GEZ fordert Gebühr von geistig behinderter Frau mit 180 Euro Monatslohn
Immer wieder bekam der Vater der 29-jährigen Monika M. Briefe der GEZ, mit der Aufforderung, dass alle Erwachsenen im Haushalt mit eigenem Einkommen verpflichtet wären, sich bei der GEZ anzumelden und zu zahlen.
Mehrmals teilte der Vater mit, dass seine Tochter zu 100 Prozent behindert sei und ihr Einkommen aus der Behindertenwerkstatt gerade einmal 180 Euro pro Monat betrage. Um weitere Mahnbriefe zu vermeiden, empfahl die GEZ, die behinderte Tochter anzumelden und nachträglich zu befreien. Nach drei Monaten Befreiung schickte die GEZ erneut Mahnbriefe, da die Befreiung nur für Behinderte mit "erheblicher Hör- oder Sehbehinderung oder dauerhaftem Gebundensein an die Wohnung" gelte. "Also muss ich noch bis an mein Lebensende regelmäßig Befreiungsanträge an die GEZ stellen", so der Vater.
Immer wieder bekam der Vater der 29-jährigen Monika M. Briefe der GEZ, mit der Aufforderung, dass alle Erwachsenen im Haushalt mit eigenem Einkommen verpflichtet wären, sich bei der GEZ anzumelden und zu zahlen.
Mehrmals teilte der Vater mit, dass seine Tochter zu 100 Prozent behindert sei und ihr Einkommen aus der Behindertenwerkstatt gerade einmal 180 Euro pro Monat betrage. Um weitere Mahnbriefe zu vermeiden, empfahl die GEZ, die behinderte Tochter anzumelden und nachträglich zu befreien. Nach drei Monaten Befreiung schickte die GEZ erneut Mahnbriefe, da die Befreiung nur für Behinderte mit "erheblicher Hör- oder Sehbehinderung oder dauerhaftem Gebundensein an die Wohnung" gelte. "Also muss ich noch bis an mein Lebensende regelmäßig Befreiungsanträge an die GEZ stellen", so der Vater.