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Gericht legt Latte für Befreiung von ARD/ZDF-Rundfunkgebühr etwas tiefer

Das Bundesverfassungsgericht macht es finanziell nicht auf Rosen gebetteten Menschen in Deutschland künftig einfacher, sich von der ARD/ZDF-Rundfunkgebühr befreien zu lassen. Gleich zwei Verfahren wurden im Sinne der Gebührenzahler entschieden.

Zuschauer müssen demnach immer dann nichts bezahlen, wenn nach Abzug der Rundfunkgebühren weniger Geld in der Haushaltskasse verbleibt als es das Existenzminimum vorsieht.
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. Die Richter stützten sich dabei auf den allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz, weil der Empfänger eines Zuschlages zum Arbeitslosengeld II gegenüber eines Empfängers ohne Zuschlag benachteiligt und schlechter gestellt sei. Mit anderen Worten: Der Kläger ist gegenüber Sozialleistungsempfängern benachteiligt, weil er auf den dem Regelsatz entsprechenden Teil seines Einkommens zurückgreifen muss, um einen Teil der Rundfunkgebühren zu entrichten.

Quelle: Sat+kabel

Das Urteil
Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren



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Quelle: Pressemitteilungen Das Bundesverfassungsgerichts
 
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