Rundfunkgerät besitzen. "Es geht um die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen", so Degenhart. Ferner prognostizierte er, dass es mit Sicherheit Kläger geben werde, die sich durch eine Verfassungsbeschwerde der Zahlungspflicht entziehen wollen. Die Wahrscheinlichkeit Recht zu bekommen, sei laut Degenhart sehr gering, da bereits in vergleichbaren älteren Urteilen immer im Zweifel für die Gebührenpflicht gesprochen wurde.

Marc Jan Eumann, Staatssekretär im Ministerium für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien in Nordrhein-Westfalen und Vorsitzender der SPD-Medienkommission, befürwortete zunächst das neue Beitragsmodell, da es unterm Strich mehr Gerechtigkeit gebe. Auch Peter Weber, Justiziar vom ZDF, begrüßte insgesamt die Änderungen ab 2013 und sprach von einer "höheren Beitragsgerechtigkeit". So würden ganze 90 Prozent des privaten Bereichs weniger oder gleich viel zahlen als bisher.

Anders sieht es jedoch im gewerblichen Bereich aus. Hier würden insbesondere große Unternehmen deutlich stärker finanziell belastet, wie Eumann erläuterte. Nicht zu vergessen seien zudem diejenigen, die bis jetzt nur eine Grundgebühr bezahlen, ab 2013 aber das Dreifache entrichten müssen. Da in der jetzigen Unternehmensbezeichnung das Wort "
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" enthalten ist und ab 2013 deutlich darauf hingewiesen werden soll, dass dann ein "Beitrag" eingezogen wird, wird im Rahmen der Umstellung eine Namensänderung der
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bevorstehen.

Hier wurde Eumann konkret und verriet zum Ende der Diskussion, welchen Namen die GEZ künftig erhalten soll. Die Gebühreneinzugszentrale wird ab 2013 "ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice" heißen. Ob man damit einen positiven Imagewandel erzielt und das Unternehmen in ein besseres Licht rückt, mag dahingestellt sein.

Hintergründe zur reformierten Rundfunkgebühr und der künftigen Rolle der GEZ lesen Sie in unserem Thema des Monats:
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.

Quelle: Digitalfernsehen
 
TV-Gebühren: Auch Schweizer sollen Haushaltsabgabe zahlen

Die Schweizer Regierung will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig über eine Abgabe finanzieren, die von allen Haushalten erhoben werden soll. Der Link ist nicht mehr aktiv. hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach die derzeitige gerätebezogene Empfangsgebühr – mit gewissen Ausnahmen – durch eine allgemeine Abgabe für Radio und Fernsehen abgelöst werden soll.

Im Rahmen der Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) wird dies damit begründet, dass auch Geräte wie Smartphones, Computer und Tablets den Radio- und Fernsehempfang ermöglichen und nicht mehr klar sei, was als Empfangsgerät gelten müsse. Die Neuregelung Link ist nicht mehr aktiv. der Bundesrat mit dem bisher hohen Verwaltungsaufwand und den notwendigen Kontrollen in den Haushalten und Betrieben.
Keine Abgabe für Radio und TV bezahlen sollen nach wie vor Personen, die Existenzsicherungsleistungen beziehen. Vorgeschlagen wurde vom Bundesrat, dass künftig auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 500.000 Schweizer Franken (416.425 Euro) keine Abgabe mehr entrichten müssen. Dies trifft laut Regierungsangaben auf rund 70 Prozent aller Unternehmen zu.

Die jährlichen Empfangsgebühren für TV und Radio betragen in der Schweiz derzeit rund 460 Franken (380 Euro). Wegen des zu erwartenden künftig höheren Gebührenaufkommens sei mit einer kleinen Absenkung der Radio- und Fernsehabgaben zu rechnen,
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Martin Dumermuth, Direktor des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM), dem Schweizer Radios DRS. Nach seiner Schätzung könnte dies etwa 10 Prozent der heutigen Gebühr ausmachen.

Seit Ende vergangenen Jahres ist die Haushaltsabgabe auch in Deutschland
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, Anfang 2013 tritt die Neuregelung in Kraft. Bis es in der Schweiz auch soweit ist, muss der Entwurf noch durch das Gesetzgebungsverfahren. Schließlich müssen noch die Räte beider Kammern des Parlaments die Vorschläge annehmen.

