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Sky Deutschland Gericht bremst Sky

Ja Ja Ja ... ganz ruhig bleiben, erstmal wieder hinsetzen und tief durchatmen ... es hat nichts mit Pairing zu tun.

Gericht bremst Sky

Der Pay-TV-Sender Sky darf Kunden nicht unbeschränkt für den Abruf kostenpflichtiger Zusatzdienste haften lassen, hat das Landgericht München I entschieden.

Die Geschäftsbedingungen von Sky sahen vor, dass der Kunde uneingeschränkt dafür zahlen muss, wenn Bezahlangebote via PIN abgerufen werden – auch bei einem möglichen Missbrauch der Geheimzahl.

So eine verschuldensunabhängige Haftung ist unzulässig, so die Richter. Dem Kunden dürfe ein Missbrauch nicht angelastet werden, wenn er selbst keine Fehler gemacht hat, etwa bei Aufbewahrung der PIN.

Gerade weil alle Dienste über Sky Go auch außerhalb der Wohnung abrufbar seien, steigere sich die Haftung der Kunden ins Unermessliche. Die Entscheidung hat natürlich auch Bedeutung für andere Bezahlangebote, die mit dem PIN-Verfahren abgesichert sind (Aktenzeichen 12 O2205/15).

lawblog.de
 
AW: Gericht bremst Sky

Das mit der Haftungsfrage ist auch wichtig. Früher oder später werden wir sowieso alle gepairt.
 
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Urteil: Haftungsklauseln von Sky als rechtswidrig eingestuft

Das Landgericht München hat entschieden, dass bestimmte Haftungsklauseln des Pay-TV-Senders Sky Deutschland gegen geltendes Recht verstoßen und somit unwirksam sind. Ein Kunde hatte geklagt, da es Streitigkeiten über die Wirksamkeit der AGBs gab.

Ein Kunde von Sky Deutschland hat gegen den Pay-TV-Anbieter geklagt, Grund ist ein Streit über die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sky Deutschland verwendete in seinen AGB unter anderem nachfolgende Klauseln:

"Der Kunde haftet in voller Höhe für die Vergütung der Zusatzdienste beziehungsweise „Spartickets die unter seiner persönlichen Geheimzahl ("Sky PIN") bzw. unter seiner 18+ Pin bestellt wurden, solange er diese nicht gesperrt hat."

und
"Informiert der Kunde Sky schuldhaft nicht fristgerecht und wird die Lastschrift nicht eingelöst, zahlt der Kunde Sky eine Vertragsstrafe in Höhe von €10,00."

Beide Regelungen wurden von den Münchner Richtern als unzulässig eingestuft.

Die erste Klausel sei unwirksam, da der Kunde ohne ein eigenes Verschulden haften solle. Somit solle den Verbraucher auch dann eine Verantwortlichkeit treffen, wenn er alle Sicherheitsmaßnahmen beachtet habe und gleichwohl ein Dritter sich Zugang zu seinen Daten verschaffe. Eine solche Risikoverteilung benachteilige den Kunden unangemessen. Zumal von der Bestimmung auch mobile Dienste wie "Sky Go" erfasst seien, bei denen der Kunde seine Daten unterwegs nutze. Dadurch würden die Sorgfaltspflichten des Verbrauchers ins Unermessliche gesteigert.

Ebenso rechtswidrig sei die zweite Klausel. Die Bestimmung sei so zu verstehen, dass bei fehlender Kontodeckung ein pauschalierter Betrag von zehn Euro fällig werde. Eine solche Pauschalierung verstoße gegen geltendes Recht, wenn dem Kunden nicht die Möglichkeit gegeben werde, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Quelle: Digitalfernsehen
 
AW: Gericht bremst Sky

Ist aber Gang und Gäbe....

Zu der zweiten Klausel z.B. bei 1+1 bezahlst du 12.- Euro extra, wenn dein Konto nicht ausreichend gedeckt ist. Fehlt jetzt mal angenommen,1 Euro, wird der Betrag nicht abgebucht, aber es wird beim nächsten mal ein um 12 Euro höherer Betrag abgebucht. Dann Schreibt dir deine Bank noch, das dein Konto für den Telefonanbieter zu wenig Deckung hatte und weil der Betrag nicht gebucht werden konnte, verlangt Sie auch noch mal 10.- Euro...

Klar sagt jetzt jeder, Pech, seh zu das dein Konto immer gedeckt ist, aber hat schon mal einer von denen ein Haus gekauft? Da zieht das Finazamt ohne Fragen, Rechnung oder Erlaubnis einfach mal vom Konto die Grunderwerbssteuer. Tage später kommt erst die Berechnung....

Bankbrief: Sehr geehrter Kunde, da das Konto keine 10 Euro Deckung für die neue Mastercard aufweist, belasten wir ihr Konto mit 10 Euro Strafgebühr. Aha, warum nehmen sie die 10 Euro nicht für die Mastercard? Richtig, verdient keiner was daran.

Und Ich denke es gibt noch viele andere Beispiele, wo es vorkommen kann, das Kontodeckung fehlt für ein-zwei Tage.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Gericht bremst Sky

@ Megabit,

da hast Du vollkommen recht... Das geschieht sehr oft..... Stell Dir vor, Du hast einen Arbeitgeber, der zahlt sporadisch mal hier und mal da..... ( mal am 15 oder am 20ten....)

Dann kann es an Stunden sogar liegen, dass ein Auftrag nicht beglichen wird..
Ich habe das so oft gehabt.... Und irgendwann war mir der Geduldsfaden mit meiner Bank... Die doch so dolle Deutsche Bank, geplatzt....
Bin fast Amok gelaufen.... Weil es immer 10 Euro Straf-gebühren waren....
Obwohl das Geld ja längst vom Chef überwiesen wurde, aber die Banken müssen ja auch noch 6 Stunden damit spekullieren und Minizinsen hierfür rausschlagen.... Ich habe ein Häuschen abzuzahlen.... und ab und an fehlen auch mal 100.- Euro Deckung....

Nachdem ich so in Rage war, wurde mir der Dispo daraufhin hochgesetzt.... Seitdem war Ruhe.... Und nachdem das Haus abbezahlt war, bin ich aus diesem Bankinstitut gerne geflohen.... Heute hab ich ne Onlinebank.... die ohne Murren mal das dreifache Deines Gehaltes als Dispo einsetzt und max. 7,9% Dispozinsen nimmt.... Das ist fair fair fair....

Und der der Sky in die Knie gezwungen hat, der hat echte COJONES!!!!! Respekt!!!!!!!!!
 
Re: AW: Gericht bremst Sky

Weil es immer 10 Euro Straf-gebühren waren....
Tja, oder man geht eben zu einer Volks-/Raiffeisenbank oder Sparkasse. Da läuft das (je nach Bank/Sparkasse) für teilweise 1,- bis 1,50 Euro oder wenn du Glück hast, kommt ein Anruf von deinem Berater, der kurz kostenlos nachfragt und die Lastschrift dann durchwinkt.

aber die Banken müssen ja auch noch 6 Stunden damit spekullieren und Minizinsen hierfür rausschlagen
Das allerdings macht keine Bank.
 
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