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Hardware & Software Gesetz soll Routerzwang beim Internet-Zugang verhindern

Wirtschaftsministerium legt Gesetzesentwurf gegen Routerzwang vor
Silberstreif am Horizont: Das BMWi macht Ernst und will nun wie versprochen per Gesetz gegen Zwangsrouter vorgehen. Die Regelung soll auch für Kabelnetze gelten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) will am Mittwoch einen Referentenentwurf veröffentlichen, der die freie Wahl eines Endgeräts für den Breitbandanschluss des Anwenders festklopft. Damit will das BMWi die bisherige Praxis einiger Netzbetreiber unterbinden, für den Netzzugang ausschließlich von ihnen vertriebene Endgeräte zuzulassen.

Auch für Kabelnetzbetreiber
Dem heise Netze vorliegenden Entwurf zufolge sollen im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) alle Arten von Endgeräten (Router, Kabelmodem) berücksichtigt werden. Dies trage der EU-Richtlinie über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsendeinrichtungen Rechnung, heißt es dazu aus dem Ministerium. Ergänzend soll im Telekommunikationsgesetz (TKG) der Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz als passiver Netzabschlusspunkt definiert werden. Damit will das Ministerium die aktuelle Praxis einiger Anbieter beenden, den Zugangspunkt zum öffentlichen Netz in ihrem eigenen Router zu definieren.

Das BMWi will mit dem Entwurf einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Wörtlich steht dort: "Wir wollen eine gesetzliche Klarstellung für den Netzzugang von Telekommunikationsanbietern. Nutzerinnen und Nutzer müssen die freie Auswahl an Routern behalten. Daher lehnen wir den Routerzwang ab. Die zur Anmeldung der Router (TK-Endeinrichtungen) am Netz erforderlichen Zugangsdaten sind den Kundinnen und Kunden unaufgefordert mitzuteilen.“

Zeitplan gegen Zwangsrouter
Der Referentenentwurf wurde bereits mit den weiteren Ministerien abgestimmt, nun können die Regierungen der Bundesländer sowie die betroffenen Branchenverbände Stellung nehmen. Danach soll "unverzüglich" die Europäische Kommission benachrichtigt werden, um anschließend "schnellstmöglich durch einen Kabinettsbeschluss das Gesetzgebungsverfahren einzuleiten". "Unverzüglich" und "schnellstmöglich" dehnen sich jedoch in diesem Fall freilich auf einige Monate. Eine feste Aussage zur Verfahrensdauer sei daher nicht möglich, ergänzt das BMWi. Auf Abhilfe hoffende Nutzer müssen sich also noch eine Weile gedulden.

Besonders Kabelnetzbetreiber haben sich immer wieder gegen eine vollständige Öffnung des Routermarkts gewehrt und damit anscheinend auch wiederholte Anläufe des BMWi gebremst, eine entsprechende Verordnung von der dem BMWi unterstellten Bundesnetzagentur festlegen zu lassen. Noch Anfang 2014 meldete die Agentur, eindeutig gegen Zwangsouter vorgehen zu wollen, vollzog aber einige Monate später eine 180-Grad-Wendung. In ihrer Transparenz-Verordnung hat sie den Routerzwang zwischenzeitlich sogar verfestigt.

Nun kommt auf diese Netzbetreiber Arbeit zu; sie müssen für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben administrative und technische Vorkehrungen treffen. Dass das – anders als von Kabelnetzbetreibern behauptet – keine bedeutsamen Hürden sind, zeigt ein Blick ins kleine Belgien, wo ähnliche Vorgaben im Rahmen anderer Liberalisierungsbestrebungen längst umgesetzt sind. Mit Blick auf die Umstellungsmaßnahmen sieht der aktuelle Gesetzentwurf aber eine Übergangsfrist von sechs Monaten vor.