Quelle: heise.de
 
GEZ findet Namen für neue Haushaltspauschale

Die ab 2013 verpflichtend geltende Haushaltspauschale erhält den Namen "Beitragsservice". Auch ein neues Logo wird es geben.

Germanisten würden es Euphemismus nennen, der Spiegel titelt etwas polemisch "Zwang heißt jetzt Service": Die ab 2013 für alle Bürger geltende Haushaltspauschale, welche die aktuellen GEZ-Gebührenregelung ersetzt, wird "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" heißen. Dies bestätigte der WDR der Nachrichtenagentur dapd.

Gelten wird das neue Gebührenmodell ab 1. Januar; die Kostenhöhe von 17,98 Euro bleibt in den nächsten Jahren stabil. Auf der Internetseite "rundfunkbeitrag.de" klären ARD und ZDF bereits über die neuen Regelungen auf.

Der Name der Haushaltspauschale wurde bei der EU-Markenagentur HABM bereits registriert, gemeinsam mit einem neuen Logo. Außerdem haben die öffentlich-rechtlichen Sender die Domains "beitragsservice.de" und "ard-zdf-beitragsservice.de" sichern lassen.

Quelle: quotenmeter
 
Der Name "Beitragsservice" ist irreführend, da kein wirklicher Service geleistet wird.

Same Shit, more Money.


Geändert wurde übrigens auch die Möglichkeit, sich abmelden zu können.


Obwohl die Tatsache der "Haushaltspauschale" schon lange bekannt ist....

Was kommt als Nächstes?

Eine Keller- und Fenstersteuer für Obdachlose auf der Straße?

Eine Campingsteuer für Urlauber, die zufällig an Campingplätzen vorbeifahren?

Eine Gedächtnisverlussteuer für alle; man könnte ja schließlich dement werden?

Oder noch besser:
Eine generelle Unterhosensteuer.

Diese könnten ja beschmutzt werden = Wasserverbrauch beim Waschen.

Führt lieber die Palamentarier-Versagens-Steuer im Bundestag ein!

Sie könnten ja eventuell blödsinnige Entscheidungen treffen.

Gruß

fisher
 
Wenn ich jetzt gezwungen werden diese Abgabe zu zahlen, dann frage ich mich wieso ganz Europa alles für Lau glotzen darf?
Verstehen die Vollpfosten von der GEZ das unter Gerechtigkeit!?
 
Der neue Rundfunkbeitrag (GEZ) kommt

Schon GEZ-gezahlt? Ab Neujahr 2013 kommt der Rundfunkbeitrag und löst dann die heutige GEZ-Rundfunkgebühr ab. Im Klartext heißt das: Ab 2013 gibt es die Haushaltsabgabe. Eine Wohnung , ein Betrag unabhängig davon, wie viele Personen dort leben oder wie viele Rundfunkgeräte zum Einsatz kommen. Privathaushalte zahlen monatlich 17,98 Euro, egal ob man die Sender von ARD und ZDF via Fernseher, PC,Handy oder Radio haben will oder nicht. Jeder zahlt für jeden. Selbst dann wenn man keinen Fernseher oder Rundfunkfähige Geräte hat. Selbst Unternehmen, Vereine und Kindergärten müssen dann zahlen. Großkonzerne wie Media Markt, Saturn und Sixt berappen den Rundfunkbeitrag pro Betriebsstätte. Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag beim Bundesverfassungsgericht gibt es bereits. Ausgang ungewiss.


Einer zahlt für alle:
Ein Familienmitglied entrichtet den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung und muss angemeldet sein. Beitragspflichtig sind nur volljährige Personen. Auch erwachsene Kinder, die ein eigenes Einkommen haben, zahlen künftig keinen eigenen Rundfunkbeitrag, wenn sie noch in der Wohnung ihrer Eltern leben und für diese bereits der Beitrag geleistet wird. Der Beitrag für die Wohnung deckt auch die privaten Autos aller Bewohner ab. Wer wenig Geld hat und bestimmte staatliche Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter erhält, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, leisten einen ermäßigten Beitrag und zahlen nur ein Drittel. Taubblinde Menschen sind wie bisher von der Zahlungspflicht befreit.

Quelle: globalsat.de
 
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