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Gescheiterter Netz-Protest: Bundesrat lässt Bestandsdatenauskunft passieren

claus13

Elite Lord
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Gescheiterter Netz-Protest: Bundesrat lässt Bestandsdatenauskunft passieren


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Netzpolitiker kritisieren dieses Gesetz heftig - scheiterten jetzt aber erneut mit ihrem Protest: Die Bestandsdatensicherung hat den Bundesrat passiert. Damit soll es Ermittlern ermöglicht werden, sich leichter als bisher Informationen über Netz- und Handynutzer zu verschaffen.
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DPA​
Bundesrat: Datenauskunft am Freitagvormittag auf der Tagesordnung



Hamburg - Schon wieder schaffen es die Netzpolitiker nicht, ein umstrittenes Gesetz im letzten Moment bürgerrechtsfreundlicher zu gestalten. Im Bundesrat, der sich am Freitagvormittag mit der sogenannten Bestandsdatenauskunft befasste, gab es keinen Protest mehr. Das Gesetz passierte mit einer Mehrheit. Dabei hatte das grün-rot regierte Land Baden-Württemberg noch versucht, andere Bundesländer zu kurzfristigen Änderungen zu überreden.

Mit der Bestandsdatenauskunft soll es Ermittlern leichter gemacht werden, einen Internetnutzer, der beispielsweise unter Pseudonym im Web unterwegs ist, nachträglich zu identifizieren. Auch Name und Adresse von Handynutzern sollen abgefragt werden können, nach derzeitigem Stand schon bei einfachen Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken. Näheres regeln dann die Polizeigesetze der einzelnen Bundesländer.Kritiker des Gesetzes - darunter die Grünen, Datenschützer und netzpolitische Aktivisten - beklagen bei der gesetzlichen Datenauskunft, Demonstranten zogen sogar vor das Haus .
Schon beim umstrittenen hatten Netzpolitiker gehofft, sie könnten mit Hilfe der Oppositionsmehrheit im Bundesrat im letzten Moment noch etwas gegen die Mehrheit im Bundestag ausrichten. Auch im Fall der Bestandsdatenauskunft ist diese Hoffnung nun gescheitert.
Der Plan der Grünen war gewesen: Die Opposition ruft den Vermittlungsausschuss an, um doch noch kurzfristig Änderungen an dem Gesetz durchzusetzen. Eigentlich war das mit SPD-geführten Ländern schon so verabredet, berichtet der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz - obwohl die SPD im Bundestag bereits im März mit Union und FDP .

Von Notz aber sagte schon am Donnerstagabend: "Nun müssen wir feststellen, dass das Land Berlin das Gesetz doch noch durch den Bundesrat winken will." Die Berliner Senatskanzlei bestätigte das. Dort wird auf das Bundesverfassungsgericht verwiesen, das eine erste Regelung zur Bestandsdatenauskunft kassiert hatte. Das neue Gesetz entspreche nun den Vorgaben der Verfassungsrichter, heißt es aus Berlin.Der Grünen-Politiker von Notz forderte von den FDP- und CDU-Ländern, bei dem Gesetz nachzubessern, "damit nicht wieder ein Gesetz vom Verfassungsgericht nachträglich beanstandet wird". Konkret geht es den Grünen um folgende Punkte, die nachträglich noch in das Gesetz geschrieben werden sollten:


  • Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt sollen nur zur Abwehr einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit Bestandsdaten bei Providern erfragen können.
  • Bestandsdaten sollen nicht schon bei jeder Ordnungswidrigkeit abgefragt werden dürfen, nur bei solchen von erheblicher Bedeutung.
  • Für die Abfrage von dynamischer IP-Adressen soll ein richterlicher Vorbehalt gelten.
  • Das Gesetz soll befristet gelten und von unabhängigen Wissenschaftlern evaluiert werden.
Schon beim sogenannten Leistungsschutzrecht hatten die Netzpolitiker der Fraktionen auf einen Stopp des umstrittenen Gesetzes im Bundesrat gehofft. Auch Teile der netzpolitischen Szene hatten sich Hoffnungen auf die Opposition über die Länderkammer gemacht. Doch die Lust am politischen Streit scheint bei netzpolitischen Themen .


Quelle:






  • Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt sollen nur zur Abwehr einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit Bestandsdaten bei Providern erfragen können.
  • Bestandsdaten sollen nicht schon bei jeder Ordnungswidrigkeit abgefragt werden dürfen, nur bei solchen von erheblicher Bedeutung.
  • Für die Abfrage von dynamischer IP-Adressen soll ein richterlicher Vorbehalt gelten.
  • Das Gesetz soll befristet gelten und von unabhängigen Wissenschaftlern evaluiert werden.

Zu den vorgenannten Punkten kann ich nur sagen, da wird sich unser Staat ja zu 100% dran halten, gelle......würg..

Gruß
claus13
 
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