Gegen Marktabschottung
Weshalb sich das BMWi Zwangsroutern entgegenstellt, wird aus der Erläuterung ersichtlich. Diese deckt sich weitgehend mit Argumenten, die Router-Hersteller, Verbände und Verbraucher immer wieder vorgebracht haben. Netzbetreiber, die ausschließlich eigene Router am Breitbandanschluss des Anwenders zulassen, berufen sich zwar darauf, dass Router die Netzabschlusspunkte seien und somit die teilnehmerseitige Netzzugangsschnittstelle (für Telefon, WLAN etc.) darstellen.

Deshalb seien Router integrale Bestandteile des Betreibernetzes und würden hinsichtlich Ausstattung und Verwaltung dem Netzbetreiber unterstehen. Doch eine solche Vorgabe verhindere die freie Produktauswahl seitens der Kunden. Das wiederum beschränke den Wettbewerb. Das BMWi sieht zudem auch die Gefahr einer Abhängigkeit der Router-Hersteller von wenigen Abnehmern.

Der nun vorgelegte Referentenentwurf soll diese Praxis beenden. Der Netzabschlusspunkt kann demnach nicht mehr auf eine von den Netzbetreibern beliebig zu definierenden Schnittstelle in einem zusätzlichen Gerät verlagert werden. Vielmehr dürfen Verbraucher ihre Telekommunikationsendeinrichtungen (Router) direkt oder indirekt an den Netzabschlusspunkt und damit an das öffentliche Telekommunikationsnetz anschließen, unterstreicht das BMWi. Die Netzbetreiber müssen den Kunden künftig die hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

Quelle: heise
 
AW: Gesetz soll Routerzwang beim Internet-Zugang verhindern

Moin,

das ist schon mal ein Schritt in die richtige Richtung und es wäre ein Traum, wenn das BMWi das Ganze auch auf Sky etc ausweiten würde !
PRO Freie Receiverwahl !

Frodo
 
Routerzwang: Das sagen die Provider zu den neuen Regelungen

Das Wirtschaftsministerium will in den neuen Regelungen den Routerzwang abschaffen. Wir haben einige DSL- und VDSL-Anbieter sowie Kabel Deutschland gefragt, was sie davon halten. Dabei warnen Vodafone und KDG ins*besondere vor den Über*legungen zum Netz*abschluss*punkt.

Vor Kurzem haben wir schon darüber berichtet, dass das Wirtschafts*ministerium eine freie Wahl des Endgerätes möchte. Dementsprechend hat das Ministerium einen Referentenentwurf zu einem "Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekom*munikations*endgeräten" veröffentlicht. In diesem wird die Herausgabe der Zugangs*daten durch die Anbieter gefordert und jeder Kunde sollte sein Endgerät frei wählen können. Im Rahmen dessen haben wie bei einigen Anbietern von DSL- VDSL- und Kabel-Internet-Anschlüssen um eine Statement zu den neuen Regelungen nachgefragt.

Vodafone und Kabel Deutschland zur Routerzwang-Regelung
Von Vodafone und dem Vodafone-Unternehmen Kabel Deutschland haben wir ein ausführliches Statement zu den wichtigsten Punkten des Referentenentwurfs erhalten. Die Vodafone-Pressestelle äußert sich wie folgt zum Punkt Routerwahl: "Bei Vodafone und Kabel Deutschland gibt es keinen Zwang bezüglich der eingesetzten Router-Hardware. Der Kunde kann auch heute schon prinzipiell die Hardware seiner Wahl hinter dem Modem einsetzen - im DSL-Bereich kann er sogar das von uns gelieferte Modem austauschen. Allerdings stellen wir bei den Routern erhebliche Qualitätsunterschiede fest, sodass wir die Modelle, die wir aktiv vermarkten, sehr genau auswählen. Im Interesse der Verbraucher sollte der Gesetzgeber im Rahmen seiner geplanten Regelung die Hardware-Hersteller in die Pflicht nehmen, eine exzellente Dienstqualität (Bandbreite, Sprachqualität) zu liefern. Es muss sichergestellt werden, dass die Netzbetreiber auch bei Fremd-Routern komplexe Entstörungen und zuverlässige Sicherheits*updates bewältigen können. Ebenso muss verhindert werden, dass ein einzelner Kunde mit einem qualitativ minderwertigem Router viele andere Kunden beeinträchtigt. Diese Gefahr besteht vor allem bei Kabel- und Vectoring-Technologien."

