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Handy - Navigation Gericht verbietet Mobilfunkern die Drosselung von Daten-Flatrates

Wenn ein Provider Kunden mit dem Versprechen einer Internet-Flatrate anlockt, darf er die Bandbreite nach dem Überschreiten eines bestimmten Volumens nicht maßlos drosseln. Das gelte auch für Mobilfunk-Betreiber, hat das Landgericht Potsdam entschieden.

Das Urteil erging aufgrund einer Klage des Verbraucherzentrale Bundeverbandes (VZBV) gegen den Netzbetreiber E-Plus, der inzwischen von der Telefonica übernommen wurde. Im Konkreten ging es dabei um den Tarif "Allnet Flat Base all-in", bei dem den Kunden eine Internetnutzung mit unbegrenztem Datenvolumen versprochen wurde.

In den Nutzungsbedingungen ist dann aber die Drosselung festgeschrieben: Lediglich bis zu einer Grenze von 500 Megabyte wurde hier die volle Bandbreite von 21,6 Megabit pro Sekunde zur Verfügung gestellt. Anschließend erfolgte eine Drosselung auf 56 Kilobit pro Sekunde, womit die Anbindung rund 500 Mal langsamer war als zuvor. "Das Internet kann bei diesem Schneckentempo praktisch nicht mehr genutzt werden", bemängelte VZBV-Rechtsreferent Heiko Dünkel. Die Verbraucherschützer gingen daher vor Gericht.

Und die Richter in Potsdam bestätigten ihre Rechtsauffassung. Die Kunden würden durch eine solche Leistungseinschränkung unangemessen benachteiligt und die entsprechende Klausel sei unwirksam, heißt es laut dem VZBV im Urteil. Die Formulierung "Datenvolumen unbegrenzt" erwecke immerhin den Eindruck, dass es keine Beschränkung der Internet-Nutzung gebe - durch die massive Drosselung ist aber das Gegenteil der Fall.

Massive Drosselung ist wie Abschaltung

Die extreme Absenkung der Bandbreite kommt also auch nach der Einschätzung des Gerichtes einer "Reduzierung der Leistung auf null gleich". Das dürfte auch der praktischen Erfahrung der Nutzer entsprechen, da sich nach dem Greifen der Drosselung quasi kein moderner Dienst im Netz noch halbwegs vernünftig verwenden lässt. Es sei heute selbstverständlich, auch über mobile Internetzugänge große Datenmengen wie Videos, Fotos und Musikdateien zu übertragen. Bei reduzierter Bandbreite ist aber selbst das Abrufen einer Webseite quasi ein intensives Geduldsspiel.

Das Urteil des Landgerichtes ist noch nicht rechtskräftig und man kann im Grunde davon ausgehen, dass es in die nächste Instanz gehen wird. Bleibt es bei der Rechtsauffassung der Potsdamer Richter, wird es aber wohl kaum komplett ungedrosselte Angebote im Mobilfunk geben. Wahrscheinlicher ist es, dass die Netzbetreiber auf die Vermarktung angeblicher Flatrates verzichten und zukünftig nur noch Datenkontingente verkaufen.

Quelle; winfuture
 
Urteil: E-Plus darf unbegrenztes Datenvolumen nicht ausbremsen

Gegen einen Tarifvertrag von E-Plus hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erfolgreich geklagt. Das per Klausel eingeschränkte, laut Tarif eigentlich unbegrenzte Datenvolumen ist laut Landgericht Potsdam ungültig.

Unbegrenzt mit dem Smartphone bei höchster Geschwindigkeit im Internet surfen: Das verspricht zumindest der Tarif "Allnet Flat Base all-in" von E-Plus. Dieses verlockende Angebot des Mobilfunkbetreibers hat jedoch einen Haken, denn laut einer Klausel gilt die Übertragungsgeschwindigkeit von 21,6 MBit/s nur für ein Volumen von bis zu 500 MB pro Monat. Ein Widerspruch, der den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf den Plan rief und in einer Klage vor dem Landgericht (LG) Potsdam gipfelte. Dieses gab den Verbraucherschützern jetzt Recht.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Einschränkung die Kunden unangemessen benachteilige und daher eine unzulässige Änderung der Hauptleistungspflicht darstelle. Schließlich werde durch die Formulierung "Datenvolumen unbegrenzt" der Eindruck erweckt, dass mit dem Tarif keine Begrenzung der Internetnutzung erfolge. Die nach Aufbrauchen des Datenvolumens einhergehende extreme Drosselung auf 56 KBit/s komme "einer Reduzierung auf null gleich", wie es im Urteil heißt.

Im gleichen Verfahren wurde eine weitere Klausel als unzulässig erklärt. Diese hätte E-Plus berechtigt, den Auftrag zur Einrichtung eines Mobilfunkanschlusses im Hinblick auf Auslandstelefonate sowie kostenpflichtige Servicenummern abzulehnen - der Auftrag sollte dann dennoch gültig bleiben. So hätten Kunden zwei Jahre für einen Vertrag zahlen müssen, den sie in dieser Form nicht wollten. Das Landgericht Potsdam erklärte, dass Unternehmen ihre Kunden über geplante Änderungen informieren müssen und die Möglichkeit einzuräumen haben, das Angebot abzulehnen.

Das letzte Wort könnte in diesem Fall aber noch nicht gesprochen sein, zumal das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Quelle; Digitalfernsehen
 
AW: Gericht verbietet Mobilfunkern die Drosselung von Daten-Flatrates

ist ja mal interessant, wie das weiter geht, Bezeichnen nicht fast alle ihr Datentarif als Flat und drosseln nach einer bestimmten Menge, sicher eine Interpretationsfrage
 
AW: Gericht verbietet Mobilfunkern die Drosselung von Daten-Flatrates

Da wird sich gar nichts ändern außer die Paketnamen.
Gibt's in Zukunft halt die All-Net-Sprach-Flat + 500MB Highspeed Datenvolumen.
 
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