Zum zweiten wichtigen Punkt - Netzabschlusspunkt - meint Vodafone: "Vodafone und Kabel Deutschland warnen eindringlich vor Überlegungen, den Netzabschluss*punkt einheitlich über alle Festnetztechnologien hinweg als 'Dose in der Wand' festzulegen. Dieses widerspräche den technischen Gegebenheiten im Kabel und wäre in Europa ohne Beispiel. Denn anders als in Kupferdoppelader-Netzen (DSL) gibt es in Kabelnetzen ('Shared Medium') keine dedizierte, individuell vom Netzbetreiber adressierbare physische Anschlussleitung zum Kunden.

Vielmehr ermöglicht erst das Kabelmodem als Netzabschlussgerät im Zusammenspiel mit der Gegenstelle im Kabelnetz (sog. Cable Modem Termination System, CMTS) die Bereitstellung der individuellen Dienste für den Endkunden. Ein Kabelmodem erfordert deshalb zwingend eine gerätespezifische, kabel*netzbetreiber*individuelle Konfigurations*firmware, um die Dienste gegenüber dem Endkunden erbringen zu können. Diese muss grundsätzlich über die Netzbetreiber gesteuert und an netzseitige Veränderungen angepasst werden können. Das Kabelmodem bildet daher den Netzabschlusspunkt und lässt sich folglich auch nicht als 'Endgerät' umdefinieren."


Die Statements bzw. Antworten von 1&1 und o2
Auch die DSL- und VDSL-Provider 1&1 und o2 haben wir um ein Statement gebeten. So stehe es den Kunden laut 1&1 schon jetzt frei, zuhause einen anderen Router einzusetzen als das mitgelieferte Gerät. Für die Einrichtung des Routers werden allerdings die Zugangsdaten benötigt, diese kann der Kunde 1&1 zufolge im geschützten Kundenbereich online abrufen. Der Bereich ist auch als 1&1 Control-Center bekannt. Der Anbieter weist an dieser Stelle auf folgendes hin: "Dabei ist allerdings zu beachten, dass 1&1 den Kunden nicht mit Firmware-Updates oder individuellem Support zu seinem Routermodell unterstützen kann."

Netzbetreiber o2 teilte uns zu den Router-Plänen folgendes mit: "Wir sehen bei unseren Kunden eher einen Wunsch nach einem konkreten Router-Modell/Hersteller (AVM) als den allgemeinen Wunsch, sich irgendein Gerät selbst im Fachhandel auszusuchen. Darauf haben wir reagiert und bereits im April 2014 das Premium Gerät von AVM (FRITZ!Box 7490) in unserem Hardware Portfolio mit aufgenommen. Auch in Zukunft werden wir Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden analysieren und bei Bedarf darauf reagieren. Darüber hinaus ist es wichtig zu verstehen, dass beim Kunden evtl. vorhandene Router von anderen Netzanbietern entsprechend konfigurierbar für unsere Produkte und unser Netz sein müssen. Dies ist aktuell nicht der Fall."

Quelle: teltarif
 
Routerzwang: Netzbetreiber gegen Gesetz für freie Routerwahl

Wie erwartet, erntete das BMWi in der öffentlichen Konsultation zum geplanten Gesetz für die freie Routerwahl nicht nur Zustimmung. Dabei steht die Schwäche einiger Widersprüche in erstaunlichem Kontrast zur Hartnäckigkeit der Ablehnung.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat ohne viel Aufhebens die eingegangenen Stellungnahmen zum geplanten Gesetz zur freien Routerwahl veröffentlicht. Das BMWi hatte am 25. Februar einen Referentenentwurf vorgelegt, um "eine freie Gerätewahl bei Routern zu ermöglichen und mehr Wettbewerb zu schaffen". Verbände und Unternehmen waren bis 20. März 2015 eingeladen, den veröffentlichten Gesetzesentwurf zu kommentieren.

Die Bundesregierung hatte sich damit schlussendlich selbst wie während der Koalitionsverhandlungen angekündigt, gegen die Zwangsrouterpraxis einiger Netzbetreiber gestellt, darunter Kabel Deutschland, Unity Media oder auch Telefónica. Seit 2013 anhaltende Versuche, die Bundesnetzagentur zu einer Richtlinie zu bewegen, waren gescheitert, obwohl die Agentur anfangs sogar zusicherte, Zwangsrouter untersagen zu wollen.

Tadel vom BMWi
"Die Vorgabe einiger Netzbetreiber, ausschließlich eigene Router zuzulassen, verhindere nicht nur eine freie Produktauswahl für die Verbraucher, sondern beschränke auch den Wettbewerb", tadelt das BMWi nun selbst, denn "die Hersteller von Routern und Modems stünden in hoher Abhängigkeit einiger weniger Netzbetreiber".

Zum Referentenentwurf haben sich insgesamt 24 Verbände und Organisationen schriftlich geäußert, darunter auch wie erwartet eine überschaubare Zahl von Gegnern der freien Routerwahl, nämlich in der Hauptsache Netzbetreiber, die den Routerzwang praktizieren. Beispielsweise wendet der Kabelnetzbetreiber UnityMedia ein: "Welcher Netzbestandteil in technischer Hinsicht als Netzabschlusspunkt zu definieren ist, wird in keiner der Richtlinien vorgegeben und soll danach auch nicht von der Regulierungsbehörde vorgegeben werden können, sondern obliegt dem jeweiligen Netzbetreiber."

Doch einer näheren Überprüfung hält diese Behauptung nicht Stand. Beispielsweise fordert die Europäische Kommission von den öffentlichen Netzbetreibern "so viele offene Standards an den Schnittstellen wie nur möglich" (Punkt 9 und 9.1 des "Guidance on Interface Publication by Public Telecommunications Network Operators").

Lückenhafte Kenntnisse
Außerdem behauptet UnityMedia, dass frei vom Nutzer gewählte Router zur "Beeinträchtigung eines ganzen Clusters mit mehreren hundert Teilnehmern führen" könnten. In der Folge seien "garantierte Bandbreiten, Sicherheitsfeatures und weitere Services nicht mehr im gewohnten Umfang" zu leisten.

Dieser Einwand hält nicht einmal einer oberflächlichen Überprüfung stand: Allein in den USA sind an den diversen Kabelnetzen über 50 Millionen Teilnehmer angeschlossen und Kunden können nach Belieben zwischen Router-Miete und einem frei am Markt erhältlichen Gerät wählen. Störungsmeldungen der Kabelbetreiber aufgrund von freier Gerätewahl sind bisher aber nicht bekannt geworden. Insgesamt erscheinen die Einwände von UnityMedia überraschend schwach und stehen in auffälligem Kontrast zum Widerstand des Netzbetreibers gegen eine freie Routerwahl.

Zwischenschritt auf dem Weg zum Gesetz
Mit der Veröffentlichung der Kommentare ist ein erster Zwischenschritt auf dem Weg zur Verabschiedung vollzogen. Im nächsten soll die EU-Kommission das Gesetz notifizieren wird der Entwurf der EU zur Stellungnahme durch die Kommission und Mitgliedsstaaten vorgelegt (notifiziert). Fachleute halten es für möglich, dass Gegner des Gesetzes bei der EU-Kommision Einspruch erheben. Ob dieser Schritt den Vorgang aufhalten wird, lässt sich nicht absehen. Nach aktuellem Stand erwartet das BMWi den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens "voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2015".

Bis es so weit ist, finden Nutzer offenbar kein Gehör bei den Routerzwang-befürwortenden Betreibern; eine auch gesichtswahrende Lockerung der Richtlinien kommt Lesermeldungen zufolge nicht in Frage. Verbraucher bemängeln, dass Zwangsrouter oft veraltet sind, sowohl was die Ausstattung angeht als auch, was die Sicherheit betrifft. Außerdem müssen Nutzer weiterhin haften, falls es Angreifern gelingt, Sicherheitslücken an solchen Geräten für kriminelle Zwecke zu missbrauchen, obwohl Nutzer bei Zwangsroutern oft keine Sicherheitsaktualisierungen selbst einspielen können. Im Mobilfunk stand und steht die freie Endgerätewahl hingegen außer Frage.

Quelle: heise
 
Routerzwang: Wirtschaftsministerium bekräftigt Vorgehen für freie Routerwahl

In der neuen Version des Gesetzesentwurfs zur freien Modem- und Routerwahl präzisiert das Ministerium seine Absicht, gegen einen abgeschotteten Markt vorgehen zu wollen. Das dürfte beispielsweise Nutzern von VoIP-Diensten zu Gute kommen.

Die Bundesregierung hat wie angekündigt ihren Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeraten" bei der EU notifziert. Das inzwischen auch öffentlich einsehbare Dokument trägt das Datum vom 2.4.2015. Mit dem Gesetzentwurf wendet sich die Bundesregierung, wie während der Koalitionsverhandlungen angekündigt, gegen eine Abschottung des Endgerätemarkts.

Bisher können Netzbetreiber Verbrauchern vorschreiben, welche Geräte sie am Anschluss betreiben sollen, ob Modem oder Router mit integriertem oder externem Modem. Sie nutzen dafür Unschärfen in der bisherigen Regelung und behaupten, dass auch Kommunikationsendgeräte zum Netz des Betreibers gehören können. Daher sind sie bisher auch nicht verpflichtet, Zugangsdaten zu eigenen Dienste wie der Telefonie an Kunden herauszugeben. An solcher Weigerungshaltung scheitert dann der Einsatz fremder Geräte an den jeweiligen Anschlüssen.

Das BMWi widerspricht der Auffassung, dass Endgeräte zum Netz des Betreibers gehören und benennt ausdrücklich einen "passiven Netzabschlusspunkt", an den Verbraucher beliebige, für den Betrieb geeignete und zugelassene Geräte anschließen können. "Passive Netzabschlusspunkte", so das BMWi in der Gesetzesvorlage, "sind zum Beispiel der klassische TAE-Übergabepunkt oder Splitter" – aber eben nicht Modems oder Router.

Sämtliche Zugangsdaten erforderlich
In dieser still vorgelegten Version sind, anders als vielleicht von Beobachtern erwartet, einige Punkte gegenüber der Fassung vom 23.2.2015 geändert. Teilweise handelt es sich um Präzisierungen, etwa bei der Definition der Ausgangslage oder bei der jetzt ausführlicheren Begründung. Neu ist, dass Netzbetreiber ausdrücklich auch verpflichtet werden sollen, Zugangsdaten zu Diensten bereitzustellen (Paragraph 2, Absatz 3).

Die Ergänzung zum Paragraph 2, Absatz 4 ist weggefallen. Diese hatte festgelegt, dass Netzbetreiber nur für die von ihnen selbst aufgestellten und betriebenen Geräte die "Funktionalität" und den "sicheren Betrieb" gewährleisten müssen. Der Anlass, diesen Zusatz zu streichen, ist nicht ohne Weiteres ersichtlich.

Die Begründung enthält unter anderem einen komplett neuen Absatz, der den passiven Netzabschlusspunkt noch detaillierter definiert. Vor allem Kabelnetzbetreiber sind gegen einen passiven Netzabschlusspunkt vorgegangen und haben dazu ihre "Leitwegebestimmung" ins Feld geführt, welche einen passiven Abschlusspunkt verhindere.

Änderungen im aktuellen Entwurf wenden sich ausdrücklich dagegen. Demnach steht die Forderung nach einem passiven Netzabschlusspunkt nicht im Widerspruch zur Leitwegebestimmung. Wörtlich heißt es nun: "Gemeint ist, dass der Netzabschlusspunkt hinter der letzten Leitwegebestimmung des Netzbetreibers liegen muss, mit der die mit der Nummer des Teilnehmers verknüpfte Endeinrichtung erreichbar ist. Eine weitere Wegeauswahl wird vom Netzbetreiber nicht mehr durchgeführt und somit ist der passive Netzabschlusspunkt auch einem bestimmten Teilnehmer zuordenbar".

Modems sind nicht passiv

Für Nutzer, die ihr Endgerät selbst auswählen wollen, dürfte der weitere Text die lang ersehnte Klarstellung liefern: "Unerheblich dabei ist, ob das Gerät, welches mit der Nummer oder Netzadresse angesprochen wird, in der Hoheit des Netzbetreibers oder des Endkunden liegt oder nicht erreichbar – weil beispielsweise ausgeschaltet – ist." Schon in der vorherigen Fassung hatte das BMWi ausdrücklich festgehalten: "Modems sind keine passiven Endeinrichtungen, sie stellen aktiv über den gewählten Kommunikationsweg die Transportsignalisierung zur Verfügung". Beide Punkte zusammen dürften, wenn das Gesetz in dieser Form verabschiedet wird, den Endgerätemarkt auch an Kabelanschlüssen öffnen. Bisher können Kabelteilnehmer nur aus der vom Netzbetreiber zusammengestellten Modellpalette wählen.

Die aktuelle Version des Gesetzesentwurfs dürfte das Rechtsempfinden vieler Verbraucher gut wiedergeben. Zudem sichern die jüngsten Änderungen das geplante Gesetz besser gegen teils verwunderliche Widersprüche mancher Netzbetreiber ab. In dieser Form dürfte das Gesetz tatsächlich all jenen helfen, die Netzbetreiber noch daran hindern, eigene Geräte an Kommunikationsanschlüssen einzusetzen. Beispielsweise müssten Netzbetreiber dem Wortlaut nach auch die bisher oft verweigerten Zugangsdaten für VoIP-Dienste an die Teilnehmer herausgeben. Noch ist aber offen, ob es bei dieser Fassung bleibt – die EU lässt Einspruchsmöglichkeiten zu. Die der EU zur Notifizierung vorgelegte Fassung des BMWi können Sie unter diesem Link abrufen.

Quelle: heise
 
AW: Routerzwang: Wirtschaftsministerium bekräftigt Vorgehen für freie Routerwahl

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Das BMWi widerspricht der Auffassung, dass Endgeräte zum Netz des Betreibers gehören und benennt ausdrücklich einen "passiven Netzabschlusspunkt", an den Verbraucher beliebige, für den Betrieb geeignete und zugelassene Geräte anschließen können. "Passive Netzabschlusspunkte", so das BMWi in der Gesetzesvorlage, "sind zum Beispiel der klassische TAE-Übergabepunkt oder Splitter" – aber eben nicht Modems oder Router.
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Das mag für die klassischen Telefonie/DSL-Anschlüsse so stimmen, aber stimmt nicht für Kabel-Telefon/Internet Anschlüsse und in gewissem Umfang auch stimmt das auch nicht für die so genannten VollIP-Telefon/Internet-Anschlüsse der Telekom. Bei beiden wird ein Teil der klassischen Vermittlungstechnik zum Kunden hin verlagert. Das ist eben das Modem mit den Zugangsdaten. Dahinter hat man dann eh freie "Router-Wahl".
 
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